Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier aus der kommunalen Sammlung der Städte Dortmund und Hamm

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.edg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E32654359
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E32654359
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier aus der kommunalen Sammlung der Städte Dortmund und Hamm

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Leistungsgegenstand ist die Verwertung der Altpapier-Mengen der EDG. Dies beinhaltet die Abholung der Mengen (Übernahme) am Umschlagplatz, den Transport sowie die Verwertung der Mengen und die Bereitstellung der Verwertungsnachweise entsprechend den vertraglichen Vorgaben. Die auftragsgegenständliche Altpapier-Menge stammt aus der kommunalen Sammlung in den Städten Dortmund und Hamm unter Mitbenutzung der Sammelstrukturen durch die Dualen Systeme.

Der Auftrag wird in vier (Mengen)Lose aufgeteilt. Die Mengen der Lose 1 bis 3 stammen aus der kommunalen Sammlung in Dortmund. Das Los 4 betrifft ausschließlich Mengen aus der kommunalen Sammlung der Stadt Hamm.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Teillos 1 - Dortmund - verpresst

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Leistungsgegenstand ist die Verwertung der Altpapier-Mengen der EDG. Dies beinhaltet die Abholung der Mengen (Übernahme) am Umschlagplatz, den Transport sowie die Verwertung der Mengen und die Bereitstellung der Verwertungsnachweise entsprechend den vertraglichen Vorgaben. Die Altpapier-Menge wird in insgesamt vier Losen ausgeschrieben.

Die auftragsgegenständliche Altpapier-Menge im Los 1 stammt aus der kommunalen Sammlung in der Stadt Dortmund unter Mitbenutzung der Sammelstrukturen durch die Dualen Systeme. Das kommunale Altpapier sowie Verpackungsaltpapier werden grundsätzlich gemeinsam erfasst. Die hier verwendete Begrifflichkeit „Altpapier“ umfasst daher – sofern nicht anders dargestellt – ein Sammelgemisch aus Papier, Pappe und Kartonage (PPK).

Eine Trennung nach Qualitäten und/oder Sorten bei der Erfassung erfolgt nicht. Mit den Systembetreibern wird eine rechnerische Aufteilung praktiziert. Darüber hinaus ist eine Trennung bei der Erfassung nach Sorten und/oder Qualitäten nicht vorgesehen. Entsprechend enthält die zu verwertende Menge sowohl Anteile an kommunalem Altpapier als auch an Verkaufsverpackungen. Die Bieter können bei ihrer Kalkulation davon ausgehen, dass das Altpapier der üblichen Qualität von „kommunalem“ Altpapier aus den entsprechenden Sammelsystemen in städtischen Strukturen entspricht. Das gegenständliche Sammelgemisch weist daher gewöhnlich eine Papierqualität 1.02 nach EN 643 Liste der Europäischen Standardsorten Altpapier auf. Eine Garantie für diese Papierqualität wird indes nicht übernommen.

Die Auftraggeberin geht davon aus, dass sich die im vorliegenden Los 1 an den/die Auftragnehmer zu übergebende und von diesem/diesen zur verwertende Altpapier-Menge insgesamt auf 8.000 – 10.000 Mg pro Jahr beläuft. Die Übergabe/Verladung der Mengen erfolgt für das Los 1 grundsätzlich in Ballen verpresst.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht bis neun Monate vor Ablauf des zweiten bzw. dritten Vertragsjahres von einem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet damit spätestens zum 31.12.2026.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Teillos 2 - Dortmund - verpresst

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Leistungsgegenstand ist die Verwertung der Altpapier-Mengen der EDG. Dies beinhaltet die Abholung der Mengen (Übernahme) am Umschlagplatz, den Transport sowie die Verwertung der Mengen und die Bereitstellung der Verwertungsnachweise entsprechend den vertraglichen Vorgaben. Die Altpapier-Menge wird in insgesamt vier Losen ausgeschrieben.

Die auftragsgegenständliche Altpapier-Menge im Los 2 stammt aus der kommunalen Sammlung in der Stadt Dortmund unter Mitbenutzung der Sammelstrukturen durch die Dualen Systeme. Das kommunale Altpapier sowie Verpackungsaltpapier werden grundsätzlich gemeinsam erfasst. Die hier verwendete Begrifflichkeit „Altpapier“ umfasst daher – sofern nicht anders dargestellt – ein Sammelgemisch aus Papier, Pappe und Kartonage (PPK).

Eine Trennung nach Qualitäten und/oder Sorten bei der Erfassung erfolgt nicht. Mit den Systembetreibern wird eine rechnerische Aufteilung praktiziert. Darüber hinaus ist eine Trennung bei der Erfassung nach Sorten und/oder Qualitäten nicht vorgesehen. Entsprechend enthält die zu verwertende Menge sowohl Anteile an kommunalem Altpapier als auch an Verkaufsverpackungen. Die Bieter können bei ihrer Kalkulation davon ausgehen, dass das Altpapier der üblichen Qualität von „kommunalem“ Altpapier aus den entsprechenden Sammelsystemen in städtischen Strukturen entspricht. Das gegenständliche Sammelgemisch weist daher gewöhnlich eine Papierqualität 1.02 nach EN 643 Liste der Europäischen Standardsorten Altpapier auf. Eine Garantie für diese Papierqualität wird indes nicht übernommen.

Die Auftraggeberin geht davon aus, dass sich die im vorliegenden Los 2 an den/die Auftragnehmer zu übergebende und von diesem/diesen zur verwertende Altpapier-Menge insgesamt auf 8.000 – 10.000 Mg pro Jahr beläuft. Die Übergabe/Verladung der Mengen erfolgt für das Los 2 grundsätzlich in Ballen verpresst.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht bis neun Monate vor Ablauf des zweiten bzw. dritten Vertragsjahres von einem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet damit spätestens zum 31.12.2026.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Teillos 3 - Dortmund - lose Schüttung

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Leistungsgegenstand ist die Verwertung der Altpapier-Mengen der EDG. Dies beinhaltet die Abholung der Mengen (Übernahme) am Umschlagplatz, den Transport sowie die Verwertung der Mengen und die Bereitstellung der Verwertungsnachweise entsprechend den vertraglichen Vorgaben. Die Altpapier-Menge wird in insgesamt vier Losen ausgeschrieben.

Die auftragsgegenständliche Altpapier-Menge im Los 3 stammt aus der kommunalen Sammlung in der Stadt Dortmund unter Mitbenutzung der Sammelstrukturen durch die Dualen Systeme. Das kommunale Altpapier sowie Verpackungsaltpapier werden grundsätzlich gemeinsam erfasst. Die hier verwendete Begrifflichkeit „Altpapier“ umfasst daher – sofern nicht anders dargestellt – ein Sammelgemisch aus Papier, Pappe und Kartonage (PPK).

Eine Trennung nach Qualitäten und/oder Sorten bei der Erfassung erfolgt nicht. Mit den Systembetreibern wird eine rechnerische Aufteilung praktiziert. Darüber hinaus ist eine Trennung bei der Erfassung nach Sorten und/oder Qualitäten nicht vorgesehen. Entsprechend enthält die zu verwertende Menge sowohl Anteile an kommunalem Altpapier als auch an Verkaufsverpackungen. Die Bieter können bei ihrer Kalkulation davon ausgehen, dass das Altpapier der üblichen Qualität von „kommunalem“ Altpapier aus den entsprechenden Sammelsystemen in städtischen Strukturen entspricht. Das gegenständliche Sammelgemisch weist daher gewöhnlich eine Papierqualität 1.02 nach EN 643 Liste der Europäischen Standardsorten Altpapier auf. Eine Garantie für diese Papierqualität wird indes nicht übernommen.

Die Auftraggeberin geht davon aus, dass sich die im vorliegenden Los 3 an den/die Auftragnehmer zu übergebende und von diesem/diesen zur verwertende Altpapier-Menge insgesamt auf 8.000 – 10.000 Mg pro Jahr beläuft. Die Übergabe/Verladung der Mengen erfolgt für das Los 3 grundsätzlich als lose Schüttung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht bis neun Monate vor Ablauf des zweiten bzw. dritten Vertragsjahres von einem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet damit spätestens zum 31.12.2026.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Teillos 4 - Hamm - lose Schüttung

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Leistungsgegenstand ist die Verwertung der Altpapier-Mengen der EDG. Dies beinhaltet die Abholung der Mengen (Übernahme) am Umschlagplatz, den Transport sowie die Verwertung der Mengen und die Bereitstellung der Verwertungsnachweise entsprechend den vertraglichen Vorgaben. Die Altpapier-Menge wird in insgesamt vier Losen ausgeschrieben.

Die auftragsgegenständliche Altpapier-Menge im Los 4 stammt aus der kommunalen Sammlung in der Stadt Hamm unter Mitbenutzung der Sammelstrukturen durch die Dualen Systeme. Das kommunale Altpapier sowie Verpackungsaltpapier werden grundsätzlich gemeinsam erfasst. Die hier verwendete Begrifflichkeit „Altpapier“ umfasst daher – sofern nicht anders dargestellt – ein Sammelgemisch aus Papier, Pappe und Kartonage (PPK).

Eine Trennung nach Qualitäten und/oder Sorten bei der Erfassung erfolgt nicht. Mit den Systembetreibern wird eine rechnerische Aufteilung praktiziert. Darüber hinaus ist eine Trennung bei der Erfassung nach Sorten und/oder Qualitäten nicht vorgesehen. Entsprechend enthält die zu verwertende Menge sowohl Anteile an kommunalem Altpapier als auch an Verkaufsverpackungen. Die Bieter können bei ihrer Kalkulation davon ausgehen, dass das Altpapier der üblichen Qualität von „kommunalem“ Altpapier aus den entsprechenden Sammelsystemen in städtischen Strukturen entspricht. Das gegenständliche Sammelgemisch weist daher gewöhnlich eine Papierqualität 1.02 nach EN 643 Liste der Europäischen Standardsorten Altpapier auf. Eine Garantie für diese Papierqualität wird indes nicht übernommen.

Die Auftraggeberin geht davon aus, dass sich die im vorliegenden Los 4 an den/die Auftragnehmer zu übergebende und von diesem/diesen zur verwertende Altpapier-Menge insgesamt auf 9.000 – 11.000 Mg pro Jahr beläuft. Die Übergabe/Verladung der Mengen erfolgt für das Los 4 grundsätzlich als lose Schüttung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht bis neun Monate vor Ablauf des zweiten bzw. dritten Vertragsjahres von einem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet damit spätestens zum 31.12.2026.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bieter hat einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem er niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf - bezogen auf das Ende der Angebotsfrist - nicht älter als 6 Monate sein.

Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes Mitglied einen entsprechenden Auszug einzureichen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn die EDG aufgrund der nachstehenden Erklärungen und Nachweise zu der Einschätzung gelangt, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt.

Vorzulegende Nachweise:

Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz für vergleichbare Leistungen im Sinne der Ausschreibung in den vergangenen drei Geschäftsjahren (jeweils separate Angaben für jedes Geschäftsjahr).

Im Fall einer Bietergemeinschaft ist die vorstehende Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Bieter hat einen Umsatz von mindestens 1 Mio. Euro p.a. mit den im vorliegenden Auftrag gegenständlichen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten in jedem der letzten drei vergangenen Geschäftsjahre erzielt.

Im Fall einer Bietergemeinschaft werden die Umsätze der einzelnen Mitglieder addiert.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn die EDG aufgrund der nachstehenden Erklärungen und Nachweise zu der Einschätzung gelangt, dass der Bieter über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.

Vorzulegende Nachweise:

(1) Liste von Unternehmensreferenzen für Aufträge vergleichbarer Projekte, die der Bieter für Auftraggeber seit August 2019 durchgeführt hat. Darin sind folgende Angaben zu machen:

- Name und Anschrift des Auftraggebers

- Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten

- Darstellung der erbrachten Leistung

- Umfang (Altpapiermenge/Jahr)

- Zeitraum der Durchführung

(2) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG für alle abfallrechtlich relevanten Tätigkeiten im Rahmen der Auftragsausführung.

Zur Feststellung der insoweit relevanten Tätigkeiten haben die Bieter den von ihnen für die Auftragsausführung vorgesehenen Verwertungsweg von der Abholung der Vertragsmengen am vorgegebenen Umschlagplatz der DOGA - Dortmunder Gesellschaft für Abfall mbH, Pottgießerstraße 20, 44147 Dortmund, bis hin zur Übergabe der Altpapiermengen an die Verwertungsanlage(n) lückenlos darzustellen. Für alle in der Darstellung aufgeführten Tätigkeiten muss eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG nachgewiesen werden. Die Zertifizierung ist jeweils für das Unternehmen einzureichen, welches die betreffende Leistung erbringen soll. Dies gilt auch, sofern einzelne Leistungen durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen (Fall der Eignungsleihe).

Sofern der Bieter für einzelne Tätigkeiten in seinem Verwertungsweg keine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG vorlegen kann, kann er als alternativen Nachweis eine Eigenerklärung vorlegen, dass für das Unternehmen, das die betreffenden Tätigkeiten ausführen soll, die Voraussetzungen für eine Beauftragung eines Dritten gemäß § 7 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 bis 2 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) erfüllt sind. Im Hinblick auf den erforderlichen Versicherungsschutz (§ 7 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 EfbV) gilt, dass das ausführende Unternehmen einen eigenen, dem § 6 EfbV entsprechenden Versicherungsschutz nachweisen können muss.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb bzw. alternativ Eigenerklärung, dass für das Unternehmen, das die Tätigkeiten ausführen soll, für die keine Zertifizierung vorliegt, die Voraussetzungen für eine Beauftragung eines Dritten gemäß § 7 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 bis 2 EfbV erfüllt sind.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Auf Grundlage des Tariftreue- und Vergabegesetztes des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW) ist die EDG verpflichtet, die Bieter auf die "Besonderen Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen" - diese werden ebenfalls Vertragsbestandteil - hinzuweisen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/09/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/09/2022
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen a) Die Bieter haben mit ihrem Angebot zu erklären, dass aa) keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB vorliegen,

bb) keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB vorliegen,

cc) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen dd) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen,

ee) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 AEntG nicht vorliegen und dass ff) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 98c Abs. 1 AufenthG nicht vorliegen.

b) Zudem haben die Bieter nachzuweisen, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind. Hierzu legen sie aa) eine Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen sowie bb) die Unbedenklichkeitserklärungen der zwei Krankenkassen vor, bei denen die meisten ihrer Beschäftigten versichert sind.

Die Bescheinigungen des Finanzamts und der Krankenkassen dürfen - bezogen auf das Ende der Angebotsfrist - nicht älter als zwölf Monate sein.

c) Darüber hinaus haben die Bieter zu erklären, dass für sie/ihr Angebot kein Verbot einer Auftragsvergabe nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates der Europäischen Union vom 8. April 2022 besteht.

Für Bietergemeinschaften gilt, dass jedes Mitglied die vorstehenden Erklärungen und Nachweise einzeln vorlegen muss.

2. Das Angebot ist als ZIP-Datei auf der Vergabeplattform hochzuladen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/08/2022

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Fröndenberg
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Goch
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Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
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Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
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Korschenbroich
Kranenburg
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Kreuzau
Kreuztal
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Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Ostbevern
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Reken
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
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Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
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Warstein
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Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich