Deutsche Botschaft Washington - Sanierung der Residenz - mit Schwerpunkt Technische Ausrüstung Leistungsbild: Generalplanerleistungen (1241/21) Referenznummer der Bekanntmachung: 1241/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Deutsche Botschaft Washington - Sanierung der Residenz - mit Schwerpunkt Technische Ausrüstung Leistungsbild: Generalplanerleistungen (1241/21)
siehe II.2.4 - Beschreibung der Beschaffung
Deutsche Botschaft Washington,
1800 Foxhall Road NW,
20007 Washington D.C,
(USA)
Angaben zur Baumaßnahme
- Allgemeine Beschreibung
Die Residenz der Deutschen Botschaft Washington wurde zwischen 1992 und 1994 nach Plänen von Prof. O. M. Ungers auf dem bundeseigenen Grundstück 1800 Foxhall Road, Washington D.C. errichtet. Die architektonische Gestaltung des Gebäudes unterliegt dem Urheberschutz und ist - ähnlich wie die bereits 1962-64 von Egon Eiermann geplante und in unmittelbarer Nachbarschaft liegende Kanzlei - als denkmalwürdig einzustufen.
Nach annähernd 25-jähriger Nutzung der Residenz sind nunmehr - trotz regelmäßiger Wartung - insbesondere die technischen Anlagen der Heizungs-, Kälte- und Lüftungstechnik abgängig. Die Geräte und deren Komponenten sind zunehmend störanfällig.
Die geplanten Sanierungsmaßnahmen sollen daher schwerpunktmäßig die Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung umfassen, besonders im Bereich Keller und Dach, im Bereich Hochbau sind neben den Eingriffen, die sich aus der Erneuerung der TA ergeben, einige Schwerpunkte zu nennen (Aufarbeitung Parkettböden, Sanierung der Außenbeläge, Überplanung der AT-Küche).
- Auftraggeber/Nutzer: Bundesrepublik Deutschland / Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) - Auswärtiges Amt
- Gebäudenutzung: Wohngebäude - Residenz der Deutschen Botschaft - mit amtlichem Teil zur Pflege von Kontakten mit dem Gastland (Empfänge, Abendessen, kleine Konzerten etc.).
- Art der Baumaßnahme: Sanierung mit Schwerpunkt Technische Ausrüstung
BGF/BRI:
Keine Änderungen, Bestandsflächen sind beizubehalten:
Residenz: BGF 3.362 m² / BRI 11.015 m³
Dienstwohngebäude: BGF 910 m² / BRI 3.379 m³
Garagengebäude: BGF 267 m² / BRI 1.095 m³
- Projektkosten (netto) für KG 200-500 gem. DIN 276: ca. 6,95 Mio Euro netto.
KG 300 ca.1.950.000 €
KG 400 ca. 4.200.000 €
KG 500 ca. 800.000 €
- Projektdauer: geplante Fertigstellung 2027,
- Gegenstand des Auftrags:
Gegenstand des Auftrages sind Generalplanungsleistungen im eigenen Büro oder mit Partnern in Bietergemeinschaft (Generalplanung, Objektplanung Gebäude und Fachplanung Technische Ausrüstung) und Nachunternehmern.
Insofern der Auftragnehmer nicht selbst in Washington bauvorlageberechtigt ist, wird die Einbindung eines bauvorlageberechtigen örtlichen Partnerbüros / Nachunternehmers durch den Generalplaner erwartet. Für die Durchführung des Vertrags mit dem Generalplaner gilt ausschließlich die deutsche Sprache.
Die örtliche Wartbarkeit und Instandhaltung - insbesondere der wartungsintensiven Bauteile / Anlagenteile ist so weit wie möglich durch lokale Firmen, möglichst ohne Unterstützungsleistungen aus Deutschland anzustreben, insofern nicht zwingende Aspekte dagegensprechen. Um dies zu eruieren, sind in einer Synopse daher fortlaufend Präzisierungen der Vorgaben zum Standard im Rahmen der Erstellung der ES-Bau in EW-Bau-Qualität nach Gewerk / jeweiliger Anlage aufzustellen, die die Wirtschaftlichkeit, Wartbarkeit und das technische Risiko bewerten, um in Absprache mit dem Auftraggeber und dem Nutzer Festlegungen zu treffen.
Schnittstellen zwischen der deutschen und amerikanischen Planung und / oder Ausführung sowie deren unterschiedlichen Anforderungen an die Ausführungsqualitäten sind ebenfalls vertieft hinsichtlich ihrer terminlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu prüfen und abzuwägen. Bei der Erstellung eines Konzepts zur Schnittstellenkoordination zwischen Generalplanung und den zu beauftragende Firmen / GU hat der AN mitzuwirken und es anschließend umzusetzen. Die Aufstellung des Konzepts erfolgt durch die seitens des BBR zu beauftragende Projektsteuerung.
Im Zuge der Erstellung der haushaltsbegründenden Unterlage ist daher ab LPH 3 das Leistungsbild abhängig vom Ergebnis der Synopse anzupassen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft mit einem Planungsbüro vor Ort oder eines Nachunternehmers vor Ort ist sicherzustellen, dass der Wechsel der Federführung zu einer US-amerikanischen Planung - falls dies dem Ergebnis der Synopse (s.o.) entspricht - zwischen LPH 3 und 4 abgesichert ist, um die Qualität der Planung und Ausschreibungen entsprechend des örtlichen Marktes zu entwickeln und die Inhalte der Entwurfsplanung weiterhin zu berücksichtigen.
Um sicherzustellen, dass der Zugriff auf örtliche Firmen / einen örtlichen GU gewährleistet ist, ist der Generalplaner in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Ausschreibungen verpflichtet, Leistungen der Construction Contract Administration und Architect’s Services for On-Site Project Representation gem. AiA, in der aktuellen Fassung zu erbringen, um die Umsetzung der Projektziele in der Durchführung abzusichern. Diese Leistungen sind auf Basis der benannten amerikanischen AiA-Verträge vom AN vor Ort zu erbringen.
Es ist zu beachten, dass die Materialität und Oberflächengestaltung der Innenräume gestalterisch und ausführungstechnisch sehr hochwertig sind. Die Zugänglichkeit zur den technischen Installationsführungen der TA ist nur sehr eingeschränkt bis gar nicht gegeben (keine Revisionsschächte, -klappen etc.). Es ist möglich, dass die Zugänglichkeit auch von den Werken der vorhandenen Kunst am Bau, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, erschwert ist. Die Evaluierung dieser Situation ist im Rahmen der Erstellung der ES-Bau in EW-Bau-Qualität zu leisten.
Seitens BBR wird ein Kunstkonservator eingeschaltet. Die Verantwortlichkeit für die Ausschreibung und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zur Sicherung / Einlagerung und Pflege der fest mit dem Gebäude verbundenen als Kunst-am-Bau zu definierenden Werke liegt beim Generalplaner.
Wenn notwendig, ist die Beteiligung der Ungers-Stiftung zur Wahrung der gestalterischen Qualität beabsichtigt.
Die Verantwortlichkeit für die nicht zum ursprünglichen Kunst am Bau gehörigen Kunstwerke und Ungers-Möblierung liegt beim BfAA. Dennoch sind die sich hieraus ergebenden Abhängigkeiten (Abstimmung der Maßnahmen, Zeitfenster Begutachtung / Ein- und Ausbau, etc.) zu berücksichtigen und seitens des Generalplaners in die Koordination der Maßnahme zu integrieren.
Es gilt die BauO NRW, örtliches Planungs-, Bauordnungs- und Arbeitsschutzrecht - die Umsetzung der Schutzziele nach deutschem Arbeitsschutz wird angestrebt. Die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau), die Grundsätze und Richtlinien für Bauaufgaben des Bundes im Ausland (GRB-A), Richtlinien Auslandsbau (RiA) und die spezifischen Anforderungen des Auswärtigen Amts - insbesondere die Sicherheitsrichtlinie Ausland (SR-A) - sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Wird in der Planung der baulichen Maßnahmen im Bestandsgebäude die Notwendigkeit der Befassung mit der Statik / Standfestigkeit des Gebäudes gesehen, wird vom AG ein deutscher Prüfstatiker beauftragt, der die Einhaltung der entsprechenden Mindestvorgaben nach ECO-8 überprüft.
Die Verwendung eines zentralen Projekt-, Kommunikations- und Managementsystems (Thinkproject und teilw. BSCW) und des Kostenkontrollprogramms O-Xilis ist vorgegeben, zudem sind die Unterlagen für die Rechnungslegung gem. RBBau aufzubereiten und zu organisieren.
Zusätzlich zu den Generalplanerleistungen werden Leistungen der Projektsteuerung ausgeschrieben und seitens BBR beauftragt.
Folgende Originalpläne (nicht digital) und Untersuchungen liegen vor:
- Ausführungspläne Elektro von - 1994
- Ausführungspläne HLS - 1994
- TA-Konzeptstudie - März 2017
- Ausführungspläne Hochbau - 1995
- Raumbuch - 1992
- Bestandsuntersuchung der technischen Anlagen - März 2013
- Concept Design Report - Februar 2015
- Dachzustandsbericht - Dezember 2017
- Leistungsbereiche/ Leistungsbild:
Generalplanerleistungen in den LPH 1-9, diese umfassen:
- Fachplanung Technische Ausrüstung Lph. 1-9 (§ 55 HOAI) Anlagengruppen 1 bis 8 (inkl. Küchenplanung) nach § 53, Abs. 2 HOAI
- Objektplanung Gebäude Lph. 1-9 (§ 34 HOAI),
- Objektplanung Freianlagen Lph. 1-9 (§ 39 HOAI),
- Tragwerksplanung Lph. 1-6 (§ 51 HOAI)
Besondere Leistungen:
- Synopse - Abweichungen zum lokalen Standard, die im weiteren Planungsverlauf zu definieren sind
- Rückbau TA mit Rückbau- u. Entsorgungsplanung (Schadstoffe)
- Wärmeschutz und Energiebilanzierung
- Bauakustik
- Raumakustik
- Dynamisch-Thermische Gebäudesimulation
- Brandschutzkonzept, Fachbauleitung Brandschutz
- Regenwasserentsorgung
- Besondere Leistungen zur KG 200, Beprobung und Prüfung der Leitungsnetzte (Abwasser-, Frischwasser-, Kälteversorgungs-, Lüftungs- und Datennetzte)
- Nachweis Erdbebensicherheit für EuroCode
- SIGEKO
- Sinngemäße Anwendung Leitfaden Nachhaltiges Bauen (BNB) / Zielvereinbarung mit Nutzer abstimmen und fortlaufend überprüfen
- Mitwirkung Konzept Schnittstellenkoordination GP / zu beauftragende Firmen, GU
- Construction Contract Administration, sowie Services for On-Site Project Representation
- Fortschreibung und Aktualisierung der Bestandsunterlagen
- Beginn / Ende der Leistungserbringung:
März 2022 - Oktober 2027
Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht.
Der Vertrag ist erst in der 2. Stufe des Verfahrens einzureichen. Hierzu erhalten die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Teilnehmer gemäß § 17 Abs. 4 VgV eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mit allen erforderlichen Unterlagen für die Angebotserstellung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Deutsche Botschaft Washington - Sanierung der Residenz - mit Schwerpunkt Technische Ausrüstung Leistungsbild: Generalplanerleistungen (1241/21)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lenningen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73252
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis 1: Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen und auszufüllen. Die Anlagen und geforderten Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes Mitglied vorzulegen.
Hinweis 2: Die vorgenannten Erklärungen und der Bewerbungsbogen stehen uneingeschränkt und kostenfrei als Formularvordruck im Internet unter der Adresse www.evergabe-online.de zur Verfügung Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden.
Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der E-Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des Bundes (unter www.evergabe-online.de) durchgeführt.
Der Bewerbungsbogen mit den Erklärungen ist zusammen mit den geforderten Nachweisen innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die E-Vergabeplattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben.
Die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die E-Vergabeplattform. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig kostenfrei unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabeplattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Fragen der Bewerber sind über den Angebotsassistenten (ANA) der E-Vergabeplattform (als registrierter Nutzer der E-Vergabe) rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist (spätestens bis zum 06.09.2021) zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabeplattform an alle Bewerber versendet.
Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen und Nachweise (Punkt III.1.2. und III.1.3.) nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist über die E-Vergabeplattform des Bundes nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Hinweis 3 (Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Artikel 13 DSGVO:
Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundversorgung (DSGVO) sind dem den Vergabeunterlagen beiliegendem Informationsblatt zu entnehmen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Deichmanns Aue 31-37, 53179 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bbr.bund.de