Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) der Stadt Köln - Kommunikation und Projektmanagementder, Erarbeitung der Stufe 1 des SUMP (Zielbildung, Analyse und Strategieentwicklung) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0081-66-7 (3. Stufe) vergebener Auftrag
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) der Stadt Köln - Kommunikation und Projektmanagementder, Erarbeitung der Stufe 1 des SUMP (Zielbildung, Analyse und Strategieentwicklung)
Die Stadt Köln beabsichtigt, einen Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) auf Basis des SUMP-Leitfadens der EU zu erstellen. Dabei handelt es sich um einen strategischen Maßnahmenplan, der auf gängigen Praktiken der Verkehrsentwicklungsplanung beruht. Er berücksichtigt die gegenwärtigen und künftigen Mobilitätsbedürfnisse und soll helfen, die Lebensqualität in Stadt und Umland zu verbessern. Der gesamte SUMP wird in zwei Projektstufen erarbeitet. Die hier ausgeschriebene Leistung bezieht sich dabei auf die 1. Stufe, in der ein Leitbild und grundlegende Ziele entwickelt, der aktuelle Zustand analysiert und verschiedene Szenarien inklusive Festlegung des Zielszenarios erstellt werden. Die 1. Stufe des SUMP besteht aus mehreren Leistungen, die in zwei Vergabeverfahren ausgeschrieben werden. In der hier vorliegenden Ausschreibung wird ein*e Auftragnehmer*in für die Erarbeitung eines Kommunikations- und Beteiligungskonzepts sowie für das Projektmanagement gesucht.
Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) der Stadt Köln - Kommunikation und Projektmanagement: Erarbeitung der Stufe 1 des SUMP (Zielbildung, Analyse und Strategieentwicklung) Köln
Der hier zu vergebende Auftrag umfasst zwei Arbeitspakete:
Es wird ein*e AN gesucht, der*die für die erste Stufe des SUMP-Prozess ein geeignetes Beteiligungs- und Kommunikationskonzept (AP 1) entwickelt. Dies ist für den Gesamtprozess von hoher Bedeutung, um sowohl eine möglichst breite grundsätzliche Akzeptanz in der Bevölkerung zu gewinnen als auch Ideen, Anregungen und Kritik diverser Interessengruppen in den Prozess zu integrieren, da deren Mitwirkung und Unterstützung bei der Umsetzung von zentraler Bedeutung für den Erfolg des SUMP ist. Hierzu ist ein Beteiligungskonzept notwendig, das sowohl die Verwaltung der Stadt Köln, diverse Stakeholder und die breite Öffentlichkeit einbezieht. Das Konzept ist eng verknüpft mit den AP 2 bis 4 (Leitbildprozess, Zustandsanalyse und Strategieentwicklung) der gesondert ausgeschriebenen Mobilitätsplanung. Die zu entwickelnden Beteiligungsformate sind durch ansprechende, innovative und kreative Kommunikationsmittel zu unterstützen.
Essenziell für die Erarbeitung des SUMP ist das Projektmanagement (AP 2), mit dem der Prozess der Aufstellung des SUMP gesteuert und koordiniert wird. Somit wird eine organisatorische Klammerfunktion geschaffen, die eine enge Abstimmung zwischen der Auftraggeberin (AG) und den AN der beiden Verträge gewährleistet.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) der Stadt Köln - Kommunikation und Projektmanagementder, Erarbeitung der Stufe 1 des SUMP (Zielbildung, Analyse und Strategieentwicklung)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.eupprecht-consult.eu
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb ist eine Projektbeschreibung beigefügt. Diese ist ausdrücklich nicht als Leistungsbeschreibung zu verstehen, sondern soll den Interessenten*innen nur einen ersten Überblick zum Projekt und den Aufgaben des künftigen AN geben. Die Leistungsbeschreibung sowie den Vertragsentwurf erhalten die Bewerber*innen, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs für die 2. Stufe ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Interessierte Teilnehmer*innen können grundsätzlich Teilnahmeanträge für die Ausschreibungen "Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) der Stadt Köln - Mobilitätsplanung: Erarbeitung der Stufe 1 des SUMP (Zielbildung, Analyse und Strategieentwicklung)" sowie "Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) der Stadt Köln - Kommunikation und Projektmanagement: Erarbeitung der Stufe 1 des SUMP (Zielbildung, Analyse und Strategieentwicklung)" einreichen. Die Auftraggeberin weist aber bereits jetzt darauf hin, dass sie die Aufträge nicht an den*dieselbe*n Bieter*in erteilen wird. Grund dafür ist, dass die AG in der Aufgabe des Projektsteuerers im Rahmen des Auftrags "Kommunikation und Projektmanagement" eine Kontroll- und Koordinationsfunktion für den*die AN für die Mobilitätsplanung sieht. Die Projektüberwachung soll nicht durch den*die AN Mobilitätsplanung selbst erfolgen. Daher scheidet ein Zuschlag in beiden Verfahren aus. Im Fall der Einbindung von Unterauftragnehmern gilt selbiges mit der Maßgabe, dass der*die Bieter*in dafür beweisbelastet ist, sicherzustellen, dass die Überwachungsfunktion gewahrt werden kann. Der Nachweis ist in dem Fall bereits mit dem Angebot zu führen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRY0H5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU