Bekanntmachung verg. Aufträge: Rahmenvereinbarungen für den Transport und die Überführung von Fahrzeugen in vier Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 22/Fahrzeugtransporte/01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung verg. Aufträge: Rahmenvereinbarungen für den Transport und die Überführung von Fahrzeugen in vier Losen
Rahmenvereinbarungen für den Transport und die Überführung von Fahrzeugen (zugelassene und stillgelegte Fahrzeuge sowie Schadensfahrzeuge) sowie losspezifischen Zusatzleistungen in folgenden Losen:
Los 1: Transport und Überführung von zugelassenen Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen PKW, VAN, TR, SUV, Pick-Up, Kräder, KOM, LKW mit oder ohne Anhänger bis 40t zGG
Los 2: Transport und Überführung von stillgelegten Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen PKW, VAN, TR, SUV, Pick-Up
Los 3: Überführung von stillgelegten Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen LKW und KOM
Los 4: Transport von Sonderfahrzeugen, Anhängern, Krädern und Schadensfahrzeugen aller Fahrzeuggruppen (rollfähig / nicht rollfähig)
Transport und Überführung von zugelassenen Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen PKW, VAN, TR, SUV, Pick-Up, Krad, KOM, LKW mit oder ohne Anhänger bis 40t zGG
BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf Die Fahrzeuge werden deutschlandweit und in Ausnahmefällen europaweit zwischen vorgegebenen Bereitstellungsorten transportiert oder überführt.
Zum Leistungsumfang gehört der Transport und die Überführung von zugelassenen Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen PKW, VAN, TR, SUV, Pick-Up, Krad, KOM, LKW mit oder ohne Anhänger bis 40t zGG .
Transport und Überführung von stillgelegten Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen PKW, VAN, TR, SUV, Pick-Up
BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf Die Fahrzeuge werden deutschlandweit und in Ausnahmefällen europaweit zwischen vorgegebenen Bereitstellungsorten transportiert oder überführt.
Zum Leistungsumfang gehört der Transport und die Überführung von stillgelegten Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen PKW, VAN, TR, SUV, Pick-Up.
Überführung von stillgelegten Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen LKW und KOM
BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf Die Fahrzeuge werden deutschlandweit und in Ausnahmefällen europaweit zwischen vorgegebenen Bereitstellungsorten überführt.
Zum Leistungsumfang gehört die Überführung von stillgelegten Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen LKW und KOM.
Transport von Sonderfahrzeugen, Anhängern, Krädern und Schadensfahrzeugen aller Fahrzeuggruppen (rollfähig / nicht rollfähig)
BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf Die Fahrzeuge werden deutschlandweit und in Ausnahmefällen europaweit zwischen vorgegebenen Bereitstellungsorten transportiert.
Zum Leistungsumfang gehört der Transport auf fremder Achse von Sonderfahrzeugen, Anhängern, Krafträdern und Schadensfahrzeugen aller Fahrzeuggruppen (rollfähig und/oder nicht rollfähig).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Transport und Überführung von zugelassenen Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen PKW, VAN, Transporter (TR), SUV, PICK-UP, Krad, KOM, LKW mit oder ohne Anhänger bis 40 t zGG
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Transport und Überführung von stillgelegten Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen PKW, VAN, TR, SUV, PICK-UP
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Überführung von stillgelegten Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen LKW und KOM
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Transport von Sonderfahrzeugen, Anhängern, Krädern und Schadensfahrzeugen aller Fahrzeuggruppen in jeglichem Zustand (rollfähig/nicht rollfähig)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHU651A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §
134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.