Rahmenvereinbarungen für den Transport und die Überführung von Fahrzeugen in vier Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 22/Fahrzeugtransporte/01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen für den Transport und die Überführung von Fahrzeugen in vier Losen
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen für den Transport und die Überführung von Fahrzeugen (zugelassene und stillgelegte Fahrzeuge sowie Schadensfahrzeuge) sowie losspezifischen Zusatzleistungen in folgenden Losen:
Los 1: Transport und Überführung von zugelassenen Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen PKW, VAN, TR, SUV, Pick-Up, Kräder, KOM, LKW mit oder ohne Anhänger bis 40t zGG
Los 2: Transport und Überführung von stillgelegten Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen PKW, VAN, TR, SUV, Pick-Up
Los 3: Überführung von stillgelegten Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen LKW und KOM
Los 4: Transport von Sonderfahrzeugen, Anhängern, Krädern und Schadensfahrzeugen aller Fahrzeuggruppen (rollfähig / nicht rollfähig)
Der Auftraggeber beabsichtigt, je Los eine Rahmenvereinbarung über die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen zu schließen.
Es ist möglich, dass ein Bieter die Bedingungen für mehrere Lose erfüllt.
Als Bieter/Auftragnehmer kommen für alle Lose Unternehmen in Betracht, welche entweder die Leistung selbstständig erbringen (ohne oder mit Unterstützung von Nachunternehmern oder in Form einer Bietergemeinschaft) oder Generalunternehmer bzw. Vermittler (Leistungserbringung lediglich durch Nachunternehmer).
Transport und Überführung von zugelassenen Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen PKW, VAN, TR, SUV, Pick-Up, Krad, KOM, LKW mit oder ohne Anhänger bis 40t zGG
BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf Die Fahrzeuge werden deutschlandweit und in Ausnahmefällen europaweit zwischen vorgegebenen Bereitstellungsorten transportiert oder überführt.
Zum Leistungsumfang gehört der Transport und die Überführung von zugelassenen Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen PKW, VAN, TR, SUV, Pick-Up, Krad, KOM, LKW mit oder ohne Anhänger bis 40t zGG .
Unter Transport versteht der Auftraggeber die Fahrt auf fremder Achse. Überführung stellt die Fahrt auf eigener Achse dar. Im Zusammenhang mit den Transport- bzw. Überführungsfahrten werden losspezifische Zusatzleistungen wie z.B. Expressfahrten, Fahrzeugaußen- und Fahrzeuginnenreinigungen benötigt.
Das Los 1 umfasst den Transport auf fremder Achse oder die Überführung auf eigener Achse, welche innerhalb von 48 Stunden im Bundesgebiet bei Anlieferung an definierte Zieladressen durchgeführt werden müssen. Die Abholungs- und Auslieferungstermine gemäß Auftragserteilung sind dabei zwingend einzuhalten.
Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber in der Regel 1-2 Arbeitstage vor dem Abholtermin eine Beauftragung. Arbeitstage sind definiert als Montag bis Freitag.
Dem Auftragnehmer obliegt das Wahlrecht, das betreffende Fahrzeuge auf eigener Achse oder auf fremder Achse zu verbringen. Die Start- und Zielorte befinden sich im gesamten Bundesgebiet sowie im europäischen Ausland.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 30.09.2026 endet.
Der unter Ziffer II.1.5 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose wieder. Der unter
Ziffer II.2.6 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses (Los 1)
dar. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe auf diesen Wert über die gesamte Vertragslaufzeit
begrenzt.
Transport und Überführung von stillgelegten Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen PKW, VAN, TR, SUV, Pick-Up
BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf Die Fahrzeuge werden deutschlandweit und in Ausnahmefällen europaweit zwischen vorgegebenen Bereitstellungsorten transportiert oder überführt.
Zum Leistungsumfang gehört der Transport und die Überführung von stillgelegten Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen PKW, VAN, TR, SUV, Pick-Up.
Unter Transport versteht der Auftraggeber die Fahrt auf fremder Achse. Überführung stellt die Fahrt auf eigener Achse dar. Im Zusammenhang mit den Transport- bzw. Überführungsfahrten werden losspezifische Zusatzleistungen wie z.B. Expresszustellung benötigt.
Das Los 2 umfasst den Transport auf fremder Achse oder die Überführung auf eigener Achse, die innerhalb von 5 Arbeitstagen (7 Kalendertagen) im Bundesgebiet bei Anlieferung an definierte Zieladressen durchgeführt werden müssen. Arbeitstage sind definiert als Montag bis Freitag. Die Fahrzeuge müssen im Zustand der Übernahme am Zielort übergeben werden.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 30.09.2026 endet.
Der unter Ziffer II.1.5 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose wieder. Der unter
Ziffer II.2.6 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses (Los 2) dar. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe auf diesen Wert über die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.
Überführung von stillgelegten Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen LKW und KOM
BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf Die Fahrzeuge werden deutschlandweit und in Ausnahmefällen europaweit zwischen vorgegebenen Bereitstellungsorten überführt.
Zum Leistungsumfang gehört die Überführung von stillgelegten Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen LKW und KOM.
Überführung stellt die Fahrt auf eigener Achse dar. Im Zusammenhang mit den Überführungsfahrten wird die losspezifische Zusatzleistung Expresszustellung benötigt.
Das Los 3 umfasst die Überführung auf eigener Achse, die innerhalb von 5 Arbeitstagen (7 Kalendertagen) im Bundesgebiet bei Anlieferung an definierte Zieladressen durchgeführt werden. Arbeitstage sind definiert als Montag bis Freitag. Das Fahrzeug muss im Zustand der Übernahme, mit Ausnahme der Laufleistung, am Zielort übergeben werden.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 30.09.2026 endet.
Der unter Ziffer II.1.5 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose wieder. Der unter
Ziffer II.2.6 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses (Los 3)
dar. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe auf diesen Wert über die gesamte Vertragslaufzeit
begrenzt.
Transport von Sonderfahrzeugen, Anhängern, Krädern und Schadensfahrzeugen aller Fahrzeuggruppen (rollfähig / nicht rollfähig)
BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf Die Fahrzeuge werden deutschlandweit und in Ausnahmefällen europaweit zwischen vorgegebenen Bereitstellungsorten transportiert.
Zum Leistungsumfang gehört der Transport auf fremder Achse von Sonderfahrzeugen, Anhängern, Krafträdern und Schadensfahrzeugen aller Fahrzeuggruppen (rollfähig und/oder nicht rollfähig).
Zu den Sonderfahrzeugen gehören z.B. Flurförderzeuge, Ameisen, Motorgrader, Walzenzüge, Planierraupen, Laderaupen, Schwenklader, Minibagger, Kettenbagger, Kehrmaschinen, Schlepper, Mobilkrane.
Im Zusammenhang mit den Transporten werden losspezifische Zusatzleistungen wie z.B. Expresszustellung, Transport eines nicht rollfähigen Fahrzeugs oder Vereinbarung eines Fixtermins bei Abholung und Anlieferung benötigt.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 30.09.2026 endet.
Der unter Ziffer II.1.5 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose wieder. Der unter Ziffer II.2.6 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses (Los 4) dar. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe auf diesen Wert über die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gültig für alle Lose:
- Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Der Nachweis erfolgt mit Angebotsabgabe durch Vorlage eines aktuell gültigen Auszuges der Eintragung des
Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH) nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, der die aktuelle Situation
zum Zeitpunkt des Angebotes widerspiegelt. Der Auszug hat eine Datumsangabe zu enthalten.
Ausländische Unternehmen haben eine vergleichbare Bescheinigung vorzulegen, sofern eine solche
nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Niederlassungsstaates erteilt werden kann. Ausländische
Unternehmen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten haben dabei die Gleichwertigkeit der Bescheinigung nachzuweisen.
(Angebotsformular Ziffer 2.1)
- Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung im Angebotsformular (Ziffer 2.2)
- Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung im Angebotsformular (Ziffer 2.3)
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.
Gültig für alle Lose:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird die nachfolgende
Betriebshaftpflichtversicherung gefordert: Betriebshaftpflicht inkl. Umwelt- und Produkthaftpflicht, 5,0 Mio. Euro pro Schadensfall.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung im Angebotsformular (Ziffer 2.5) Die Kopie der Police kann vom
Auftraggeber nachgefordert werden. Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Gültig für Los 1, für Los 2 und für Los 4:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Frachtführerversicherung gefordert.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung im Angebotsformular (Ziffer 2.5). Die Kopie der Police kann vom
Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern der Bieter sein Angebot als Generalunternehmer/Vermittler abgibt, wird er ausschließlich Unterauftragnehmer (Subunternehmen) beibringen, die über eine Frachtführerversicherung verfügen.
Der Nachweis erfolgt durch Bestätigung im Angebotsformular (Ziffer 2.5).
Sofern hier zweimal mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes
Gültig für Los 1, für Los 2 und für Los 4:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Platzschadensversicherung gefordert:
Platzschadensversicherung mit einer Deckungssumme von 50.000 EUR je Fahrzeug.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung im Angebotsformular (Ziffer 2.6).
Die Kopie der Police kann vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern der Bieter sein Angebot als Generalunternehmer/Vermittler abgibt, wird er ausschließlich Unterauftragnehmer(Subunternehmen) beibringen, die über die geforderte Platzschadensversicherung verfügen. Der Nachweis erfolgt durch Bestätigung im Angebotsformular (Ziffer 2.6).
Sofern hier zweimal mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes
Gültig für Los 1:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Transportversicherung gefordert.
Für Überführungen auf eigener Achse sind Transportversicherungen je Fahrzeugüberführung zu stellen, die folgende Mindestdeckungssummen aufweisen:
PKW, VAN, Transporter (TR), SUV, Pick-Up, KRAD: 100.000 EUR je Fahrzeug
LKW und KOM: 300.000 EUR je Fahrzeug
Der Nachweis erfolgt durch Eigeneklärung im Angebotsformular (Ziffer 2.7).
Die Kopie der Police kann vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern der Bieter sein Angebot als Generalunternehmer/Vermittler abgibt, wird er ausschließlich Unterauftragnehmer (Subunternehmen) beibringen, die über die geforderte Transportversicherung verfügen.
Der Nachweis erfolgt durch Bestätigung im Angebotsformular (Ziffer 2.7).
Sofern hier zweimal mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Gültig für Los 2:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Transportversicherung gefordert.
Für Überführungen auf eigener Achse sind Transportversicherungen je Fahrzeugüberführung zu stellen, die folgende Mindestdeckungssummen aufweisen:
PKW, VAN, Transporter (TR), SUV, Pick-Up: 100.000 EUR je Fahrzeug
Der Nachweis erfolgt durch Eigeneklärung im Angebotsformular (Ziffer 2.7).
Die Kopie der Police kann vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern der Bieter sein Angebot als Generalunternehmer/Vermittler abgibt, wird er ausschließlich Unterauftragnehmer (Subunternehmen) beibringen, die über die geforderte Transportversicherung verfügen.
Der Nachweis erfolgt durch Bestätigung im Angebotsformular (Ziffer 2.7).
Sofern hier zweimal mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Gültig für Los 3:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Transportversicherung gefordert.
Für Überführungen auf eigener Achse sind Transportversicherungen je Fahrzeugüberführung zu stellen, die folgende Mindestdeckungssummen aufweisen:
LKW und KOM: 300.000 EUR je Fahrzeug
Der Nachweis erfolgt durch Eigeneklärung im Angebotsformular (Ziffer 2.5).
Die Kopie der Police kann vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern der Bieter sein Angebot als Generalunternehmer/Vermittler abgibt, wird er ausschließlich Unterauftragnehmer (Subunternehmen) beibringen, die über die geforderte Transportversicherung verfügen.
Der Nachweis erfolgt durch Bestätigung im Angebotsformular (Ziffer 2.5).
Sofern hier zweimal mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Gültig für Los 1:
Referenzen:
Eigenerklärung über erbrachte Leistungen in Bezug auf Fahrzeugtransporte bzw. Überführungen aus den
letzten drei Jahren.
Für den Fall, dass Referenzen im Rahmen der Eignungsleihe dem Bieter/der Bietergemeinschaft zur Verfügung
gestellt werden, ist die Anlage B entsprechend durch den Eignungsverleiher auszufüllen und die ausgefüllte
Verpflichtungserklärung Eignungsleihe als Anlage beizufügen.
Es gilt folgende Mindestanforderung:
Vorlage von einer vergleichbaren Referenz aus welcher sich ergibt, dass im Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2021
pro Jahr 500 losspezifische Fahrzeuge überregional zwischen mehreren verschiedenen Betriebsstätten des
Referenzgebers transportiert und/oder überführt wurden.
Referenzen gelten als vergleichbar, wenn die erbrachten Leistungen diesem Ausschreibungsgegenstand
in Art und Umfang so weit ähneln, dass ein tragfähiger Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters eröffnet wird.
Die vorstehend geforderten Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Zeitraum der Leistungserbringung.
Der Nachweis ist auf Basis einer Eigenerklärung, unter Verwendung der im losspezifischen Angebotsformular
veröffentlichten Vorlage, zu erbringen. Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber namentlich in der
Referenz zu nennen, hat er dies in der Referenz mitzuteilen und den Referenzgeber bitte so konkret wie möglich zu umschreiben.
Die Vorlage von mehr als einer den Mindestanforderungen genügenden Referenz führt nicht zu einer
besseren Bewertung.
Sofern die oben genannte Mindestanforderung anhand der eingereichten Referenz(en) nicht erfüllt wird,
führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Gültig für Los 2:
Referenzen:
Eigenerklärung über erbrachte Leistungen in Bezug auf Fahrzeugtransporte bzw. Überführungen aus den
letzten drei Jahren.
Für den Fall, dass Referenzen im Rahmen der Eignungsleihe dem Bieter/der Bietergemeinschaft zur Verfügung
gestellt werden, ist die Anlage B entsprechend durch den Eignungsverleiher auszufüllen und die ausgefüllte
Verpflichtungserklärung Eignungsleihe als Anlage beizufügen.
Es gilt folgende Mindestanforderung:
Vorlage von einer vergleichbaren Referenz aus welcher sich ergibt, dass im Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2021
pro Jahr 250 losspezifische Fahrzeuge überregional zwischen mehreren verschiedenen Betriebsstätten des
Referenzgebers transportiert und pro Jahr 25 losspezifische Fahrzeuge zwischen mehreren verschiedenen
Betriebsstätten des Referenzgebers überführt wurden.
Referenzen gelten als vergleichbar, wenn die erbrachten Leistungen diesem Ausschreibungsgegenstand
in Art und Umfang so weit ähneln, dass ein tragfähiger Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters eröffnet wird.
Die vorstehend geforderten Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Zeitraum der Leistungserbringung.
Der Nachweis ist auf Basis einer Eigenerklärung, unter Verwendung der im losspezifischen Angebotsformular
veröffentlichten Vorlage, zu erbringen. Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber namentlich in der
Referenz zu nennen, hat er dies in der Referenz mitzuteilen und den Referenzgeber bitte so konkret wie möglich zu umschreiben.
Die Vorlage von mehr als einer den Mindestanforderungen genügenden Referenz führt nicht zu einer
besseren Bewertung.
Sofern die oben genannte Mindestanforderung anhand der eingereichten Referenz(en) nicht erfüllt wird,
führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Gültig für Los 3:
Referenzen:
Eigenerklärung über erbrachte Leistungen in Bezug auf Überführungen aus den letzten drei Jahren.
Für den Fall, dass Referenzen im Rahmen der Eignungsleihe dem Bieter/der Bietergemeinschaft zur Verfügung
gestellt werden, ist die Anlage B entsprechend durch den Eignungsverleiher auszufüllen und die ausgefüllte
Verpflichtungserklärung Eignungsleihe als Anlage beizufügen.
Es gilt folgende Mindestanforderung:
Vorlage von einer vergleichbaren Referenz aus welcher sich ergibt, dass im Zeitraum
01.01.2019 - 31.12.2021 pro Jahr 25 losspezifische Fahrzeuge überregional zwischen mehreren verschiedenen
Betriebsstätten des Referenzgebers überführt wurden.
Referenzen gelten als vergleichbar, wenn die erbrachten Leistungen diesem Ausschreibungsgegenstand
in Art und Umfang so weit ähneln, dass ein tragfähiger Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters eröffnet wird.
Die vorstehend geforderten Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Zeitraum der Leistungserbringung.
Der Nachweis ist auf Basis einer Eigenerklärung, unter Verwendung der im losspezifischen Angebotsformular
veröffentlichten Vorlage, zu erbringen. Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber namentlich in der
Referenz zu nennen, hat er dies in der Referenz mitzuteilen und den Referenzgeber bitte so konkret wie möglich zu umschreiben.
Die Vorlage von mehr als einer den Mindestanforderungen genügenden Referenz führt nicht zu einer
besseren Bewertung.
Sofern die oben genannte Mindestanforderung anhand der eingereichten Referenz(en) nicht erfüllt wird,
führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Gültig für Los 4:
Referenzen:
Eigenerklärung über erbrachte Leistungen in Bezug auf Fahrzeugtransporte aus den letzten drei Jahren.
Für den Fall, dass Referenzen im Rahmen der Eignungsleihe dem Bieter/der Bietergemeinschaft zur Verfügung
gestellt werden, ist die Anlage B entsprechend durch den Eignungsverleiher auszufüllen und die ausgefüllte
Verpflichtungserklärung Eignungsleihe als Anlage beizufügen.
Es gilt folgende Mindestanforderung:
Vorlage von einer vergleichbaren Referenz aus welcher sich ergibt, dass im Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2021 pro Jahr 25 losspezifische Fahrzeuge überregional zwischen mehreren verschiedenen Betriebsstätten des Referenzgebers transportiert wurden.
Referenzen gelten als vergleichbar, wenn die erbrachten Leistungen diesem Ausschreibungsgegenstand
in Art und Umfang so weit ähneln, dass ein tragfähiger Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters eröffnet wird.
Die vorstehend geforderten Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Zeitraum der Leistungserbringung.
Der Nachweis ist auf Basis einer Eigenerklärung, unter Verwendung der im losspezifischen Angebotsformular
veröffentlichten Vorlage, zu erbringen. Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber namentlich in der
Referenz zu nennen, hat er dies in der Referenz mitzuteilen und den Referenzgeber bitte so konkret wie möglich zu umschreiben.
Die Vorlage von mehr als einer den Mindestanforderungen genügenden Referenz führt nicht zu einer
besseren Bewertung.
Sofern die oben genannte Mindestanforderung anhand der eingereichten Referenz(en) nicht erfüllt wird,
führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu
verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses
Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich
gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft
haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als
Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer
Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch
nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag
erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem
Zweck kann der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung
des betreffenden Unternehmens vorlegen. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem
Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen
nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen,
auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal
bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung
nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die Vergabestelle beim Bundeskartellamt von Amts wegen
einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister und beim Bundesamt für Justiz einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend
bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHURWGG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §
134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.