Änderung zu: 2164 Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) Referenznummer der Bekanntmachung: 2164/G25

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1490
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmdv.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Änderung zu: 2164 Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP)

Referenznummer der Bekanntmachung: 2164/G25
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Zusätzliche Dienstleistungen zu 2164 Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP)

II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Sitz des AN

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat seine Maßnahmen zur Fortsetzung des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) im Zeitraum von 2016 bis 2026 auf der Basis des von der Bundesregierung am 28. September 2016 beschlossenen „Regierungsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie 2016 bis 2026 – von der Marktvorbereitung zu wettbewerbsfähigen Produkten“ als Beitrag zur Entwicklung nachhaltiger Mobilität im gleichnamigen Dokument definiert. Das BMDV setzt einen inhaltlichen Schwerpunkt seiner Maßnahmen dabei auf die Anwendungen der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehrssektor. Die Programmumsetzung erfolgt im Wesentlichen über die Förderrichtlinien vom 5. Juli 2021 für Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation sowie für Maßnahmen der Marktaktivierung.

Darüber hinaus erfolgt die Förderung der Marktaktivierung im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellenanwendungen im Verkehr auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr vom 3. Februar 2021 sowie künftig auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr vom 07.09.2021.

Zudem erhält das BMDV aus dem Zukunftsfonds Automobilindustrie zusätzliche Haushaltsmittel für den „Nationalen Aktionsplan Brennstoffzellen-Produktion“ der Fraunhofer-Gesellschaft. Ziel ist die Unterstützung von Transformationsprozessen in der Autoindustrie, hier insbesondere der Zuliefererindustrie. Mit dem bundesweiten Aufbau eines Forschungsnetzwerkes für Brennstoffzellen sollen die Kosten für Wasserstofffahrzeuge deutlich reduziert werden.

Die Koordination der einzelnen Maßnahmen und Vorhaben obliegt der Programmgesellschaft NOW GmbH auf der Basis des gemeinsam mit Industrie und Wissenschaft erarbeiteten und an die jeweiligen Gegebenheiten angepassten Entwicklungsplans. Die administrative Umsetzung des Programms erfolgt durch einen Projektträger.

Die Förderrichtlinien haben derzeit eine Laufzeit von 2021 bis 2024 bzw. 2025 bei einem Fördervolumen von voraussichtlich rund 1,344 Mrd. €.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2024
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 238-628068

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2164/G25
Bezeichnung des Auftrags:

Projektträgerschaft für Förderprogramme des BMVI zur Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehr (NIP)"

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
02/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DEA26
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 10 082 879.70 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/10/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Sitz des AN

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war noch nicht absehbar wie umfangreich die Aufgaben insbesondere zu den Aufgaben des ITZ und IPCEI sein werden. Die Prognose der Aufwände übersteigt den in der Leistungsbeschreibung abgebildeten Umfang. Demnach wird bereits im Jahr 2022 der Umfang der Neubewilligungen um 22 % überschritten und bei den zu bindenden Mitteln um 36 % erhöht. Dabei wurden hier noch nicht die Fördermaßnahmen zum Aufbau des Innovations- und Technologiezentrums Wasserstoff (ITZ), Maßnahmen im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes sowie das grenzüberschreitende Projekt „Wasserstoff-IPCEI“ (International Project of Common European Interest) berücksichtigt.

Bei „Wasserstoff-IPCEI Projekten handelt es sich um Großprojekte (durchschnittlich beantragtes Fördervolumen liegt derzeit bei etwa 141 Mio. Euro pro Projekt) mit entsprechend umfangreichen Projektunterlagen, welche die Umfänge üblicher Projekte weit überschreiten. Zudem ist das IPCEI-Verfahren erheblich umfangreicher als die reguläre nationale Projektförderung über Fördermechanismen wie beispielsweise die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AVGO). Der PT nimmt außerdem an zahlreichen regelmäßigen und unregelmäßigen Abstimmungsrunden mit den beiden am IPCEI H2 beteiligten Ministerien BMDV und BMWK, sowie mit BMDV und den Unternehmen, den Mitgliedstaaten und der EU KOM wahr und begleitet die inhaltliche und administrative Kommunikation mit diesen Akteuren. Zudem unterstützt der AN das BMDV bei der Klärung spezifischer rechtlicher Fragestellungen (beispielsweise in Form von Vermerken) und bei der Ausstellung von Unverbindlichen Inaussichtstellungen (UIA) und vorzeitigen Maßnahmebeginn (vzMB).

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2024
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 4 766 310.49 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DEA26
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war noch nicht absehbar wie umfangreich die Aufgaben insbesondere zu den Aufgaben des ITZ und IPCEI sein werden. Die Prognose der Aufwände übersteigt den in der Leistungsbeschreibung abgebildeten Umfang. Demnach wird bereits im Jahr 2022 der Umfang der Neubewilligungen um 22 % überschritten und bei den zu bindenden Mitteln um 36 % erhöht. Dabei wurden hier noch nicht die Fördermaßnahmen zum Aufbau des Innovations- und Technologiezentrums Wasserstoff (ITZ), Maßnahmen im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes sowie das grenzüberschreitende Projekt „Wasserstoff-IPCEI“ (International Project of Common European Interest) berücksichtigt.

Bei „Wasserstoff-IPCEI Projekten handelt es sich um Großprojekte (durchschnittlich beantragtes Fördervolumen liegt derzeit bei etwa 141 Mio. Euro pro Projekt) mit entsprechend umfangreichen Projektunterlagen, welche die Umfänge üblicher Projekte weit überschreiten. Zudem ist das IPCEI-Verfahren erheblich umfangreicher als die reguläre nationale Projektförderung über Fördermechanismen wie beispielsweise die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AVGO). Der PT nimmt außerdem an zahlreichen regelmäßigen und unregelmäßigen Abstimmungsrunden mit den beiden am IPCEI H2 beteiligten Ministerien BMDV und BMWK, sowie mit BMDV und den Unternehmen, den Mitgliedstaaten und der EU KOM wahr und begleitet die inhaltliche und administrative Kommunikation mit diesen Akteuren. Zudem unterstützt der AN das BMDV bei der Klärung spezifischer rechtlicher Fragestellungen (beispielsweise in Form von Vermerken) und bei der Ausstellung von Unverbindlichen Inaussichtstellungen (UIA) und vorzeitigen Maßnahmebeginn (vzMB).

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Leistung nach § 132 Absatz 2 GWB (Anwendung der Richtlinie 2014/24/EU)Die Änderung des Auftrages ist ohne erneutes Vergabeverfahren zulässig, die Voraussetzungen des § 132 Absatz 2 Nummer 1 GWB sind erfüllt. In dem Vertrag (§20) sind klare, genaue und eindeutig formulierte Überprüfungsklauseln angelegt, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert, und somit eine Auftragsänderung ohne erneutes Vergabeverfahren begründenDer Umfang der Aufgaben – insbesondere ITZ und IPCEI sind erheblich umfangreicher als zum Zeitpunkt des Vertrages absehbar. Bereits im ersten Quartal 2022 (Laufzeitbeginn 1.1.2022) wurde bereits der Umfang der Neubewilligungen um 22 % überschritten und bei den zu bindenden Mitteln um 36 % erhöht.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 10 082 879.70 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 14 849 190.19 EUR

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