Änderung zu: 2164 Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) Referenznummer der Bekanntmachung: 2164/G25
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1490
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmdv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Änderung zu: 2164 Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP)
Zusätzliche Dienstleistungen zu 2164 Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP)
Sitz des AN
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat seine Maßnahmen zur Fortsetzung des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) im Zeitraum von 2016 bis 2026 auf der Basis des von der Bundesregierung am 28. September 2016 beschlossenen „Regierungsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie 2016 bis 2026 – von der Marktvorbereitung zu wettbewerbsfähigen Produkten“ als Beitrag zur Entwicklung nachhaltiger Mobilität im gleichnamigen Dokument definiert. Das BMDV setzt einen inhaltlichen Schwerpunkt seiner Maßnahmen dabei auf die Anwendungen der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehrssektor. Die Programmumsetzung erfolgt im Wesentlichen über die Förderrichtlinien vom 5. Juli 2021 für Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation sowie für Maßnahmen der Marktaktivierung.
Darüber hinaus erfolgt die Förderung der Marktaktivierung im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellenanwendungen im Verkehr auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr vom 3. Februar 2021 sowie künftig auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr vom 07.09.2021.
Zudem erhält das BMDV aus dem Zukunftsfonds Automobilindustrie zusätzliche Haushaltsmittel für den „Nationalen Aktionsplan Brennstoffzellen-Produktion“ der Fraunhofer-Gesellschaft. Ziel ist die Unterstützung von Transformationsprozessen in der Autoindustrie, hier insbesondere der Zuliefererindustrie. Mit dem bundesweiten Aufbau eines Forschungsnetzwerkes für Brennstoffzellen sollen die Kosten für Wasserstofffahrzeuge deutlich reduziert werden.
Die Koordination der einzelnen Maßnahmen und Vorhaben obliegt der Programmgesellschaft NOW GmbH auf der Basis des gemeinsam mit Industrie und Wissenschaft erarbeiteten und an die jeweiligen Gegebenheiten angepassten Entwicklungsplans. Die administrative Umsetzung des Programms erfolgt durch einen Projektträger.
Die Förderrichtlinien haben derzeit eine Laufzeit von 2021 bis 2024 bzw. 2025 bei einem Fördervolumen von voraussichtlich rund 1,344 Mrd. €.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Projektträgerschaft für Förderprogramme des BMVI zur Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehr (NIP)"
Nationale Identifikationsnummer: DEA26
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Sitz des AN
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war noch nicht absehbar wie umfangreich die Aufgaben insbesondere zu den Aufgaben des ITZ und IPCEI sein werden. Die Prognose der Aufwände übersteigt den in der Leistungsbeschreibung abgebildeten Umfang. Demnach wird bereits im Jahr 2022 der Umfang der Neubewilligungen um 22 % überschritten und bei den zu bindenden Mitteln um 36 % erhöht. Dabei wurden hier noch nicht die Fördermaßnahmen zum Aufbau des Innovations- und Technologiezentrums Wasserstoff (ITZ), Maßnahmen im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes sowie das grenzüberschreitende Projekt „Wasserstoff-IPCEI“ (International Project of Common European Interest) berücksichtigt.
Bei „Wasserstoff-IPCEI Projekten handelt es sich um Großprojekte (durchschnittlich beantragtes Fördervolumen liegt derzeit bei etwa 141 Mio. Euro pro Projekt) mit entsprechend umfangreichen Projektunterlagen, welche die Umfänge üblicher Projekte weit überschreiten. Zudem ist das IPCEI-Verfahren erheblich umfangreicher als die reguläre nationale Projektförderung über Fördermechanismen wie beispielsweise die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AVGO). Der PT nimmt außerdem an zahlreichen regelmäßigen und unregelmäßigen Abstimmungsrunden mit den beiden am IPCEI H2 beteiligten Ministerien BMDV und BMWK, sowie mit BMDV und den Unternehmen, den Mitgliedstaaten und der EU KOM wahr und begleitet die inhaltliche und administrative Kommunikation mit diesen Akteuren. Zudem unterstützt der AN das BMDV bei der Klärung spezifischer rechtlicher Fragestellungen (beispielsweise in Form von Vermerken) und bei der Ausstellung von Unverbindlichen Inaussichtstellungen (UIA) und vorzeitigen Maßnahmebeginn (vzMB).
Nationale Identifikationsnummer: DEA26
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war noch nicht absehbar wie umfangreich die Aufgaben insbesondere zu den Aufgaben des ITZ und IPCEI sein werden. Die Prognose der Aufwände übersteigt den in der Leistungsbeschreibung abgebildeten Umfang. Demnach wird bereits im Jahr 2022 der Umfang der Neubewilligungen um 22 % überschritten und bei den zu bindenden Mitteln um 36 % erhöht. Dabei wurden hier noch nicht die Fördermaßnahmen zum Aufbau des Innovations- und Technologiezentrums Wasserstoff (ITZ), Maßnahmen im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes sowie das grenzüberschreitende Projekt „Wasserstoff-IPCEI“ (International Project of Common European Interest) berücksichtigt.
Bei „Wasserstoff-IPCEI Projekten handelt es sich um Großprojekte (durchschnittlich beantragtes Fördervolumen liegt derzeit bei etwa 141 Mio. Euro pro Projekt) mit entsprechend umfangreichen Projektunterlagen, welche die Umfänge üblicher Projekte weit überschreiten. Zudem ist das IPCEI-Verfahren erheblich umfangreicher als die reguläre nationale Projektförderung über Fördermechanismen wie beispielsweise die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AVGO). Der PT nimmt außerdem an zahlreichen regelmäßigen und unregelmäßigen Abstimmungsrunden mit den beiden am IPCEI H2 beteiligten Ministerien BMDV und BMWK, sowie mit BMDV und den Unternehmen, den Mitgliedstaaten und der EU KOM wahr und begleitet die inhaltliche und administrative Kommunikation mit diesen Akteuren. Zudem unterstützt der AN das BMDV bei der Klärung spezifischer rechtlicher Fragestellungen (beispielsweise in Form von Vermerken) und bei der Ausstellung von Unverbindlichen Inaussichtstellungen (UIA) und vorzeitigen Maßnahmebeginn (vzMB).
Leistung nach § 132 Absatz 2 GWB (Anwendung der Richtlinie 2014/24/EU)Die Änderung des Auftrages ist ohne erneutes Vergabeverfahren zulässig, die Voraussetzungen des § 132 Absatz 2 Nummer 1 GWB sind erfüllt. In dem Vertrag (§20) sind klare, genaue und eindeutig formulierte Überprüfungsklauseln angelegt, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert, und somit eine Auftragsänderung ohne erneutes Vergabeverfahren begründenDer Umfang der Aufgaben – insbesondere ITZ und IPCEI sind erheblich umfangreicher als zum Zeitpunkt des Vertrages absehbar. Bereits im ersten Quartal 2022 (Laufzeitbeginn 1.1.2022) wurde bereits der Umfang der Neubewilligungen um 22 % überschritten und bei den zu bindenden Mitteln um 36 % erhöht.