Wettbewerb Verwaltungs- und Eingangsgebäude IGA 2027 in Gelsenkirchen - Objektplanungsleistungen Gebäude - nach RPW 2013 im Rahmen der Vergabeverordnung (VgV). Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-002-WB-OP
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45875
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Informationen/Kommunale_Ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Wettbewerb Verwaltungs- und Eingangsgebäude IGA 2027 in Gelsenkirchen - Objektplanungsleistungen Gebäude - nach RPW 2013 im Rahmen der Vergabeverordnung (VgV).
Die Stadt Gelsenkirchen beabsichtigt zur Stärkung des Ortes im Kontext einer zielgerichteten Weiterentwicklung des Nordsternparks und unter besonderer Berücksichtigung der Klimafolgenanpassung ein neues Eingangs- und Verwaltungsgebäude für die IGA 2027 zu errichten.
Der Haupteingang zum Bezahlstandort Zukunftsgarten Gelsenkirchen soll im Bereich des Amphitheaters verortet werden. Im Rahmen der Erstellung einer Umsetzungs-Machbarkeitsstudie (U-MBS) für den Zukunftsgarten wurde die Idee entwickelt, ein multifunktionales und vorbildlich klimaangepasstes und begrüntes Eingangsgebäude im Bereich des Amphitheaters für die IGA 2027 zu errichten. Dieses Gebäude soll während der Ausstellungsjahre als repräsentatives Empfangsgebäude / Funktionsgebäude der IGA 2027 dienen. Der Hochbau soll mit der Nutzung innovativer Bautechnologien und dem Einsatz ressourcenschonender Baustoffe (z.B. 3D-Drucker, Holzbau) in funktionaler, ökologischer und architektonischer Hinsicht einen zukunftsweisenden Charakter aufweisen. Nachhaltigkeit und regenerative Energieformen sind bei der Planung und Ausführung des neuen Eingangs- und Verwaltungsgebäudes als Priorität zu setzen. Das neue Eingangs- und Verwaltungsgebäude ist eingeschossig ohne Unterkellerung vorzusehen und darf auf Grundlage der vorgenannten U-MBS, eines bisher vorliegenden Raumprogramms und der freiraumplanerischen Gegebenheiten eine Bruttogrundfläche von etwa 430 Quadratmetern nicht überschreiten. Das Gebäude mit seinen umliegenden Freiflächen ist sowohl architektonisch als auch freiraumplanerisch sinnvoll in die Umgebung einzubinden. Das Amphitheater als Veranstaltungsort muss während der IGA 2027 uneingeschränkt und unabhängig von der IGA2027 weiterhin genutzt werden können. Unter Berücksichtigung des - auch während der Bauzeit - aufrechtzuerhaltenden Veranstaltungsbetriebes am Amphitheater und des damit zusammenhängenden hohen Besucheraufkommens, ist für den Neubau in Verbindung mit dem Amphitheater als Veranstaltungsort ein in sich schlüssiges und funktionierendes Erschließungskonzept seitens der Fachplaner auszuarbeiten. Nach der IGA 2027 soll das Gebäude als Ergänzung des Amphitheaters für den Veranstaltungsbetrieb (Kassenbereich, Büro- und Lagerflächen, Sozial- und Sanitärräume) folge genutzt werden. Es ist daher wünschenswert, die Planung flexibel auszurichten. Das heißt, das Raumzuschnitte den geänderten Anforderungen angepasst werden können. Beispielsweise sind die Toilettenbereiche so anzuordnen, dass diese sowohl im Veranstaltungsfall als auch außerhalb einer Veranstaltung als öffentliche Toilette nutzbar sein müssen. Weitere Besonderheiten des Standortes sind innerhalb der Planungen zu berücksichtigen.
Die Finanzierung des Gebäudes ist weitgehend über die "Festbetragsförderung" des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) gesichert. Es wird zusätzlich noch angestrebt weitere Fördermittel, beispielsweise die "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" oder die Landesförderung "Digitalisierung der Bauwirtschaft und innovatives Bauen" zu akquirieren. Dadurch sollen besonders nachhaltige Energieformen oder Bauweisen zum Einsatz kommen, die zur Erreichung hoher Effizienzstandards im Gebäude führen und den Einsatz nachhaltiger Baustoffe ermöglichen.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmern nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß der VgV vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Architekten.
Bei der Umsetzung des Projekts soll einer der Preisträger unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts durch die Ausloberin mit den weiteren Planungsleistungen gemäß § 34 HOAI Objektplanung Gebäude beauftragt werden, sofern der Wettbewerbsbeitrag realisiert wird und kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Die Auslobung hat der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen vorgelegen, diese hat die Übereinstimmung mit den Regeln unter der Nummer W 20/22 bestätigt.
Abschnitt IV: Verfahren
a) Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:
- Städtebauliche und architektonische Qualität
- Klimaneutralität und Nachhaltigkeit
- Raumprogramm und Funktionalität
- Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten)
b) Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die
- termingerecht eingegangen sind,
- den formalen Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer entsprechen,
- keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
Weitere bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y436DDR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de/
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de/