Wettbewerb Verwaltungs- und Eingangsgebäude IGA 2027 in Gelsenkirchen - Objektplanungsleistungen Gebäude - nach RPW 2013 im Rahmen der Vergabeverordnung (VgV). Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-002-WB-OP

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45875
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Informationen/Kommunale_Ausschreibungen/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43RUCY/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.assmanngruppe.com
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43RUCY
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wettbewerb Verwaltungs- und Eingangsgebäude IGA 2027 in Gelsenkirchen - Objektplanungsleistungen Gebäude - nach RPW 2013 im Rahmen der Vergabeverordnung (VgV).

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-002-WB-OP
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
71220000 Architekturentwurf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Gelsenkirchen beabsichtigt zur Stärkung des Ortes im Kontext einer zielgerichteten Weiterentwicklung des Nordsternparks und unter besonderer Berücksichtigung der Klimafolgenanpassung ein neues Eingangs- und Verwaltungsgebäude für die IGA 2027 zu errichten.

Der Haupteingang zum Bezahlstandort Zukunftsgarten Gelsenkirchen soll im Bereich des Amphitheaters verortet werden. Im Rahmen der Erstellung einer Umsetzungs-Machbarkeitsstudie (U-MBS) für den Zukunftsgarten wurde die Idee entwickelt, ein multifunktionales und vorbildlich klimaangepasstes und begrüntes Eingangsgebäude im Bereich des Amphitheaters für die IGA 2027 zu errichten. Dieses Gebäude soll während der Ausstellungsjahre als repräsentatives Empfangsgebäude / Funktionsgebäude der IGA 2027 dienen. Der Hochbau soll mit der Nutzung innovativer Bautechnologien und dem Einsatz ressourcenschonender Baustoffe (z.B. 3D-Drucker, Holzbau) in funktionaler, ökologischer und architektonischer Hinsicht einen zukunftsweisenden Charakter aufweisen. Nachhaltigkeit und regenerative Energieformen sind bei der Planung und Ausführung des neuen Eingangs- und Verwaltungsgebäudes als Priorität zu setzen. Das neue Eingangs- und Verwaltungsgebäude ist eingeschossig ohne Unterkellerung vorzusehen und darf auf Grundlage der vorgenannten U-MBS, eines bisher vorliegenden Raumprogramms und der freiraumplanerischen Gegebenheiten eine Bruttogrundfläche von etwa 430 Quadratmetern nicht überschreiten. Das Gebäude mit seinen umliegenden Freiflächen ist sowohl architektonisch als auch freiraumplanerisch sinnvoll in die Umgebung einzubinden. Das Amphitheater als Veranstaltungsort muss während der IGA 2027 uneingeschränkt und unabhängig von der IGA2027 weiterhin genutzt werden können. Unter Berücksichtigung des - auch während der Bauzeit - aufrechtzuerhaltenden Veranstaltungsbetriebes am Amphitheater und des damit zusammenhängenden hohen Besucheraufkommens, ist für den Neubau in Verbindung mit dem Amphitheater als Veranstaltungsort ein in sich schlüssiges und funktionierendes Erschließungskonzept seitens der Fachplaner auszuarbeiten. Nach der IGA 2027 soll das Gebäude als Ergänzung des Amphitheaters für den Veranstaltungsbetrieb (Kassenbereich, Büro- und Lagerflächen, Sozial- und Sanitärräume) folge genutzt werden. Es ist daher wünschenswert, die Planung flexibel auszurichten. Das heißt, das Raumzuschnitte den geänderten Anforderungen angepasst werden können. Beispielsweise sind die Toilettenbereiche so anzuordnen, dass diese sowohl im Veranstaltungsfall als auch außerhalb einer Veranstaltung als öffentliche Toilette nutzbar sein müssen. Weitere Besonderheiten des Standortes sind innerhalb der Planungen zu berücksichtigen.

Die Finanzierung des Gebäudes ist weitgehend über die "Festbetragsförderung" des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) gesichert. Es wird zusätzlich noch angestrebt weitere Fördermittel, beispielsweise die "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" oder die Landesförderung "Digitalisierung der Bauwirtschaft und innovatives Bauen" zu akquirieren. Dadurch sollen besonders nachhaltige Energieformen oder Bauweisen zum Einsatz kommen, die zur Erreichung hoher Effizienzstandards im Gebäude führen und den Einsatz nachhaltiger Baustoffe ermöglichen.

Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmern nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß der VgV vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Architekten.

Bei der Umsetzung des Projekts soll einer der Preisträger unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts durch die Ausloberin mit den weiteren Planungsleistungen gemäß § 34 HOAI Objektplanung Gebäude beauftragt werden, sofern der Wettbewerbsbeitrag realisiert wird und kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.

Die Auslobung hat der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen vorgelegen, diese hat die Übereinstimmung mit den Regeln unter der Nummer W 20/22 bestätigt.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Neben den nachstehenden fünf eingeladenen Büros werden weitere zehn teilnehmende Büros durch ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren gemäß § 78 Abs. 2 Satz 1 VgV i.V.m. § 4 RPW 2013 im Rahmen der Teilnahmebedingungen ermittelt (Bewerbungsphase des RPW-Planungswettbewerbs). Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach Überprüfung der Auswahlkriterien für den Wettbewerb durch die Ausloberin.

a) Teilnahmebedingungen

Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplattform www.dtvp.de im Bereich "Teilnahmeantrag". Bewerbungen sind auf der Vergabeplattform in Textform hochzuladen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.

Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfahrenssprache Deutsch ist. Unterlagen in anderer Sprache, als der Verfahrenssprache, sind vor der Einreichung von einem amtlich vereidigten Dolmetscher übersetzen zu lassen.

Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein teilnahmeberechtigter Architekt angehört.

Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich als Bewerber am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.

Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Bewerbungsunterlagen, die formlos, per Mail, per Fax, über das Kommunikationstool der Vergabeplattform oder postalisch eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden, sind unzulässig und werden ausgeschlossen. Für den fristgerechten und vollständigen Eingang der Bewerbung (vgl. Punkt IV.2.2) ist der/die Bewerber/in bzw. die Bewerbergemeinschaft verantwortlich. Es gilt die Frist beim Eingang auf der Vergabeplattform. Fragen während der Bewerbungsphase sind ausschließlich über das Kommunikationstool der bekanntgegebenen Vergabeplattform zu stellen. Die während der Bewerbungsphase eingegangenen Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform veröffentlicht. Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform über eingegangene Bewerberfragen und deren Beantwortung zu informieren. Bewerberfragen müssen bis spätestens 26.04.2022, 12:00 Uhr eingegangen sein. Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.

---

Die Bewerbung muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:

- Name des Bewerbers (Büroname); bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft;

- Kontaktdaten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft;

- Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird;

- Bestätigung, dass sich kein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bewirbt;

- Eigenerklärung zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft;

- für den Architekten: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt", (Kammernachweis)

- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen (je Versicherungsfall) über mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das dreifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen; eine projektbezogene Aufstockung im Auftragsfall wird akzeptiert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personen- und Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, aus der hervorgeht, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den jeweils geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei Bewerbergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied in gleicher Höhe nachgewiesen werden.

In dem Fall, dass keine Versicherung in der geforderten Höhe vorliegt, ist eine Bestätigung einer Versicherung vorzulegen, die die Absicht bestätigt, im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abzuschließen. Der angepasste Versicherungsabschluss ist dann später im Rahmen des VgV-Verfahrens mit den geforderten Mindestdeckungssummen nachzuweisen.

b) Auswahlverfahren Teilnehmer

Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von zehn Wettbewerbsteilnehmern sowie zehn weiteren Bewerbern als potentiellen Nachrückern nach folgendem Verfahren:

Alle Teilnahmeanträge werden formal geprüft. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von der Ausloberin nachgefordert. Formal fehlerhafte oder trotz Nachforderung unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbern, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der Ausloberin.

Im Falle dessen, dass die Anzahl der die Teilnahmebedingungen erfüllenden Bewerber die vorgegebene Höchstzahl übersteigt, werden aus den formal vollständigen Bewerbungen zehn Bewerber durch Losverfahren für die Wettbewerbsteilnahme sowie zehn weitere Bewerber als potenzielle Nachrücker ausgelost und unverzüglich benachrichtigt. Ausgeschlossene sowie nicht geloste Bewerber werden ebenfalls zeitnah benachrichtigt.

Die Zulassung der Bewerbung gilt nur für den Planungswettbewerb selbst.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und folgende Voraussetzungen erfüllen:

a) Architekt: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt" nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates.

Sind in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnungen nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" gewährleistet ist.

Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die ausgeschriebenen Leistungen gehören, wenn sie einen bevollmächtigten Vertreter sowie einen (personenidentischen oder personenverschiedenen) Verfasser der Wettbewerbsarbeit benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen.

- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB, zur Unabhängigkeit von Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV und zum Nichtvorliegen eines Teilnahmehindernisses nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 (für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer);

- Nennung der natürlichen Person, welche die Bewerbung ausgefüllt hat.

Hinweis: Eine Nennung von Referenzen ist für den Teilnahmeantrag zum Wettbewerb NICHT notwendig.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
anderswo.studio, Köln
Banz+Riecks Architekten, Bochum
Lager+Schwertfeger Architekten, Berlin
MS PLUS Architekten, Münster
NEW Architekten, Köln mit albus architecture, Stuttgart
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

a) Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:

- Städtebauliche und architektonische Qualität

- Klimaneutralität und Nachhaltigkeit

- Raumprogramm und Funktionalität

- Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten)

b) Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die

- termingerecht eingegangen sind,

- den formalen Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer entsprechen,

- keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.

Weitere bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/05/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 31/05/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro (brutto inkl. USt.) zur Verfügung.

Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:

1. Preis: [Betrag gelöscht] Euro

2. Preis: [Betrag gelöscht] Euro

3. Preis: [Betrag gelöscht] Euro

2 Anerkennungen à: [Betrag gelöscht] Euro

Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.

Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung netto. Die Umsatzsteuer wird von der Ausloberin in Deutschland abgeführt.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Manfred Leichtweis (SPD), Ausschussvorsitzender Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Stadt Gelsenkirchen
Roberto Randelli, Ausschussmitglied Stepla, Stadt Gelsenkirchen
Martina Rudowitz (SPD), 1. Bürgermeistern, Stadt Gelsenkirchen
Guido Tann (CDU), Ausschussvorsitzender Ausschuss für Bau und Liegenschaften, Stadt Gelsenkirchen
Heiner Farwick, Architekt und Stadtplaner, Ahaus
Franz Jörg Feja, Architekt und Stadtplaner, Recklinghausen
Christoph Heidenreich, Stadtbaurat, Stadt Gelsenkirchen
Marc Günnewig, Architekt, Münster
Ingo Kanehl, Architekt, Köln
Judith Kusch, Architektin und Stadtplanerin, Köln
Prof. Bettina Mons, Architektin, Bielefeld
Dr. Martina Oldengott, Landschaftsarchitektin, Essen
Prof. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin, Dortmund

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Im Anschluss an den RPW-Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV. Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird mit allen Preisträgern im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln. Teilnehmer sind alle Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden. Die Ausloberin wird zu den Verhandlungen gemäß § 80 Abs. 1 VgV die Vorlage der zum Nachweis der Eignung zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlichen Unterlagen verlangen.

Gemäß § 70 Abs. 2 VgV bereits jetzt bekannt gemachte Eignungsnachweise für das spätere Verhandlungsverfahren sind die Folgenden:

1. Angabe der Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto) (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe der Umsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) im Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung).

2. Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister (mittels Dritterklärung vorzulegen): Vorlage der entsprechenden Bescheinigung, sofern eine Verpflichtung zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes besteht.

3. Nur falls zutreffend - Vorlage des Insolvenzplans (mittels Dritterklärung vorzulegen): Nur falls ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde, ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorzulegen.

4. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe im Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung), dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.

5. Nachweis zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen (mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt wurde, durch Vorlage der:

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (falls das Unternehmen beitragspflichtig ist).

6. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe im Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.

7. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen (je Versicherungsfall) über mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das dreifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen; eine projektbezogene Aufstockung im Auftragsfall wird akzeptiert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personen- und Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, aus der hervorgeht, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den jeweils geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei Bewerbergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied in gleicher Höhe nachgewiesen werden.

In dem Fall, dass keine Versicherung in der geforderten Höhe vorliegt, ist eine Bestätigung einer Versicherung vorzulegen, die die Absicht bestätigt, im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abzuschließen.

Die geforderten Eignungsnachweise sind bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden.

Neben den zuvor benannten Eignungsnachweisen sind nachfolgende Zuschlagskriterien für das spätere Verhandlungsverfahren festgeschrieben:

1. Wettbewerbsergebnis / Entwurf 50%

1.1 Rang im Wettbewerb

2. Handlungsempfehlungen zur Überarbeitung des Konzeptes 10%

2.1 Nachweis des Flächenprogramms

2.2 Funktionale Zusammenhänge

2.3 Umgang mit den Handlungsempfehlungen des Preisgerichts und den Nutzerhinweisen

3. Arbeitsweise und Projektabwicklung für das Projekt 15%

3.1 Methoden Terminsicherheit/Einschätzung Zeitbedarf insbesondere im Hinblick auf die IGA

3.2 Methoden der Kostensicherheit

3.3 Organisation Qualitäts-, Planungs- und Bauüberwachung

3.4 Projektorganisation/interne Struktur und Verantwortlichkeiten, Schnittstellen innerhalb und außerhalb des Bieters; Darstellung Nutzung einer Projektplattform

3.5 Darstellung des Bauablaufs

3.6 Darstellung der Herangehensweise, insbesondere unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen wie Nachhaltigkeit, innovativer Charakter

4. Qualifikation des für das Projekt vorgesehene Projektteam 5%

(Projektleitung Planung & Bauleitung)

4.1 Projektleitung Objektplanung Gebäude: Dauer der Berufserfahrung (ab Hochschulabschluss)

4.2 Projektleitung Bauleitung Gebäude: Dauer der Berufserfahrung (ab Hochschulabschluss)

5. Baukosten 10%

5.1. Höhe der Kostenermittlung

5.2 Qualität der vorgelegten Baukostenschätzung

6. Honorarforderung 10%

6.1 Honorarrahmen (Grundleistungen, Besondere Leistungen, Nebenkosten)

Die Unterkriterien sind der Anlage "Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien" zu entnehmen.

Die für das Verhandlungsverfahren einzureichenden Unterlagen werden im Rahmen eben dieses benannt. Zudem ist im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ein Präsentationstermin (je nach pandemischer Situation ggf. digital) vorgesehen. Die Auftraggeberin behält sich weiterhin vor, den Zuschlag im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens auf das Erstangebot zu erteilen.

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Preissumme wird im Falle der Auftragserteilung von der Vorplanungsgebühr des Honorars abgezogen. Grundlage im Falle einer weiteren Bearbeitung ist die aktuelle Fassung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Weitere Einzelheiten werden zu einem späteren Verfahrenszeitpunkt mitgeteilt.

Mit Abschluss des Vergabeverfahrens wird auf der Grundlage der Ergebnisse des RPW-Planungswettbewerbes sowie des sich daran anschließenden VgV-Verhandlungsverfahrens ein Planungsvertrag zur Beschaffung der o.g. Planungsleistungen abgeschlossen.

Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, den erfolgreich aus dem Verfahren hervorgehenden Bieter mit der Realisierung des Wettbewerbsergebnisses (Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 HOAI) zu beauftragen, stufenweise nach Leistungsphasen (min. LP 2-5 (LPH 5 Teilleistungen)). Aktuell vorgesehen ist eine Beauftragung in zwei Stufen wie folgt:

- Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume) in Form eines Stufenvertrags (Bearbeitungsstufe 1: Leistungsphasen 1-5; Bearbeitungsstufe 2: Leistungsphase 6-9), sofern der Wettbewerbsbeitrag realisiert wird und kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43RUCY

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/04/2022

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