Strategische und technische Beratung Dekarbonisierung
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-essen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Strategische und technische Beratung Dekarbonisierung
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Die Stadtwerke Essen AG (im Folgenden: SWE oder Auftraggeber) steht vor der größten Transformation ihrer Unternehmensgeschichte. Für die SWE stellt sich die Frage nach der strategischen Ausrichtung des Unternehmens in einer klimaneutralen Welt ohne Erdgas. Mit dieser Ausschreibung soll daher der Beschaffungsbedarf zur strategischen Beratung der SWE (Los 1) sowie zur teilweise eingebundenen, teilweise parallelen Umsetzung erster dekarbonisierter Wärmeversorgungsprojekte (Los 2) gedeckt werden.
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Essen
Vor mehr als 150 Jahren als lokaler Gas- und später Wasserversorger gegründet, umfasst das heutige Dienstleistungsportfolio der SWE wesentliche Elemente der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Essen. Hierzu zählen insbesondere die Unterhaltung und der Betrieb des Gas- und des Wassernet-zes, die Wasserversorgung, der Vertrieb von Gas und Strom, die Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas und die Unterhaltung und der Betrieb des Abwassernetzes über die Entwässerung Essen GmbH. Für die SWE stellt sich die Frage nach der strategischen Ausrichtung des Unternehmens in einer klimaneutralen Welt ohne Erdgas sowie die Gestaltung des Transformationsprozesses auf diesem Weg. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund der zukünftigen Rolle von Wasserstoff bei der Wärmeversorgung. Sollten Wasserstoff oder andere klimaneutrale synthetische Gase nicht in genügendem Maße zu wettbewerbsfähigen Konditionen (Anlegbarkeit zu Wärmepumpen und anderen Alternativen) verfügbar sein, wird der wirtschaftliche Betrieb des Gasnetzes enden und damit das Geschäft der SWE einen erheblichen Rückgang erfahren.
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Das von der Bundesregierung in 2021 novellierte Klimaschutzgesetz statuiert in diesem Zusammenhang die Klimaziele bis zur Treibhausgasneutralität in 2045. Zahlreiche Studien beschreiben die Handlungsnotwendigkeiten im Zeitablauf und entwickeln zentrale Kernaussagen zu einem Energie- und Wärmeversorgungssystem der Zukunft, welches den Kriterien der Klimaneutralität entspricht. Allen Studien gemein ist die feste Erwartung, dass sich die mit (konventionellem) Erdgas in Zusammenhang stehenden Geschäftsmodelle rückläufig entwickeln und spätestens in 2045 gänzlich enden werden. Erdgas wird keinen Platz in einer Treibhausgas-neutralen Zukunft haben. Dies gilt für die Nachfrageseite der Kunden ebenso wie die Frage nach dem Fortbestand und der Nutzungskonzeption des lokalen Erdgasnetzes. Alternative Konzepte der Raumwärmeversorgung werden an Bedeutung gewinnen. Die SWE muss ihr derzeitiges Geschäftsfeldportfolio fundamental umbauen, will sie auf dem Weg in die Zukunft dauerhaft bestehen.
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Beauftragt werden soll in Los 1 ein Beratungsunternehmen, welches die SWE dabei berät, SWE an die zukünftigen Anforderungen innerhalb einer klimaneutralen Stadt Essen neu auszurichten und dazu Ziele, Strategien zur Zielerreichung und eine geeignete Umsetzung zu entwickeln. Auf dieser Grundlage soll bereits mit dem Strategieprozess ein Transformationsprozess initiiert werden. Dazu ist das Projekt auf Managementebene (Vorstand, Bereichsleiter) partizipativ zu gestalten. Es geht also ausdrücklich auch um eine (zumindest teilweise) Umsetzungsbegleitung. Gegenstände des Projektes sind insbesondere (i) die Entwicklung eines Zukunftsbildes für die klimaneutrale Stadt Essen. Ableitung von Anforderungen an die SWE sowie deren Rolle innerhalb dieses Zukunftsbildes; (ii) die Standortbestimmung zu den Fähigkeiten des Unternehmens heute; (iii) die GAP-Analyse zwischen den Fähigkeiten heute und zukünftigen Anforderungen; (iv) die Entwicklung der strategischen Handlungsoptionen einer strategischen Ausrichtung; (v) die Entwicklung von Vision, Mission und Positionierung; (vi) die Entwicklung von Zielen und Strategiebausteinen zur Zielerreichung; (vii) die Entwicklung von Umsetzungsinitiativen; (viii) die Entwicklung eines Transformationskonzeptes und (ix) die quantitative Dokumentation der Strategie einer langfristigen Unternehmensplanung.
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Das Projekt soll unmittelbar nach Zuschlagserteilung – geplant im Oktober 2022 – starten.
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Es handelt sich um ein langfristiges Projekt. Die Umsetzungsphase ist bis Ende des 3. Quartals 2023 vorgesehen. Die zeitliche Dimensionierung ist vorläufig und kann sich im Projekt ändern.
Essen
Neben dem gesamtunternehmerischen Strategieprozesses des Loses 1, ist es Ziel einer Beauftragung mit Los 2, erste konkrete Umsetzungsprojekte für die angestrebte Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in Essen anzugehen. Dies soll durch ein auf die technische Machbarkeit von Dekarbonisierungsprozessen in der Wärmewirtschaft spezialisiertes Beratungsunternehmen vorgenommen werden. Bei Los 2 geht es vor die-sem Hintergrund einerseits darum, den gesamtunternehmerischen Strategieprozess zu unterstützen, um gera-de dessen technische Machbarkeit sicherzustellen. Andererseits sollen aber parallel dazu, innovative Wärmeprojekte mit klarem technischem Fokus identifiziert, konzipiert und umgesetzt werden. Zu erfolgen hat dies auf der Grundlage anerkannter Studienergebnisse und Diskussionsständen.
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Die Umsetzung ist vom Auftragnehmer gemeinsam mit der auf Arbeitsebene der SWE (Bereichsleiter, Team-leiter, Sachbearbeiter) mit Vorstellung von Zwischenständen und Ergebnissen an den Vorstand so zu gestalten, dass die SWE in die Lage versetzt werden, Folgeprojekte selbstständig oder mit abnehmender Unter-stützung durch den Auftragnehmer umzusetzen. Das heißt: In der ersten Projektphase leitet der Auftragnehmer ein konkretes Projekt zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in Essen. SWE-Mitarbeiter sind unter-stützend tätig. In der dann folgenden Projektphase soll die Leitung weiterer Wärmeprojekte schrittweise auf die SWE übergehen. Der Auftragnehmer unterstützt dabei die SWE in der Umsetzung. Es geht also aus-drücklich um eine aktive Umsetzung im ersten Projekt und in den anstehenden Folgeprojekten um eine (zu-mindest teilweise) Umsetzungsbegleitung.
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Gegenstände einer Beauftragung mit Los 2 sind insbesondere: (i) Mitarbeit im Strategieprozess zur Entwicklung eines Zukunftsbildes für die klimaneutrale Stadt Essen, Aufgaben hier: insbesondere Sicherstellung der technischen Machbarkeit der Maßnahmen, (ii) Identifikation geeigneter Projekte für dekarbonisierte Wärmelö-sungen als Kombination aus Standortauswahl und Auswahl der zu verwendenden Technik, (iii) Detailplanung des Konzeptes für die ausgewählte Wärmelösung und den Standort, (iv) Erarbeitung eines Leistungsver-zeichnisses für eine Ausschreibung der Bautätigkeit betreffend das erste Wärmeprojekt und Beratung der SWE während der Ausschreibungs-/Bieterphase, (v) Umsetzung der Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den beauftragten Fachfirmen, (vi) Dokumentation der Best-Practices aus dem ersten Wärmeprojekt und Schulung der SWE-Mitarbeiter zu den verwendeten Lösungen (Funktionsweise, Besonderheiten, Förderung, Wartungs-intervalle, Marktüberblick Hersteller,…).
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Die Aufnahme der Tätigkeiten zu Los 2 sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung – geplant im September 2022 – erfolgen. Es handelt sich um ein langfristiges Projekt. Die Umsetzungsphase ist bis Mitte 2024 vorgesehen. Die zeitliche Dimensionierung ist vorläufig und kann sich im Projekt ändern.
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Strategische und technische Beratung Dekarbonisierung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Strategische und technische Beratung Dekarbonisierung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der Sekt-VO durchgeführt.
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2. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Für den Teilnahmewettbewerb hat der Auftraggeber Dokumente erstellt, die aus weiteren Informationen bestehen und Formulare enthält, die zur Einreichung des Teilnahmeantrags dienen.
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3. Die für den Teilnahmeantrag erforderlichen Formulare und Vordrucke (siehe Ziff. III.1) können unter https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/24d5d235-487f-46f6-b2b1-00edca3d4235 heruntergeladen werden.
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4. Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Teilnahmeantrag unter Verwendung von Formular X. zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind drei Fälle zu unterscheiden:
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Fall 1: Für die Benennung eines bereits bekannten Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: Die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzes-treue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterla-gen (Formulare I, II, III, IV und Handelsregisterauszug).
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Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt III.1.3 der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft (also Formular VII, VIII bzw. IX), (ii) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten (Formulare I, II, III, IV und Handelsregisterauszug), (iii) eine Ver-pflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XI.
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Hinweis zu Fall 2: Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die ein-schlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
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Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und fi-nanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) Formular VI gemäß Abschnitt III.1.2 der EU-weiten Bekanntmachung, (ii) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher (Formulare I, II, III, IV und Handelsregisterauszug), (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XII.
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Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
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5. Auskunftsersuchen des Interessenten/Bewerbers zum Teilnahmewettbewerb ebenso wie über das spätere Verhandlungsverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Aus-künfte sind unbeachtlich.
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/