Versorgung der AOK NordWest mit Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-08-12-NW-PEN
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Versorgung der AOK NordWest mit Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom)
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss zweier Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Strom für die Region Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ab dem 01.01.2023.
Die Versorgung umfasst die Lieferung von Strom einschließlich Netznutzung, Messtellenbetrieb und sämtliche damit unmittelbar verbundenen Tätigkeiten im Rahmen eines "All-Inclusive-Vertrages".
Entsprechend den in der Abnahmestellenliste aufgeführten Daten beträgt der Gesamtstrombedarf für beide Lose schätzungsweise 7,7 GWh je Lieferjahr und teilt sich derzeit auf 152 Abnahmestellen auf.
Es wird ein Toleranzfenster von 90 % (Mindestmenge) bis 110 % (Maximalmenge) der Vertragsmenge vereinbart.
Region Westfalen-Lippe
Region Westfalen-Lippe
Der Gesamtenergiebedarf beträgt schätzungsweise 5,74 GWh und ist auf derzeit 113 Abnahmestellen verteilt.
Region Schleswig-Holstein
Region Schleswig-Holstein
Der Gesamtenergiebedarf beträgt schätzungsweise 1,95 GWh und ist auf derzeit 39 Abnahmestellen verteilt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Region Westfalen-Lippe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Region Schleswig-Holstein
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK66QQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 135 GWB
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber ...
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
...
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den
Zuschlag erhalten soll, umfassen."
§ 168 GWB
...
"(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...".