Versorgung der AOK NordWest mit Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-08-12-NW-PEN
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Versorgung der AOK NordWest mit Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom)
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss zweier Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Strom für die Region Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ab dem 01.01.2023.
Die Versorgung umfasst die Lieferung von Strom einschließlich Netznutzung, Messtellenbetrieb und sämtliche damit unmittelbar verbundenen Tätigkeiten im Rahmen eines "All-Inclusive-Vertrages".
Entsprechend den in der Abnahmestellenliste aufgeführten Daten beträgt der Gesamtstrombedarf für beide Lose schätzungsweise 7,7 GWh je Lieferjahr und teilt sich derzeit auf 152 Abnahmestellen auf.
Es wird ein Toleranzfenster von 90 % (Mindestmenge) bis 110 % (Maximalmenge) der Vertragsmenge vereinbart.
Region Westfalen-Lippe
Region Westfalen-Lippe
Der Gesamtenergiebedarf beträgt schätzungsweise 5,74 GWh und ist auf derzeit 113 Abnahmestellen verteilt.
Die Laufzeit des Stromliefervertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer mit einer Frist von 9 Monaten vor Ablauf der Laufzeit
schriftlich gekündigt wird.
Der Stromliefervertrag endet spätestens zum 31.12.2026 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Region Schleswig-Holstein
Region Schleswig-Holstein
Der Gesamtenergiebedarf beträgt schätzungsweise 1,95 GWh und ist auf derzeit 39 Abnahmestellen verteilt.
Die Laufzeit des Stromliefervertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht
vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer mit einer Frist von 9 Monaten vor Ablauf der Laufzeit
schriftlich gekündigt wird.
Der Stromliefervertrag endet spätestens zum 31.12.2026 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(3) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes Nordrhein-Westfalen.
(4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
Der Bewerber erklärt, dass er nicht:
a) russische(r) Staatsangehörige(r) oder eine in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,
d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Weiter erklären wir, dass wir der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen werden,
(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf uns zutrifft und/oder,
(2) sobald und soweit wir zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollten.
Allgemeine Hinweise zu diesem Formblatt:
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die "Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen NRW" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter .
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die "Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen NRW" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(1) Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall gegen Personenschäden (1 000 000 EUR) und Sachschäden (500 000 EUR).
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung durch das bevollmächtigte Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot abzugeben. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
(2) Angaben zum Jahresumsatz des Unternehmens und zum Jahresumsatz im Stromvertrieb in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Im Rahmen der Eignungsprüfung behält sich die Auftraggeberin vor, eine Bankauskunft, nicht älter als 6 Monate (gerechnet vom Tag der Angebotsfrist) vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft anzufordern.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft kann die zuvor genannte Erklärung zum Umsatz gemeinsam erbracht werden. Dabei ist die Erklärung jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärung ist, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsleiher mit dem Angebot einzureichen.
(3) Vorlage eines Geschäftsberichtes oder einer Bilanz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die Nachweise für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Nachweise sind vom jeweiligen Eignungsleiher mit dem Angebot einzureichen.
Zu (2) Der Auftrag wird nur an Bieter erteilt, die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils einen Mindestjahresumsatz im Stromvertrieb von 4 Mio. EUR/Jahr erzielt haben. Wird nicht für alle Lose ein Angebot abgegeben, reduziert sich der Mindestjahresumsatz anteilmäßig entsprechend (für Los 1 auf 3,0 Mio. EUR/Jahr und für Los 2 auf 1,0 Mio. EUR/Jahr).
(1) Mindestens 3 Referenzen von vergleichbaren Kunden sind einzureichen. Unter vergleichbare Kunden sind Einzelkunden oder der Zusammenschluss von mehreren gemeinsam beschaffenden Kunden des Bieters zu verstehen, die innerhalb der letzten 3 Jahre mit dem Bieter einen Liefervertrag für Strom oder Erdgas mit Lieferbeginn spätestens zum 01.01.2022 abgeschlossen haben. Dabei muss mindestens eine Referenz mit 30 oder mehr zu beliefernden Abnahmestellen benannt werden.
(a) Hinweis Bietergemeinschaft:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Nachweise und Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Nachweise und Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Nachweise und Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind/ist die zuvor genannten Nachweise und Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Nachweise und Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsleiher mit dem Angebot einzureichen.
Der Strom muss während des gesamten Lieferzeitraums bilanziell zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen und nachweislich zu 100 % in Neuanlagen erzeugt werden (Nähere Angaben siehe Vertrag.).
Der Bieter erklärt mit Abgabe seines Angebotes, die Bedingungen zur Herkunft des Stromes zu erfüllen.
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen, mit dem Angebot einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKRT35
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".