Empfangsdienste für die NRW.BANK in Düsseldorf Referenznummer der Bekanntmachung: 509

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 165-469274)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Empfangsdienste für die NRW.BANK in Düsseldorf

Referenznummer der Bekanntmachung: 509
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79992000 Empfangsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

NRW.BANK an deren folgenden Standorten in Düsseldorf:

a. Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf;

b. Ernst-Gnoß-Straße 25, 40219 Düsseldorf;

c. Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf.

Der Empfang der NRW.BANK dient als erste Anlaufstelle für Besucher, Dienstleister und andere externe sowie interne Gäste und Mitarbeiter. Das erfordert einen ausgeprägten Service-, Repräsentations- und Dienstleistungsbezug.

Der NRW.BANK kommt es deshalb auf den Einsatz von Empfangskräften mit erheblich überdurchschnittlicher Qualifikation und Erfahrung im Empfangs- sowie im Service-, Repräsentations- und Dienstleistungsbereich an, die hoch motiviert sind und tatsächlich auch für die Ausführung des ausgeschriebenen Auftrages zur Verfügung stehen werden. Die Qualität der eingesetzten Empfangskräfte hat einen erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung.

Hierdurch müssen sich die vorgesehenen Empfangskräfte deutlich von Personal abgrenzen, das im Wesentlichen auf Sicherheitsdienste (bzw. reine Zutrittskontrollen) spezialisiert ist. Für Sicherheitsdienste hat die NRW.BANK einen gesonderten Dienstleister.

Alle eingesetzten Empfangskräfte bedürfen - auch im Vertretungsfalle - vor ihrem Einsatz der Zustimmung der NRW.BANK und der Einweisung; hierfür muss die Auftragnehmerin während der Vertragslaufzeit jederzeit ein hinreichend großes, eingewiesenes Empfangskräfte-Team vorhalten.

Die termingerechte Bereitstellung vertragsgemäßer Empfangskräfte zum vertraglich vorgesehenen Leistungsbeginn und während der Vertragslaufzeit ist wesentliche Vertragsgrundlage.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/09/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 165-469274

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Mindestbedingungen an eingesetzte Empfangskräfte
Anstatt:
muss es heißen:

1. [Bisheriger Text zu Ziff. III.2.2)]

2. Jede im Rahmen der Vertragserfüllung eingesetzte Empfangskraft muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:

a. Sprachkenntnisse:

i. Deutsch: mind. C2 Level gem. der Definition des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER): Annähernd muttersprachliche Kenntnisse (Kann praktisch alles, was er/sie liest oder hört, mühelos verstehen. Kann Informationen aus verschiedenen schriftlichen und mündlichen Quellen zusammenfassen und dabei Begründungen und Erklärungen in einer zusammenhängenden Darstellung wiedergeben. Kann sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen.)

ii. Englisch: mind. B2 Level gem. der Definition des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER): Selbständige Sprachverwendung (Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.)

b. Sehr gute PC-Kenntnisse und sicherer Umgang mit Office Anwendungen

c. Besondere Sozialkompetenz für Aufgaben im Bankenumfeld:

i. Identifizieren und adäquate Ansprache von Besuchern aus Politik und Wirtschaft

ii. Sicheres, empathisches und professionelles Auftreten im Rahmen der anstehenden Auskunfts- und Informationsservices

iii. Gepflegtes Erscheinungsbild gemäß den üblichen Anforderungen im Bankenumfeld, tadellose Umgangsformen und einwandfreie kommunikative Fähigkeiten

iv. Keine sichtbaren Tattoos und Piercings

v. Hohe Dienstleistungsorientierung

vi. Freundlichkeit und charmantes Auftreten

vii. Selbständiges Arbeiten und Handeln

viii. Absolute Zuverlässigkeit sowie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein

ix. Team- und Kommunikationsfähigkeit

x. Eigeninitiative, Flexibilität und Belastbarkeit

xi. Grundlegende Kenntnisse der Gebäudetechnik, sowie - und Sicherheitstechnik und der Gefahrenmeldeanlagen.

Jedes Teammitglied muss mindestens über folgende Erfahrung verfügen:

a. Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Empfangskraft innerhalberden letzten 6 Jahre (kein Bewachungs- oder Pfortendienst etc. mit Fokus auf Sicherheit)

Jedes Teammitglied muss mindestens über folgende Lehrgangsbescheinigungen verfügen (jeweils nicht älter als 2 Jahre):

a. Erste-Hilfe-Schulung,

b. Brandschutzhelfer.

Alle Empfangskräfte müssen durch die Auftragnehmerin jährlich objektbezogen im Brandschutz unterwiesen werden. Dies ist bei Leistungsbeginn nachzuweisen. Die Teilnahme an der jährlichen internen Onlineunterweisung der NRW.BANK wird hierfür anerkannt. Die Auftragnehmerin hat bei Leistungsbeginn und sodann im Abstand von zwei Jahren durch eine Bescheinigung einer staatlich beauftragten Institution (DRK, Malteser usw.) nachzuweisen, dass ihre eingesetzten Empfangskräfte über hinreichende Kenntnisse in der Ersten Hilfe verfügen.

3. In dem Interesse einer wettbewerbsoffenen Gestaltung der Ausschreibung wird die folgende Mindestanforderung in Ziff. 4 Buchstabe a) der Leistungsbeschreibung an die Qualifikation der für den ausgeschriebenen Auftrag vorgesehenen Empfangskräfte ersatzlos gestrichen: "Abgeschlossene Berufsausbildung / abgeschlossenes Studium in einem Bereich mit unmittelbaren gehobenen Empfangs-diensten mit Repräsentations-, Service- und Dienstleistungsfunktion". Die Leistungsbeschreibung wurde entsprechend berichtigt in den Projektraum der Ausschreibung eingestellt (Update 1), und zwar zur besseren Übersicht auch im Änderungsmodus. In diesem Zuge wurden auch die Bewerbungsbedingungen, die Vertragsbedingungen und der Vordruck 08 berichtigt (jeweils ebenfalls Update 1); erfolgte Änderungen sind auch hier im Änderungsmodus ersichtlich. Für Ihr Angebot sind jeweils die aktuellen Vordrucke und weiteren Vergabeunterlagen zu verwenden.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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