Rechtsanwaltsleistungen zum Schutz von Schlüsseltechnologien Referenznummer der Bekanntmachung: 6002336859-BMVg IUD III 1
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rechtsanwaltsleistungen zum Schutz von Schlüsseltechnologien
Rahmenvereinbarung über Rechtsanwaltsleistungen zum Schutz von Schlüsseltechnologien für das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
deutschlandweit; Besprechungen finden überwiegend per Telefon, aber auch in Präsenz im BMVg Dienstsitz Berlin statt.
Das Bundesminsterium der Verteidigung (BMVg) benötigt juristische Leistungen im Zusammenhang mit dem Schutz von Schlüsseltechnologien. Diese beziehen sich auf den Abschluss oder die Aktualisierung von Sicherheitsabkommen, die Wahrnehmung von Rechten des Bundes aus Sicherheitsabkommen und auf die Gesellschafterstellung des Bundes an der Hensoldt AG.
a) Bezogen auf den Abschluss oder die Aktualisierung von Sicherheitsvereinbarungen erbringt die künftige Auftragnehmerin insbesondere folgende Leistungen:
- Entwurf oder Fortschreibung von Sicherheitsabkommen, Erarbeitung von Schutzinstrumenten für Schlüsseltechnologien
- Teilnahme an Verhandlungen mit dem Verhandlungspartner und weiteren Vertretern des Bundes sowie ggf. Vor- und Nachbereitung des Termins mit Vertretern des Bundes
- Prüfung von Regelungsvorschlägen des Bundes oder der Verhandlungspartei
- Prüfung von Dokumenten des Bundes oder der Verhandlungspartei
- Identifikation von (Haftungs-) Risiken für den Bund
- Erstellung von Gutachten zu einzelnen Rechtsfragen
b) Bezogen auf die Wahrnehmung von Rechten aus den Sicherheitsabkommen erbringt die künftige Auftragnehmerin insbesondere folgende Leistungen:
- Rechtsanwaltsleistungen in Bezug auf die Ausübung von Erwerbs- und Vorkaufsrechten und ggf. deren Umsetzung sowie sämtlicher damit zusammenhängender Schritte; ggf. auch im internationalen Kontext
- Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit Kooperationen zwischen Unternehmen und Prüfung von Dokumenten
- Prüfung von Verträgen und Dokumenten, welche Auswirkungen auf Schlüsseltechnologien haben
c) Bezogen auf Beteiligung des Bundes an den Hensoldt-Gruppengesellschaften erbringt die künftige Auftragnehmerin insbesondere folgende Leistungen:
- Prüfung von Sachverhalten im Vorfeld der Abgabe von gesellschaftsrechtlichen Erklärungen des Bundes
- Rechtsanwaltsleistungen bezogen auf die Absicherung der Beteiligungshöhe des Bundes von 25,1 % an der Hensoldt AG (zum Ausgleich einer evtl. zwischenzeitlichen Verwässerung, vor allem aufgrund genehmigten Kapitals)
- Rechtsanwaltsleitungen zur Wahrung von Gesellschafterinteressen des Bundes
d) Die künftige Auftragnehmerin klärt auch Fragen in ausländischen Rechtsordnungen, die sich im Rahmen der unter a) bis c) genannten Themenkomplexe ergeben. Hierzu ist die künftige Auftragnehmerin Mitglied in einem internationalen Kanzleinetzwerk. Dieses kann entweder ein unabhängiges Netzwerk, welches nach eigenen Kriterien Mitglieder aufnimmt oder ein eigenes Netzwerk der AN sein, dem nur mit der AN verbundene oder assoziierte Kanzleien angehören, wobei es nicht darauf ankommt, dass die verbundenen Kanzleien unter dem gleichen Namen firmieren. In diesem Netzwerk ist mindestens jeweils eine Kanzlei aus den folgenden Ländern enthalten: (i) Frankreich, (ii) Italien, (iii) Großbritannien (iv) Südafrika (v) USA. Die Mitgliedschaft in dem Netzwerk besteht mindestens seit 5 Jahren.
Für die Leistungserbringung setzt die künftige Auftragnehmerin ein Anwaltsteam mit folgender Mindestbesetzung ein:
(i) Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt aus dem Bereich Gesellschaftsrecht/ Aktien - und Kapitalmarktrecht/ M&A - zugleich Ansprechperson für die Auftraggeberin (AG)
(ii) Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt aus dem Bereich Gesellschaftsrecht/ Aktien - und Kapitalmarktrecht/ M&A - Stellvertretung der Ansprechperson
(iii) Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt aus dem Bereich Kartellrecht
(iv) Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt aus dem Bereich öffentliches Wirtschaftsrecht
(v) Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt aus dem Bereich Urheberrecht
(vi) Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt aus dem Bereich Steuerrecht
Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung liegt bei maximal sechs Jahren: Ein Jahr Basisvertragslaufzeit vom 15.11.2022 bis zum 14.11.2023; anschließend ist eine zweimalige Möglichkeit der Vertragsverlängerung um jeweils 30 Monate vorgesehen.
Es handelt sich um ein Vergabeverfahren, das ausschließlich auf elektronischem Wege durchgeführt wird!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung des Bieters zur Anzahl der zugelassenen Rechtsanwälte / Rechtsanwältinnen in den relevanten Rechtsgebieten:
Die künftige Auftragnehmerin (AN) muss in Deutschland mindestens 50 Berufsträger/innen aus den für die Leistungserbringung relevanten Rechtsgebieten (Gesellschaftsrecht/ Aktien- und Kapitalmarktrecht/ M&A) beschäftigen.
Eigenerklärung des Bieters zu personenbezogenen Kompetenzen:
Mindestanforderungen für ein personenbezogenes Kompetenzprofil I im Bereich Gesellschaftsrecht/ Aktien- und Kapitalmarktrecht/ M&A:
•Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als zugelassener Rechtsanwalt/ zugelassene Rechtsanwältin im Bereich Gesellschaftsrecht/ Aktien- und Kapitalmarktrecht/ M&A. Es ist Monat/ Jahr der Zulassung zum Rechtsanwalt/ zur Rechtsanwältin zu benennen und der berufliche Werdegang zu skizzieren.
•Verhandlungssichere Englischkenntnisse, nachgewiesen durch
oenglischsprachige Referenzmandate mit einem Stundenumfang von insgesamt 300 Stunden englischsprachigem Arbeitsanteil ODER
oeinen englischsprachigen, rechtswissenschaftlichen Studienabschluss in Rechtswissenschaft
•Ein Referenzmandat in der Beratung einer Stelle der Bundes- oder Landesregierung mit einem Stundenumfang von mindestens 50 Stunden eigenem Arbeitsanteil pro Mandat.
•Zwei Referenzmandate bezüglich des Abschlusses von Sicherheitsabkommen mit einem Stundenumfang von mindestens 100 Stunden eigenem Arbeitsanteil pro Mandat.
•Zwei Referenzmandate über den Erwerb von mindestens 25,1 % der Anteile an einem börsennotierten Unternehmen und einem Stundenumfang von mindestens 250 Stunden eigenem Arbeitsanteil pro Mandat.
•Drei Referenzmandate bezüglich der Beratung eines Organs oder eines Aktionärs eines börsennotierten Unternehmens und einem Stundenumfang von mindestens 100 Stunden eigenem Arbeitsanteil pro Mandat.
•Drei Referenzmandate bezüglich der Beratung eines Gesellschafters oder eines Organs einer GmbH mit einem Stundenumfang von 50 Stunden eigenem Arbeitsanteil pro Mandat.
Es ist ebenfalls anzugeben, ob die Person als Ansprechperson oder als deren Stellvertretung eingesetzt wird.
Mindestanforderungen für ein personenbezogenes Kompetenzprofil I im Bereich Kartellrecht:
•Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als zugelassener Rechtsanwalt/ zugelassene Rechtsanwältin im Bereich Kartellrecht. Es ist Monat/ Jahr der Zulassung zum Rechtsanwalt/ zur Rechtsanwältin zu benennen und der berufliche Werdegang zu skizzieren.
•Verhandlungssichere Englischkenntnisse, nachgewiesen durch
oenglischsprachige Referenzmandate mit einem Stundenumfang von insgesamt 200 Stunden englischsprachigem Arbeitsanteil ODER
oeinen englischsprachigen, rechtswissenschaftlichen Studienabschluss.
•Drei Referenzmandate zur kartellrechtlichen oder fusionskontrollrechtlichen Beratung von Unternehmenskooperationen mit einem Stundenvolumen von mindestens 100 Stunden eigenem Arbeitsanteil pro Mandat.
•Drei Referenzmandate in denen der Mandant gegenüber dem Kartellamt vertreten wird mit einem Stundenvolumen von mindestens 100 Stunden eigenem Arbeitsanteil pro Mandat.
Mindestanforderungen für ein personenbezogenes Kompetenzprofil I im Bereich Öffentliches Wirtschaftsrecht:
•Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als zugelassener Rechtsanwalt/ zugelassene Rechtsanwältin im Bereich Öffentliches Wirtschaftsrecht. Es ist Monat/ Jahr der Zulassung zum Rechtsanwalt/ zur Rechtsanwältin zu benennen und der berufliche Werdegang zu skizzieren.
•Verhandlungssichere Englischkenntnisse, nachgewiesen durch
oenglischsprachige Referenzmandate mit einem Stundenumfang von insgesamt 200 Stunden englischsprachigem Arbeitsanteil ODER
oeinen englischsprachigen, rechtswissenschaftlichen Studienabschluss.
•Drei Referenzmandate im Bereich Investitionsprüfung mit einem Stundenumfang von mindestens 100 Stunden pro Mandat.
•Zwei Referenzmandate im europäischen Beihilferecht mit einem Stundenumfang von 50 Stunden pro Mandat.
Mindestanforderungen für ein personenbezogenes Kompetenzprofil I im Bereich Urheberrecht:
•Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als zugelassener Rechtsanwalt/ zugelassene Rechtsanwältin im Bereich Urheberrecht. Es ist Monat/ Jahr der Zulassung zum Rechtsanwalt/ zur Rechtsanwältin zu benennen und der berufliche Werdegang zu skizzieren.
•Verhandlungssichere Englischkenntnisse, nachgewiesen durch
oenglischsprachige Referenzmandate mit einem Stundenumfang von insgesamt 200 Stunden englischsprachigem Arbeitsanteil ODER
oeinen englischsprachigen, rechtswissenschaftlichen Stuienabschluss.
•Vier Referenzmandate aus dem Bereich Urheberrecht mit einem Stundenumfang von insgesamt 100 Stunden eigenem Arbeitsanteil pro Mandat.
Mindestanforderungen für ein personenbezogenes Kompetenzprofil I im Bereich Steuerrecht:
•Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als zugelassener Rechtsanwalt/ zugelassene Rechtsanwältin im Bereich Steuerrecht. Es ist Monat/ Jahr der Zulassung zum Rechtsanwalt/ zur Rechtsanwältin zu benennen und der berufliche Werdegang zu skizzieren.
•Vier Referenzmandate aus dem Bereich Steuerrecht mit einem Stundenumfang von insgesamt 100 Stunden eigenem Arbeitsanteil pro Mandat.
Hinweise zu den Mindestanforderungen:
•Zulässig sind nur Referenzen, ab dem 1 Januar 2020. Entscheidend ist, dass das angegebene Mindeststundenvolumen nach dem 1. Januar 2020 erbracht wurde. Der Beginn der Mandatsbeziehung ist unerheblich.
•Eine Mehrfachnennung von Referenzen ist zulässig.
Eigenerklärung des Bieters zum Nachweis des Zugangs zu internationalen Rechtsordnungen:
Die künftige AN muss gemäß Punkt 2 d) der Leistungsbeschreibung Fragen in ausländischen Rechtsordnungen klären. Hierzu ist die AN Mitglied in einem internationalen Kanzleinetzwerk. Dieses kann entweder ein unabhängiges Netzwerk, welches nach eigenen Kriterien Mitglieder aufnimmt oder ein eigenes Netzwerk der AN sein, dem nur mit der AN verbundene oder assoziierte Kanzleien angehören, wobei es nicht darauf ankommt, dass die verbundenen Kanzleien unter dem gleichen Namen firmieren. In diesem Netzwerk ist mindestens jeweils eine Kanzlei ausfolgenden Ländern enthalten (i) Frankreich, (ii) Italien, (iii) Großbritannien (iv) Südafrika (v) USA. Die Mitgliedschaft der AN in dem Netzwerk besteht mindestens seit 5 Jahren.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft:
-Bietergemeinschaftserklärung
-Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (von jedem Mitglied der BG)
-Eigenerklärung zur Anzahl der zugelassenen Rechtsanwälte / Rechtsanwältinnen in den relevanten Rechtsgebieten - soweit ein Mitglied der Bietergemeinschaft entsprechend dem von ihm übernommenen Leistungsumfang diesen Nachweis erbringen muss
-Eigenerklärung zu personenbezogenen Kompetenzen - soweit ein Mitglied der Bietergemeinschaft entsprechend dem von ihm übernommenen Leistungsumfang diesen Nachweis erbringen muss
-Eigenerklärung zum Nachweis des Zugangs zu internationalen Rechtsordnungen - soweit ein Mitglied der Bietergemeinschaft entsprechend dem von ihm übernommenen Leistungsumfang diesen Nachweis erbringen muss
Bei Übertragung von Teilen der Leistung auf Unterauftragnehmer:
-Eigenerklärung zu Unteraufträgen / Eignungsleihe
Ggf. mit dem Angebot, zwingend aber vor der Zuschlagserteilung sind einzureichen:
-Verpflichtungserklärung für Unterauftragnehmer
-Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Bei Inanspruchnahme der Kapazitäten von Eignungsverleihern:
-Eigenerklärung zu Unteraufträgen / Eignungsleihe
-Verpflichtungserklärung für Eignungsverleiher
-Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
-Eigenerklärung zur Anzahl der zugelassenen Rechtsanwälte/ Rechtsanwältinnen in den relevanten Rechtsgebieten
-Eigenerklärung zu personenbezogenen Kompetenzen
- Eigenerklärung zu Unternehmensdaten
- Verpflichtungserklärung Scientology-Organisationen
- Eigenerklärung zur Auftragsverarbeitung
- Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zu Artikel 5 k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Abschnitt IV: Verfahren
Da es sich bei dieser Ausschreibung um Dienstleistungen handelt, die unter Abschnitt 3 der VgV fallen, darf die Laufzeit der Rahmenvereinbarung gemäß § 65 Abs. 2 VgV bis zu sechs Jahren betragen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit