Rechtsanwaltsleistungen zum Schutz von Schlüsseltechnologien Referenznummer der Bekanntmachung: 6002287319-BMVg IUD III 1
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rechtsanwaltsleistungen zum Schutz von Schlüsseltechnologien
Rahmenvereinbarung über Rechtsanwaltsleistungen zum Schutz von Schlüsseltechnologien für das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
deutschlandweit; Besprechungen finden überwiegend per Telefon, aber auch in Präsenz im BMVg Dienstsitz Berlin statt.
Das Bundesminsterium der Verteidigung (BMVg) benötigt juristische Leistungen im Zusammenhang mit dem Schutz von Schlüsseltechnologien. Diese beziehen sich auf den Abschluss oder die Aktualisierung von Sicherheitsabkommen, die Wahrnehmung von Rechten des Bundes aus Sicherheitsabkommen und die Gesellschafterstellung des Bundes an Hensoldt.
Bezogen auf den Abschluss oder die Aktualisierung von Sicherheitsvereinbarungen erbringt die künftige Auftragnehmerin insbesondere folgende Leistungen:
- Entwurf oder Fortschreibung von Sicherheitsabkommen, Erarbeitung von Schutzinstrumenten für Schlüsseltechnologien
- Teilnahme an Verhandlungen mit dem Verhandlungspartner und weiteren Vertretern des Bundes sowie ggf. Vor- und Nachbereitung des Termins mit Vertretern des Bundes
- Prüfung von Regelungsvorschlägen des Bundes oder der Verhandlungspartei
- Prüfung von Dokumenten des Bundes oder der Verhandlungspartei
- Identifikation von (Haftungs-) Risiken für den Bund
- Erstellung von Gutachten zu einzelnen Rechtsfragen
Bezogen auf die Wahrnehmung von Rechten aus den Sicherheitsabkommen erbringt die künftige Auftragnehmerin insbesondere folgende Leistungen:
- Rechtsanwaltsleistungen in Bezug auf die Ausübung von Erwerbs- und Vorkaufsrechten und ggf. deren Umsetzung sowie sämtlicher damit zusammenhängender Schritte; ggf. auch im internationalen Kontext
- Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit Kooperationen zwischen Unternehmen und Prüfung von Dokumenten
- Prüfung von Verträgen und Dokumenten, welche Auswirkungen auf Schlüsseltechnologien haben
Bezogen auf Beteiligung des Bundes an den Hensoldt-Gruppengesellschaften erbringt die künftige Auftragnehmerin insbesondere folgende Leistungen:
- Prüfung von Sachverhalten im Vorfeld der Abgabe von gesellschaftsrechtlichen Erklärungen des Bundes
- Rechtsanwaltsleistungen bezogen auf die Absicherung der Beteiligungshöhe des Bundes von 25,1 % an der Hensoldt AG (zum Ausgleich einer evtl. zwischenzeitlichen Verwässerung, vor allem aufgrund genehmigten Kapitals)
- Rechtsanwaltsleitungen zur Wahrung von Gesellschafterinteressen des Bundes
Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung liegt bei maximal sechs Jahren: Ein Jahr Basisvertragslaufzeit vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023; anschließend ist eine zweimalige Möglichkeit der Vertragsverlängerung um jeweils 30 Monate vorgesehen.
Es handelt sich um ein Vergabeverfahren, das ausschließlich auf elektronischem Wege durchgeführt wird!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung des Bieters zu Referenzen
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft:
— Bietergemeinschaftserklärung,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (von jedem Mitglied der BG)
— Eigenerklärung zu Referenzen - soweit ein Mitglied der Bietergemeinschaft entsprechend dem von ihm übernommenen Leistungsumfang diesen Nachweis erbringen muss.
Bei Übertragung von Teilen der Leistung auf Unterauftragnehmer:
— Eigenerklärung zu Unteraufträgen / Eignungsleihe
Ggf. mit dem Angebot, zwingend aber vor der Zuschlagserteilung sind einzureichen:
— Verpflichtungserklärung für Unterauftragnehmer (von jedem Unterauftragnehmer),
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (von jedem Unterauftragnehmer).
Bei Inanspruchnahme der Kapazitäten von Eignungsverleihern:
— Eigenerklärung zu Unteraufträgen / Eignungsleihe,
— Verpflichtungserklärung für Eignungsverleiher (von jedem Eignungsverleiher),
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (von jedem Eignungsverleiher).
— Eigenerklärung zu Referenzen (von jedem Eignungsverleiher)
— Verpflichtungserklärung Scientology-Organisationen (vom Bieter und bei Bildung einer Bietergemeinschaft auch von jedem Mitglied vorzulegen)
— Eigenerklärung zur Auftragsverarbeitung (vom Bieter und bei Bildung einer Bietergemeinschaft auch von jedem Mitglied vorzulegen)
— Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (vom Bieter und bei Bildung einer Bietergemeinschaft auch von jedem Mitglied vorzulegen)
— Eigenerklärung zu den Unternehmensdaten
Abschnitt IV: Verfahren
Da es sich bei dieser Ausschreibung um Dienstleistungen handelt, die unter Abschnitt 3 der VgV fallen, darf die Laufzeit der Rahmenvereinbarung gemäß § 65 Abs. 2 VgV bis zu sechs Jahren betragen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit