Digitalisierung der analogen Unternehmensfotos des WDR Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2022-110-03

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 172-487534)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Digitalisierung der analogen Unternehmensfotos des WDR

Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2022-110-03
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79999100 Scanning
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Digitalisierung analoger Fotobestände des WDR in Köln, inklusive der Erfassung der zugeordneten Metadaten. Der WDR verfügt über ungefähr 1.570 Mio. Fotos aus der Firmengeschichte. Es handelt sich um Produktions-, Veranstaltungs- oder Gebäudefotos, die vor allem als Negative und Diapositive vorliegen. Die Digitalisierungsmaßnahme sichert die einzigartigen Bildinhalte, die nicht nur für die Programm- und Rundfunkgeschichte des WDR, sondern auch für das kulturelle und wissenschaftliche Erbe des Landes NRW von Bedeutung sind. Bestandteile des Auftrags sind neben dem Transport der Fotomaterialien und der Datenübertragung auch eine fachgerechte Kassation von definierten Beständen nach erfolgreicher Qualitätskontrolle.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/09/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 172-487534

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Referenzen
Anstatt:

Dem Angebot sind mindestens drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte, vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten höchstens drei Jahren beizufügen; soweit erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der WDR auch einschlägige Aufträge berücksichtigen, die mehr als drei Jahre zurückliegen,

An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt:

- Mindestens in zwei Referenzen müssen mindestens drei verschiedene Foto-Typen (gemäß Ziffer 7.1.2.) und mindestens 10.000 Digitalisate pro Woche bearbeitet worden sein.

- Mindestens eine Referenz muss nachweisen, dass ursprünglich analoge und digitale Informationen in mehr als drei IPTC-Felder eingetragen worden sind (Komplexität der Metadaten).

- Mindestens eine Referenz muss die Lagerung von mehr als 50.000 Einzelbildern nachweisen.

- Mindestens eine Referenz muss die Bereitstellung eines Web-Portals bzw. einer Online-Plattform belegen.

Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:

- Name und Anschrift des Auftraggebers;

- Ausführung/Leistungszeit

- Kurzbeschreibung des Referenzprojektes/-auftrages (inkl. der Nennung wesentlicher Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/Nachunternehmereinsatz);

- Möglichst Angabe eines Ansprechpartners/einer Ansprechpartnerin des Referenzkunden mit Telefonnummer

Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der "Anlage - Referenzen" zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen.

Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten.

Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.

muss es heißen:

Dem Angebot sind mindestens drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte, vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten höchstens drei Jahren beizufügen; soweit erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der WDR auch einschlägige Aufträge berücksichtigen, die mehr als drei Jahre zurückliegen,

An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt:

- Mindestens in zwei Referenzen müssen mindestens drei verschiedene Foto-Typen (gemäß Ziffer 7.1.2.) und mindestens 10.000 Digitalisate pro Woche bearbeitet worden sein.

- Mindestens eine Referenz muss nachweisen, dass ursprünglich analoge und digitale Informationen in mehr als drei IPTC-Felder eingetragen worden sind (Komplexität der Metadaten).

- Mindestens eine Referenz muss die Lagerung von mehr als 50.000 Einzelbildern nachweisen.

Sollte der Bieter die Anforderung "Lagerung von mindestens 50.000 Einzelbildern" nicht durch einen Referenzauftrag nachweisen können, steht es dem Bieter frei, die grundsätzliche Fähigkeit zur Lagerung einer solchen Anzahl an Einzelbildern mit anderen Mitteln plausibel nachzuweisen (z.B. Grundriss und Fotos der zur Verfügung stehenden Lagerfläche). Der Nachweis erfolgt in einer selbst zu erstellenden Anlage, welche der Bieter dem Angebot beizufügen hat.

- Mindestens eine Referenz muss die Bereitstellung eines Web-Portals bzw. einer Online-Plattform belegen.

Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:

- Name und Anschrift des Auftraggebers;

- Ausführung/Leistungszeit

- Kurzbeschreibung des Referenzprojektes/-auftrages (inkl. der Nennung wesentlicher Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/Nachunternehmereinsatz);

- Möglichst Angabe eines Ansprechpartners/einer Ansprechpartnerin des Referenzkunden mit Telefonnummer

Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der "Anlage - Referenzen" zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen.

Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten.

Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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