Digitalisierung der analogen Unternehmensfotos des WDR Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2022-110-03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalisierung der analogen Unternehmensfotos des WDR
Digitalisierung analoger Fotobestände des WDR in Köln, inklusive der Erfassung der zugeordneten Metadaten. Der WDR verfügt über ungefähr 1.570 Mio. Fotos aus der Firmengeschichte. Es handelt sich um Produktions-, Veranstaltungs- oder Gebäudefotos, die vor allem als Negative und Diapositive vorliegen. Die Digitalisierungsmaßnahme sichert die einzigartigen Bildinhalte, die nicht nur für die Programm- und Rundfunkgeschichte des WDR, sondern auch für das kulturelle und wissenschaftliche Erbe des Landes NRW von Bedeutung sind. Bestandteile des Auftrags sind neben dem Transport der Fotomaterialien und der Datenübertragung auch eine fachgerechte Kassation von definierten Beständen nach erfolgreicher Qualitätskontrolle.
Digitalisierung analoger Fotobestände des WDR in Köln, inklusive der Erfassung der zugeordneten Metadaten. Der WDR verfügt über ungefähr 1.570 Mio. Fotos aus der Firmengeschichte. Es handelt sich um Produktions-, Veranstaltungs- oder Gebäudefotos, die vor allem als Negative und Diapositive vorliegen. Die Digitalisierungsmaßnahme sichert die einzigartigen Bildinhalte, die nicht nur für die Programm- und Rundfunkgeschichte des WDR, sondern auch für das kulturelle und wissenschaftliche Erbe des Landes NRW von Bedeutung sind. Bestandteile des Auftrags sind neben dem Transport der Fotomaterialien und der Datenübertragung auch eine fachgerechte Kassation von definierten Beständen nach erfolgreicher Qualitätskontrolle.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zu erklären, dass sein Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei ausländischen Bietern in ein vergleichbares Register eingetragen ist.
1. Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter hat zu erklären, dass er als Unternehmen eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen abgeschlossen hat bzw. im Falle der Auftragserteilung unverzüglich abschließen wird:
- Personenschäden 2.000.000,00 EUR
- Sachschäden 1.000.000,00 EUR
- allg. Vermögensschäden 100.000,00 EUR
und, dass die vorgenannten Mindestdeckungssummen mit jeweils mindestens einer zweifachen Maximierung pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
2. Umsatz des Unternehmens
Der Bieter hat den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung inhaltlich vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2019 bis 2021 bzw. 2018 bis 2020, sofern die Umsatzzahlen aus 2021 noch nicht vorliegen), anzugeben.
3. Unternehmensstruktur / Betriebsstätte des Bieters
Der Bieter hat Angaben zur Unternehmensstruktur zu machen. Dies umfasst unter anderem die Organisationsstruktur, den Umfang der Dienstleistungspalette und die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens.
Spezielle Eignungsanforderungen
Zum Nachweis der speziellen Eignungsanforderungen hat der Bieter dem Angebot
zusätzlich die im Folgenden genannten Unterlagen beizufügen bzw. Erklärungen
abzugeben.
Referenzen
Dem Angebot sind mindestens drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte,
vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten höchstens drei
Jahren beizufügen; soweit erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen,
wird der WDR auch einschlägige Aufträge berücksichtigen, die mehr
als drei Jahre zurückliegen,
An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt:
- Mindestens in zwei Referenzen müssen mindestens drei verschiedene Foto-
Typen (gemäß Ziffer 7.1.2.) und mindestens 10.000 Digitalisate pro Woche bearbeitet
worden sein.
- Mindestens eine Referenz muss nachweisen, dass ursprünglich analoge und
digitale Informationen in mehr als drei IPTC-Felder eingetragen worden sind
(Komplexität der Metadaten).
- Mindestens eine Referenz muss die Lagerung von mehr als 50.000 Einzelbildern
nachweisen.
- Mindestens eine Referenz muss die Bereitstellung eines Web-Portals bzw. einer
Online-Plattform belegen.
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Auftraggebers;
- Ausführung/Leistungszeit
- Kurzbeschreibung des Referenzprojektes/-auftrages (inkl. der Nennung wesentlicher
Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/Nachunternehmereinsatz);
- Möglichst Angabe eines Ansprechpartners/einer Ansprechpartnerin des Referenzkunden
mit Telefonnummer
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der "Anlage - Referenzen"
zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung
basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern
unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle
geforderten Angaben zu achten.
Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift,
so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit
dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen
der angebotenen Leistung erbringen soll.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZG6DXT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ort: Köln
Land: Deutschland
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Ort: Köln
Land: Deutschland