Rahmenvertrag Wartung SUSE-Produkte Referenznummer der Bekanntmachung: BW 10/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/ausschreibungen/index_ger.html
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Wartung SUSE-Produkte
Gegenstand der vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice") ausgeschriebenen Leistungen ist die Vergabe eines Rahmenvertrags über die Wartung von SUSE-Produkten. Der Rahmenvertrag soll zunächst die Wartungs- und Support-Service-Abonnements (nachfolgend insgesamt als "Wartung" bezeichnet) der beim Beitragsservice im Einsatz befindlichen Softwareprodukte des Herstellers SUSE abdecken. Er soll auch die Möglichkeit bieten, während der Vertragslaufzeit Wartung für weitere SUSE-Produkte zu einem festen Rabattsatz auf den Listenpreis (vgl. "Preisblatt" (Anlage A9)) zu erwerben. Der Rahmenvertrag hat eine Festlaufzeit von 3 Jahren ab dem 01.09.2022 mit einer einmaligen Möglichkeit zur Verlängerung um 1 weiteres Jahr zu gleichen Konditionen.
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Freimersdorfer Weg 6 50829 Köln
Über den Rahmenvertrag sollen Wartungs- und Support-Service-Abonnements für mindestens die folgenden Produkte bezogen werden können:
1.
SUSE Linux Enterprise Server für x86-64 basierte Systeme und 1-2 Sockets:
1-2 Virtual Machines / Physik - Standard Support, Unlimited Virtual Machines - Standard Support;
2.
SUSE Manager Server für x86/x86-64:
Server Instanz - Priority Support, Management Agenten für die oben genannten Systeme.
Die Leistungserbringung für die Wartungs- und Support-Services muss durch den Hersteller SUSE erbracht werden.
Mit Beginn des neuen Rahmenvertrags wird ab dem 01.09.2022 ein Bedarf an Wartungs- und Support-Service-Abonnements für folgende Systemkonstellation ausgeschrieben (Mindestabnahmemenge):
- Betrieb einzelner OS-Instanzen mit direkter Installation auf 15 Standard-Rackservern mit zwei CPU Sockeln
- Betrieb von OS-Instanzen in virtuellen Maschinen verteilt auf insgesamt 30 Virtualisierungshosts
Es wird von einer maximalen Abnahmemenge von Wartungs- und Support-Service-Abonnements für bis zu 25 physische Systeme und bis zu 50 Virtualisierungshosts ausgegangen.
Eine Reduktion der Anzahl benötigter Wartungs- und Support-Service-Abonnements während der Vertragslaufzeit ist nicht vorgesehen.
Weitere Einzelheiten zu den ausgeschriebenen Leistungen sind den Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung) zu entnehmen.
Option zur Verlängerung des Vertrags um 1 Jahr zu gleichen Konditionen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe B1 Systems GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vohburg
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85088
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.b1-systems.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMWYYYX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]