Rahmenvertrag Wartung SUSE-Produkte Referenznummer der Bekanntmachung: BW 10/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/ausschreibungen/index_ger.html
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Wartung SUSE-Produkte
Gegenstand der vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice") ausgeschriebenen Leistungen ist die Vergabe eines Rahmenvertrags über die Wartung von SUSE-Produkten. Der Rahmenvertrag soll zunächst die Wartungs- und Support-Service-Abonnements (nachfolgend insgesamt als "Wartung" bezeichnet) der beim Beitragsservice im Einsatz befindlichen Softwareprodukte des Herstellers SUSE abdecken. Er soll auch die Möglichkeit bieten, während der Vertragslaufzeit Wartung für weitere SUSE-Produkte zu einem festen Rabattsatz auf den Listenpreis (vgl. "Preisblatt" (Anlage A9)) zu erwerben. Der Rahmenvertrag hat eine Festlaufzeit von 3 Jahren ab dem 01.09.2022 mit einer einmaligen Möglichkeit zur Verlängerung um 1 weiteres Jahr zu gleichen Konditionen.
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Freimersdorfer Weg 6 50829 Köln
Über den Rahmenvertrag sollen Wartungs- und Support-Service-Abonnements für mindestens die folgenden Produkte bezogen werden können:
1.
SUSE Linux Enterprise Server für x86-64 basierte Systeme und 1-2 Sockets:
1-2 Virtual Machines / Physik - Standard Support, Unlimited Virtual Machines - Standard Support;
2.
SUSE Manager Server für x86/x86-64:
Server Instanz - Priority Support, Management Agenten für die oben genannten Systeme.
Die Leistungserbringung für die Wartungs- und Support-Services muss durch den Hersteller SUSE erbracht werden.
Mit Beginn des neuen Rahmenvertrags wird ab dem 01.09.2022 ein Bedarf an Wartungs- und Support-Service-Abonnements für folgende Systemkonstellation ausgeschrieben (Mindestabnahmemenge):
- Betrieb einzelner OS-Instanzen mit direkter Installation auf 15 Standard-Rackservern mit zwei CPU Sockeln
- Betrieb von OS-Instanzen in virtuellen Maschinen verteilt auf insgesamt 30 Virtualisierungshosts
Es wird von einer maximalen Abnahmemenge von Wartungs- und Support-Service-Abonnements für bis zu 25 physische Systeme und bis zu 50 Virtualisierungshosts ausgegangen.
Eine Reduktion der Anzahl benötigter Wartungs- und Support-Service-Abonnements während der Vertragslaufzeit ist nicht vorgesehen.
Weitere Einzelheiten zu den ausgeschriebenen Leistungen sind den Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung) zu entnehmen.
Option zur Verlängerung um 1 weiteres Jahr zu gleichen Konditionen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der Unterauftragnehmer oder der Eignungsverleiher haben/hat zum Nachweis ihrer/seiner Eignung sämtliche geforderten Eignungsunterlagen mit ihrem/seinem Angebot einzureichen.
Die geforderten Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen müssen aktuell sein und den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Sollten sich während des Verfahrens Änderungen insbesondere an den mit dem Angebot eingereichten Eigenerklärungen ergeben, ist der Bieter/die Bietergemeinschaft verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen zu informieren und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen abzugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Änderungen bei der Prüfung der Eignung des Bieters/der Bietergemeinschaft zu berücksichtigen.
Bietergemeinschaften steht es frei, die in den Anlagen zum Angebot geforderten Eigenerklärungen zum Nachweis ihrer Eignung jeweils entweder
- von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft separat oder
- einheitlich für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nur vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter;
- die Leistung oder Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen
(Unterauftrag) oder
- für den ausgeschriebenen Auftrag im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle
(§ 45 VgV) bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (sog. Eignungsleihe),
so sind die geforderten Eignungsnachweise auch für diese Drittunternehmen einzureichen. Bei Vorliegen eines Unterauftrags können die Eigenerklärungen des Unterauftragnehmers bis zur Zuschlagserteilung nachgereicht werden. Bei Vorliegen einer Eignungsleihe ist die Eignung des Eignungsverleihers in dem Umfang durch Vorlage der geforderten Eigenerklärungen durch den Eignungsverleiher nachzuweisen, in dem der Bieter selbst nicht geeignet ist. Weitere Einzelheiten sind den Vergabebedingungen zu entnehmen.
Dies gilt nicht für den Hersteller SUSE. Der Beitragsservice gibt allen Bietern gleichermaßen vor, dass die ausgeschriebene Wartung ausschließlich vom Hersteller zu erbringen ist. Daher müssen die Bieter für den Hersteller SUSE als Drittunternehmen keine Eignungs- oder Verfügbarkeitsnachweise erbringen.
Der Beitragsservice behält sich vor, von der Nachforderungsmöglichkeit gemäß § 56 VgV nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch zu machen.,
Zum Nachweis meiner/unserer Befähigung zur Berufsausübung erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher
a) dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB unserem Unternehmen zuzurechnen ist, oder wir als Unternehmen, nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten bzw. diesen gemäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten Straftatbestände rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen uns als Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetztes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist;
b) dass wir als Unternehmen unseren Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem wir ansässig sind, regelmäßig nachgekommen sind und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. unseren Verpflichtungen dadurch nachgekommen sind, dass wir uns zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichten haben und zukünftig ordnungsgemäß nachkommen werden und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen;
c) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben;
d) dass wir als Unternehmen nicht zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
(Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir zusätzlich aktuelle Nachweise beigefügt habe(n), die meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit belegen.)
e) dass wir als Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird;
f) dass wir als Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen haben die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
g) dass keine Umstände vorliegen, die einen Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens begründen könnten, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des öffentlichen Auftraggebers bzw. für den öffentlichen Auftraggeber tätige Personen zu beeinträchtigen vermag;
h) dass trotz einer etwaigen Einbeziehung unseres Unternehmens bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens keine Wettbewerbsverzerrung eingetreten ist;
i) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages die wesentlichen Anforderungen des öffentlichen Auftrages stets ordnungsgemäß und fristgerecht erbracht haben;
j) dass ich/wir im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen auch in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignungsanforderungen abgegeben habe(n) und in der Lage bin/sind, die geforderten Nachweise - soweit erforderlich - zu übermitteln;
k) dass ich/wir als Unternehmen
- nicht versucht habe(n), die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
- nicht versucht habe(n), vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die ich/wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte(n),
- nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht habe(n), solche Informationen zu übermitteln.
l) dass wir als Unternehmen insbesondere unsere Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) oder eines Tariflohns - falls vorgeschrieben - und zur Gewährung von Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) erfüllen und nicht gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verstoßen oder verstoßen haben und die Voraussetzungen von § 19 MiLoG, § 21 AEntG bzw. § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen, d.h. unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG, § 23 AEntG bzw. § 8 ff. SchwarzArbG mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist;
m) dass wir als Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen sind, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem wir ansässig sind, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für unser Unternehmen einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist;
n) dass gegen uns als Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister, bzw. bei ausländischen Bewerbern/Bietern in ihrem Mitgliedstaat vergleichbar geführtem Register, vorliegt.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher erklärt außerdem weiterhin, dass im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen wurden und erläutert diese in seiner Eigenerklärung (Anlage A6).
Zum Nachweis meiner/unserer finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft:
Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass ich/wir bzw. mein/unser Unternehmen über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensereignis pro Versicherungsjahr verfüge(n) bzw. im Fall der Zuschlagserteilung eine solche unverzüglich abschließen werden:
- Personen-, Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR pauschal
- Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR.
Ich/Wir garantiere(n) bei Vorliegen einer Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Eignungsleihe, dass die bestehende bzw. abzuschließende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall auch das konkrete Auftragsverhältnis umfasst.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, einen entsprechenden Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsurkunde zu erbringen.
Zum Nachweis seiner/ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher:,
a) dass ich/wir mindestens über einen "Gold-Partner"-Status beim Hersteller SUSE verfüge/n bzw. der Hersteller bin;
b) dass ich/wir im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung die je-weils geltenden gesetzlichen Datenschutzregelungen (insbesondere zur Auftragsverarbeitung nach EU-Datenschutzgrundverordnung) während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten werden;
c) dass ich/wir als Unternehmen im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung alle relevanten Sicherheitserfordernisse angelehnt an die ISO 27001f. oder einen vergleichbaren nationalen Standard (bspw. IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik) des Mitgliedsstaats, in dem der Auftragnehmer seinen Sitz hat, während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten werden).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
vgl. Vergabebedingungen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMWYYYA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]