Direktvergabe nach Art 5 II VO 1370/2007 über Verkehrsleistungen im ÖPNV auf dem Gebiet der Stadt Hagen einschl. grenzüberschreitender Verkehre auf benachbarte Gebiete Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 121-322010
Bekanntmachung über vergebene öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]24
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vrr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hagen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Direktvergabe nach Art 5 II VO 1370/2007 über Verkehrsleistungen im ÖPNV auf dem Gebiet der Stadt Hagen einschl. grenzüberschreitender Verkehre auf benachbarte Gebiete
Stadt Hagen sowie mit grenzüberschreitenden Verkehren in der Stadt Dortmund sowie im Kreis Ennepe-Ruhr und im Märkischen Kreis.
Die vorgenommene Direktvergabe umfasst Verkehrsleistungen auf 29 Tages- und 9 Nacht-Express-Linien. Der Betreiber wurde mit der Verwaltung und Erbringung der Verkehrsdienste nach Maßgabe des vergebenen öffentlichen Dienstleistungsauftrags betraut. Die Einzelheiten zum Gegenstand und Umfang des öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind unter https://www.hagen.de/web/de/fachbereiche/fb_61/fb_61_10/fb_61_1004/opnv.html abrufbar.
Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, infolge sich ändernder finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen kann der Aufgabenträger eine entsprechende Anpassung
des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Berechnung der Ausgleichsleistungen erfolgt auf der Grundlage des VRR-Finanzierungssystems und des Einnahmenaufteilungsvertrags in der jeweils gültigen Fassung. Die „Richtlinie zur Finanzierung des ÖSPV im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr“ (VRR-Finanzierungsrichtlinie) ist unter https://www.vrr.de/de/der-vrr/der-verbund/ einsehbar.
Die Stadt Hagen gewährt der HST gemäß § 8a Abs. 8 PBefG zum Schutz des betrauten Verkehrsangebots mit Wirkung zum 01.01.2023 das ausschließliche Recht, auf dem nachgewiesenen Liniennetz Personenbeförderung im Linienverkehr mit Bussen für die Laufzeit dieses Dienstleistungsauftrags begrenzt auf das Gebiet der Stadt. Näheres ist der in Kürze noch erfolgenden Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt betreffend das ausschließliche Recht zu entnehmen.
Der interne Betreiber hält die nach dem Unionsrecht, nationalen Recht oder Tarifverträgen geltenden sozial-, tarif- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen ein. Insbesondere bei der Beauftragung von Unterauftragnehmern beachtet der interne Betreiber die geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen sowie das TVgG-NRW und das MiLoG.
Die Anforderungen an die in den ÖDA einbezogenen Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Satz 2 ff. PBefG im Nahverkehrsplan der Stadt Hagen in der jeweils gültigen Fassung geregelt. Ergänzend gelten die weiteren Vorgaben des vorgenannten Nahverkehrsplans wie z.B. zu Qualitätsstandards des ÖPNV-Angebots, zur Barrierefreiheit und zur Angebotskonzeption. Der vorstehend genannte Nahverkehrsplan steht als Download unter dem folgenden Link zur Verfügung: https://www.hagen.de/web/de/fachbereiche/fb_61/fb_61_10/fb_61_1004/opnv.htmlDes Weiteren findet der Tarif des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr Anwendung. Damit verbunden sind die Teilnahme an der Einnahmenaufteilung im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (vgl. die Finanzierungsrichtlinie des Verkehrsverbundes. abrufbar unter: https:// www.vrr.de/de/der-vrr/der-verbund/) und der Abschluss eines Grundvertrags mit dem Verkehrsverbund Rhein- Ruhr (entsprechend dem Muster unter https://www.vrr.de/de/der-vrr/der-verbund/). Zudem sind die jeweils geltenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen, Qualitätsstandards und Richtlinien des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr zu beachten (abrufbar unter: https:// www.vrr.de/de/der-vrr/der-verbund/)
Einzelheiten zu Qualitätszielen sind im Nahverkehrsplan der Stadt Hagen enthalten und abrufbar unter: https://www.hagen.de/web/de/fachbereiche/fb_61/fb_61_10/fb_61_1004/opnv.html
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Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
Postleitzahl: 58097
Land: Deutschland
Name und Anschrift der Partei oder Parteien, die rechtliche Kontrolle über den gewählten Betreiber ausüben
Land: Deutschland
Land: Deutschland
Name und Anschrift der Partei oder Parteien, die rechtliche Kontrolle über den gewählten Betreiber ausüben
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das vorliegende Formular für Bekanntmachungen vergebener Aufträge wird verwendet, da ein entsprechendes amtliches Formular für Direktvergaben von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen im Bus- und Straßenbahnverkehr nach Art. 5 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 1370/2007 nicht separat existiert. Es wird daher darauf hingewiesen, dass die im vorliegenden Formular angegebenen Bezeichnungen teilweise zur der gewählten Auftrags- und Verfahrensart der VO (EG) Nr. 1370/2007 abweichen. Insbesondere handelt es sich bei dieser Veröffentlichung nicht um die Vergabe von Dienstleistungen im Eisenbahnverkehr (vgl. Ziffer I. 1.3)).
Weitere zusätzliche Angaben zu dem Inhalt des öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind in der Veröffentlichung mit der Nummer 2021/S 121-322010 enthalten.