ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR - GU-Vergabe für den Rückbau und die Entsorgung des Bestands und den Neubau eines Kreislaufwirtschaftshofs in Moers Referenznummer der Bekanntmachung: 60497-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Moers
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47441
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.enni.de
Abschnitt II: Gegenstand
ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR - GU-Vergabe für den Rückbau und die Entsorgung des Bestands und den Neubau eines Kreislaufwirtschaftshofs in Moers
GU-Vergabe für den Rückbau und die Entsorgung des Bestands und den Neubau eines Kreislaufwirtschaftshofes in Moers
D-Moers
Die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR beabsichtigt, auf dem Betriebsgelände Am Jostenhof 7 - 9, Hülsdonk Flur 002, in Moers den Bestand durch einen Generalunternehmer rückbauen und entsorgen sowie den Neubau eines Kreislaufwirtschaftshofs errichten zu lassen.
Der zu errichtende Kreislaufwirtschaftshof ist in zwei Ebenen aufgeteilt. Der untere, ebenerdige Bereich umfasst die Außenanlagen mit Erschließung, den Kassenbereich, einen Annahmebereich für Grünabfälle, Elektroaltabfälle und weitere Annahmebereiche. Der Innenbereich ist geprägt von Garagen und Lagerflächen.
Der obere Bereich setzt sich im Wesentlichen aus dem für Kraftfahrzeuge befahrbaren, überdachten Annahmebereich zusammen. Erschlossen wird diese Ebene über befahrbare Rampen.
Der Antrag nach BImSchG (inklusive Bauantrag) ist am 8. November 2021 eingereicht worden.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung.
Option 1: Alternative Nutzung der Garage
Option 2: Teilüberdachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57076
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angabe unter II.1.7) und V.2.A) ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften des Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU in Verbindung mit § 18 EU Abs. 3 Nr. 5 lit. c) und d) VOB/A unterbleiben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SR1H3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2[gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Gemäß §§ 155 ff. GWB
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.