MSB; wissenschaftliche Evaluation bzgl. Fortbildungsmaßnahme für Schulleitungen in NRW zur Digitalen Transformation an Schulen im Rahmen der Digitalen Fortbildungsoffensive - Ex-Post Referenznummer der Bekanntmachung: Ex-Post: wissenschaftliche Evaluation bzgl. Fortbildungsmaßnahme Schulleitungen NRW

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DEA11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schulministerium.nrw.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.schulministerium.nrw/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

MSB; wissenschaftliche Evaluation bzgl. Fortbildungsmaßnahme für Schulleitungen in NRW zur Digitalen Transformation an Schulen im Rahmen der Digitalen Fortbildungsoffensive - Ex-Post

Referenznummer der Bekanntmachung: Ex-Post: wissenschaftliche Evaluation bzgl. Fortbildungsmaßnahme Schulleitungen NRW
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB) hat im Rahmen der sog. "Digitalen Fortbildungsoffensive" u.a. ein Fortbildungsangebot für Schulleitungen geschaffen, mit denen im Jahr 2022 die Schulleitungen des Landes im Rahmen ihrer Verantwortung für die Schulentwicklung bei der digitalen Transformation unterstützt werden sollen. Gegenstand der hiesigen Ausschreibung ist die Vergabe eines Auftrages über die wissenschaftliche Evaluation dieser Schulleitungsmaßnahme, um deren Nutzen und Wirkung für den digitalen Transformationsprozess bewerten zu können.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80400000 Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht
80420000 E-Learning
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Düsseldorf

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB) hat im Rahmen der sog. "Digitalen Fortbildungsoffensive" u.a. ein Fortbildungsangebot für Schulleitungen geschaffen, mit denen im Jahr 2022 die Schulleitungen des Landes im Rahmen ihrer Verantwortung für die Schulentwicklung bei der digitalen Transformation unterstützt werden sollen. Alle Schulleitungen sollen dazu befähigt werden, ihre Schule zu einem zukunftsoffenen Ort der digitalisierten Welt zu machen. Bei diesem Schulentwicklungsprozess werden die Schulleitungen in ihrer Aufgabe als pädagogische Führungskräfte durch diverse Kursangebote adressiert. Diese Maßnahme richtet sich an alle allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen (4876 öffentliche und 552 private Schulen). Die Umsetzung der Maßnahme beginnt voraussichtlich im Frühjahr 2022 und endet mit Ablauf des Jahres 2022.

Die Fortbildungsmaßnahme für die Schulleitungen soll mit einer wissenschaftlichen Evaluation begleitet werden, welche Gegenstand dieser Ausschreibung ist. Es ist erforderlich, dass der Auftragnehmer fundierte Kenntnisse bzgl. des nordrhein-westfälischen Schulsystems, der dortigen Schulentwicklung und digitalisierungsbezogener Schulentwicklungsprozesse hat.

Mit der Evaluation soll die Wirksamkeit der Schulleitungsmaßnahme sowie die Art der Umsetzung vor dem Hintergrund konkreter, digitalisierungsbezogener Schulentwicklungsprozesse der Schulen überprüft werden. Sie befasst sich somit mit den unmittelbaren Wirkungen, die von der Schulleitungsmaßnahme ausgehen. Zu untersuchen sind in diesem Zusammenhang u. a. die bereitgestellten digitalen Formate, deren Auswahl sowie deren Einsatzweise in den Schulen. Da die Evaluation prozessbegleitend durchgeführt werden soll, sind auch zeitnahe Rückmeldungen an das MSB möglich, sodass das dann ggf. noch während der laufenden Maßnahme korrigierend oder steuernd reagiert werden kann.

Die Evaluation soll außerdem über die Prozessbegleitung hinaus Anknüpfungspunkte für weitere Aufgaben und Weiterentwicklungen der staatlichen Lehrerfortbildung sowie ggf. auch Impulse für den Reformprozess der Lehrerfortbildung in objektiver Weise fördern.

Ergebnis der wissenschaftlichen Evaluation ist ein Abschlussbericht, der im Frühjahr 2023 in finaler Fassung vorzulegen ist. Zwischenergebnisse müssen bis Ende Dezember 2022 vorgelegt werden. Zudem wird der Auftragnehmer dem MSB die Evaluationsergebnisse in einem Präsentationstermin vortragen und erläutern.

Das MSB legt großen Wert auf eine datenschutzkonforme Auftragsausführung. Die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Informationssicherheit (BSI-Grundschutz) und des Datenschutzes (DSGVO) müssen gewährleistet werden. Alle Informationsübermittlungen und Datenverarbeitungen müssen DSGVO-konform erfolgen.

Das MSB begrüßt bei der Ausschreibung ausdrücklich die Pluralität des Anbietermarktes und sieht daher Bewerbungen sowohl von institutionellen Bewerbern (z.B. Universitäten) als auch kommerziellen (insb. kleineren und mittleren) Anbietern entgegen.

Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Zielsetzung / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Methodik / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Organisation / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Projektleitung / Gewichtung: 20 %
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 30 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Voraussichtlicher Beginn der wissenschaftlichen Evaluation ist - in Abhängigkeit vom Vertragsschluss - das Frühjahr 2022. Der Evaluationsauftrag endet nach einem Kalenderjahr. Alle Leistungen müssen bis zum Ende des Auftrags erbracht worden sein.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Das Verfahren wird als sog. beschleunigtes Verfahren durchgeführt. Die Teilnahmefrist wird aus Gründen der Dringlichkeit auf den 20. April 2022, 12:00 Uhr festgelegt. Die Beauftragung der hier ausgeschriebenen Leistungen der Wissenschaftlichen Evaluation steht unter einer besonderen Eilbedürftigkeit, d.h. der Beschaffungsbedarf muss kurzfristig gedeckt werden. Grund hierfür ist, dass die Fortbildungsmaßnahmen für die Schulleitungen prozessbegleitend wissenschaftlich untersucht und evaluiert werden müssen, um einerseits ggf. in den laufenden Fortbildungsprozess eingreifen und zum anderen die beabsichtigte Evaluierungstiefe gewährleisten zu können. Da die Maßnahmendurchführung für die Schulleitungen bereits beauftragt und am Beginn der Umsetzung steht, ist eine beschleunigte Verfahrensführung geboten, um die Ziele des hiesigen Vergabeverfahrens nicht zu gefährden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 067-177664
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
30/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPNYHNDFLK

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.

.

Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:

.

1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/06/2022

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