MSB; wissenschaftliche Evaluation bzgl. Fortbildungsmaßnahme für Schulleitungen in NRW zur Digitalen Transformation an Schulen im Rahmen der Digitalen Fortbildungsoffensive Referenznummer der Bekanntmachung: MSB; wissenschaftliche Evaluation bzgl. Fortbildungsmaßnahme Schulleitungen NRW
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schulministerium.nrw.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.schulministerium.nrw/
Abschnitt II: Gegenstand
MSB; wissenschaftliche Evaluation bzgl. Fortbildungsmaßnahme für Schulleitungen in NRW zur Digitalen Transformation an Schulen im Rahmen der Digitalen Fortbildungsoffensive
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB) hat im Rahmen der sog. "Digitalen Fortbildungsoffensive" u.a. ein Fortbildungsangebot für Schulleitungen geschaffen, mit denen im Jahr 2022 die Schulleitungen des Landes im Rahmen ihrer Verantwortung für die Schulentwicklung bei der digitalen Transformation unterstützt werden sollen. Gegenstand der hiesigen Ausschreibung ist die Vergabe eines Auftrages über die wissenschaftliche Evaluation dieser Schulleitungsmaßnahme, um deren Nutzen und Wirkung für den digitalen Transformationsprozess bewerten zu können.
Düsseldorf
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB) hat im Rahmen der sog. "Digitalen Fortbildungsoffensive" u.a. ein Fortbildungsangebot für Schulleitungen geschaffen, mit denen im Jahr 2022 die Schulleitungen des Landes im Rahmen ihrer Verantwortung für die Schulentwicklung bei der digitalen Transformation unterstützt werden sollen. Alle Schulleitungen sollen dazu befähigt werden, ihre Schule zu einem zukunftsoffenen Ort der digitalisierten Welt zu machen. Bei diesem Schulentwicklungsprozess werden die Schulleitungen in ihrer Aufgabe als pädagogische Führungskräfte durch diverse Kursangebote adressiert. Diese Maßnahme richtet sich an alle allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen (4876 öffentliche und 552 private Schulen). Die Umsetzung der Maßnahme beginnt voraussichtlich im Frühjahr 2022 und endet mit Ablauf des Jahres 2022.
Die Fortbildungsmaßnahme für die Schulleitungen soll mit einer wissenschaftlichen Evaluation begleitet werden, welche Gegenstand dieser Ausschreibung ist. Es ist erforderlich, dass der Auftragnehmer fundierte Kenntnisse bzgl. des nordrhein-westfälischen Schulsystems, der dortigen Schulentwicklung und digitalisierungsbezogener Schulentwicklungsprozesse hat.
Mit der Evaluation soll die Wirksamkeit der Schulleitungsmaßnahme sowie die Art der Umsetzung vor dem Hintergrund konkreter, digitalisierungsbezogener Schulentwicklungsprozesse der Schulen überprüft werden. Sie befasst sich somit mit den unmittelbaren Wirkungen, die von der Schulleitungsmaßnahme ausgehen. Zu untersuchen sind in diesem Zusammenhang u. a. die bereitgestellten digitalen Formate, deren Auswahl sowie deren Einsatzweise in den Schulen. Da die Evaluation prozessbegleitend durchgeführt werden soll, sind auch zeitnahe Rückmeldungen an das MSB möglich, sodass das dann ggf. noch während der laufenden Maßnahme korrigierend oder steuernd reagiert werden kann.
Die Evaluation soll außerdem über die Prozessbegleitung hinaus Anknüpfungspunkte für weitere Aufgaben und Weiterentwicklungen der staatlichen Lehrerfortbildung sowie ggf. auch Impulse für den Reformprozess der Lehrerfortbildung in objektiver Weise fördern.
Ergebnis der wissenschaftlichen Evaluation ist ein Abschlussbericht, der im Frühjahr 2023 in finaler Fassung vorzulegen ist. Zwischenergebnisse müssen bis Ende Dezember 2022 vorgelegt werden. Zudem wird der Auftragnehmer dem MSB die Evaluationsergebnisse in einem Präsentationstermin vortragen und erläutern.
Das MSB legt großen Wert auf eine datenschutzkonforme Auftragsausführung. Die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Informationssicherheit (BSI-Grundschutz) und des Datenschutzes (DSGVO) müssen gewährleistet werden. Alle Informationsübermittlungen und Datenverarbeitungen müssen DSGVO-konform erfolgen.
Das MSB begrüßt bei der Ausschreibung ausdrücklich die Pluralität des Anbietermarktes und sieht daher Bewerbungen sowohl von institutionellen Bewerbern (z.B. Universitäten) als auch kommerziellen (insb. kleineren und mittleren) Anbietern entgegen.
Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1) Referenzen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der Angaben dieser EU-Bekanntmachung vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Mitteilung einschließlich Angabe der Adresse, Ansprechperson und Telefonnummer der Ansprechperson bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge.
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Die mit den Referenzen nachgewiesenen Leistungen müssen innerhalb der letzten 3 Jahre, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung erbracht, d.h. begonnen, durchgeführt und abgeschlossen worden sein, um bei der Bewertung berücksichtigt werden zu können.
Bei den Referenzen kann es sich z.B. um eine aussagekräftige Beschreibung eines früheren Auftrags, eine Darstellung von Drittmittelprojekten oder um ggf. komprimierte Darstellungen von ausgewählten fachwissenschaftlichen Veröffentlichungen handeln. Entscheidend für die Bewertung ist die Vergleichbarkeit mit den hier ausgeschriebenen Leistungen.
Es werden höchstens 3 Referenzen gewertet. Bewerber werden gebeten, sich auf die Vorlage mit dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbarer Referenzen zu beschränken. Wenn der Bewerber mehr als 3 Referenzen einreichen sollte, hat er die 3 Referenzen zu benennen, die für die Auswahlkriterien gewertet werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber die aus seiner Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage gegenüber der Vergabestelle bestimmt. Es werden nur Referenzen gewertet, die den entsprechenden Vermerk haben. Sollten mehr als 3 Referenzen entsprechend gekennzeichnet sein, wird der Auftraggeber die 3 zu wertenden Referenzen nach der Reihenfolge der Nummerierung festlegen. Die 3 zur Wertung gekennzeichneten Referenzen mit den niedrigsten Nummern werden gewertet.
Jede Referenz ist auf dem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblatt sowie zusätzlichen DIN A4 Seiten darzustellen.
Je Referenz können bis zu 25 Punkte erreicht werden, insgesamt also 75 Punkte. Grundsätzlicher Bewertungsmaßstab ist die Vergleichbarkeit der Referenz mit den ausgeschriebenen Leistungen (je Referenz bis zu 25 Punkte).
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2) Bewertet wird der durchschnittliche (Drittmittel)Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in dem Bereich der hier ausgeschriebenen Leistungen und sonstigen damit zusammenhängenden oder ähnlichen Leistungen mit bis zu 15 Punkten. Hierbei gilt wie folgt: Umsatzdurchschnitt über EUR 2 Mio. (15 Punkte); Umsatzdurchschnitt zwischen EUR ab 1 - 2 Mio. (10 Punkte); Umsatzdurchschnitt zwischen EUR 500.000 - 1 Mio. (5 Punkte); Umsatzdurchschnitt unter EUR 500.000 (0 Punkte).
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3) Nachweis geeigneter Maßnahmen zur langfristigen Qualitätssicherung des Bewerbers (z. B. Zertifizierung nach ISO 9001, Darstellung des hauseigenen Qualitätssicherungssystems), bis zu 10 Punkte.
Voraussichtlicher Beginn der wissenschaftlichen Evaluation ist - in Abhängigkeit vom Vertragsschluss - das Frühjahr 2022. Der Evaluationsauftrag endet nach einem Kalenderjahr. Alle Leistungen müssen bis zum Ende des Auftrags erbracht worden sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber legt zum Nachweis der Eignung die folgenden Unterlagen oder vergleichbare Informationen vor (Eigenerklärungen entsprechend der Vorgaben des Formblattes der Vergabestelle sind ausreichend):
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- Unterschriebene Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
- Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (sofern es sich um einen kommerziellen Anbieter handelt, vgl. Ziffer II.2.4).
- Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet.
Erklärungen über den gesamten (Drittmittel)Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Zusätzlich Angaben zum (Drittmittel)Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in dem Bereich der hier ausgeschriebenen Leistungen und sonstigen damit zusammenhängenden oder ähnlichen Leistungen.
1) Referenzen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der Angaben dieser EU-Bekanntmachung, vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Mitteilung einschließlich Angabe der Adresse, Ansprechperson und Telefonnummer der Ansprechperson bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge. Die mit den Referenzen nachgewiesenen Leistungen müssen innerhalb der letzten 3 Jahre, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung erbracht, d.h. begonnen, durchgeführt und abgeschlossen worden sein. Auf Ziffer II.2.9) der EU-Bekanntmachung wird hingewiesen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit besteht keine quantitative Begrenzung der Referenzen.
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2) Nachweis geeigneter Maßnahmen zur langfristigen Qualitätssicherung des Bewerbers (z. B. Zertifizierung nach ISO 9001, Darstellung des hauseigenen Qualitätssicherungssystems).
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Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziff. III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht, insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bewerber entscheiden, bei keinem Bewerber etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen. Die von den Bewerbern einzureichenden Unterlagen ergeben sich insgesamt aus Ziffer III.1.1) bis III.1.3).
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Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, sind die in Ziff.III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vollständig auch von diesen Nachunternehmern vorzulegen. Zudem ist die rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung nach dem zur Verfügung gestellten Formblatt vorzulegen, dass diese Unternehmen dem Bewerber als Nachunternehmer zur Verfügung stehen.
Der Bewerber versichert, dass den Beschäftigten des Unternehmens bei der Ausführung einer Leistung, die dem Geltungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes in der jeweils geltenden Fassung unterliegt, mindestens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben wurde. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die aufgrund des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden sind.
Der Bewerber versichert im Falle der Auftragsübernahme die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Informationssicherheit (BSI-Grundschutz) und des Datenschutzes (DSGVO); alle Informationsübermittlungen und Datenverarbeitungen müssen DSGVO-konform erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Verfahren wird als sog. beschleunigtes Verfahren durchgeführt. Die Teilnahmefrist wird aus Gründen der Dringlichkeit auf den 20. April 2022, 12:00 Uhr festgelegt. Die Beauftragung der hier ausgeschriebenen Leistungen der Wissenschaftlichen Evaluation steht unter einer besonderen Eilbedürftigkeit, d.h. der Beschaffungsbedarf muss kurzfristig gedeckt werden. Grund hierfür ist, dass die Fortbildungsmaßnahmen für die Schulleitungen prozessbegleitend wissenschaftlich untersucht und evaluiert werden müssen, um einerseits ggf. in den laufenden Fortbildungsprozess eingreifen und zum anderen die beabsichtigte Evaluierungstiefe gewährleisten zu können. Da die Maßnahmendurchführung für die Schulleitungen bereits beauftragt und am Beginn der Umsetzung steht, ist eine beschleunigte Verfahrensführung geboten, um die Ziele des hiesigen Vergabeverfahrens nicht zu gefährden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYHND9TM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
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Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
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1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/