MSB; IT-Beratung, Qualitätssicherung und Unterstützung bei der Projektsteuerung für das Gesamtprojekt LOGINEO NRW Referenznummer der Bekanntmachung: IT-Beratung, Qualitätssicherung und Unterstützung bei der Projektsteuerung LOGINEO NRW
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schulministerium.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
MSB; IT-Beratung, Qualitätssicherung und Unterstützung bei der Projektsteuerung für das Gesamtprojekt LOGINEO NRW
Siehe II.2.4
Nordrhein-Westfalen
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Leistungen der IT-Beratung, Qualitätssicherung und Unterstützung bei der Projektsteuerung für das Gesamtprojekt LOGINEO NRW.
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Das MSB realisiert das Projekt LOGINEO NRW, eine digitale Arbeits- und Kommunikationsplattform, mit der die Digitalisierung an den Schulen in Nordrhein-Westfalen weiter umgesetzt werden soll. Durch eine speziell entwickelte Software-Lösung auf Basis von Open Source-Komponenten soll den Lehrkräften und den Schülerinnen und Schülern eine webbasierte Umgebung zur Verfügung gestellt werden, die nach einer einmaligen Anmeldung Zugriff auf mehrere Anwendungen bietet. Das MSB nimmt für das Land die Schulaufsicht über das gesamte Schulwesen wahr, wozu rund 5.500 Schulen, circa 200.000 Lehrkräfte und 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler gehören. Ein wesentliches Aufgabenfeld des MSB ist die Sicherung und Weiterentwicklung eines qualitativ hochwertigen, zukunftsgerichteten, international konkurrenzfähigen Bildungsangebotes in Schulen.
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LOGINEO NRW besteht im Kern aus drei großen Komponenten: Dem Hauptsystem, dem LOGINEO NRW Lernmanagementsystem (LMS - Moodle) sowie dem LOGINEO NRW Messenger und dem hierin integrierten Videokonferenztool Jitsi. Diese drei Komponenten werden derzeit von drei unterschiedlichen Dienstleistern betrieben, die für die Leistungserbringung z. T. auch Nachunternehmer einsetzen. Die Vielzahl unterschiedlicher Dienstleister führt zu einem hohen Abstimmungsbedarf im Bereich des Betriebs LOGINEO NRW. Dieser beeinträchtigt maßgeblich die Servicequalität, den Nutzersupport und die Geschwindigkeit der Weiterentwicklung. Der derzeitige Übergangsbetrieb soll in einen hochautomatisierten und standardisierten Betrieb nach ITIL Best Practice Maßstäben überführt werden.
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Vor diesem Hintergrund werden die im Projekt LOGINEO NRW notwendigen IT-Leistungen neu organisiert und in verschiedenen europaweiten Verfahren vergeben. Das MSB hat ein europaweites Vergabeverfahren über Leistungen des IT-Projektmanagement durchgeführt und hiermit ein Unternehmen beauftragt (EU-Bekanntmachung vom 25.11.2020, Bekanntmachungs-Nr.: 2020/S 230-567567). Dieses Unternehmen ist mit der laufenden Abwicklung des Projekts befasst, es steuert die im Projekt LOGINEO NRW tätigen Auftragnehmer und nimmt die technische Projektleitung wahr. Ein weiteres europaweites Vergabeverfahren über Leistungen des 1st Level Support wurde ebenfalls mit der Beauftragung eines Unternehmens abgeschlossen (EU-Bekanntmachung vom 12.01.2022, Bekanntmachungs-Nr.: 2022/S 008-016007). Darüber hinaus wurde ein Vergabeverfahren über den Betrieb von LOGINEO NRW eingeleitet (EU-Bekanntmachung vom 22.12.2021, Bekanntmachungs-Nr.: 2021/S 248-656832). Ein weiteres Vergabeverfahren betrifft die Weiterentwicklung von LOGINEO NRW.
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Der Auftrag umfasst die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Informationstechnologie sowie die Qualitätssicherung und Unterstützung des MSB bei der Steuerung des Gesamtprojekts. Wesentliche Leistungsbestandteile sind die technische Beratung zur Weiterentwicklung von LOGINEO NRW, die technische Unterstützung bei den ausstehenden europaweiten Vergabeverfahren sowie bei strategischen Entscheidungen zum Gesamtprojekt, die Prüfung und Abnahmeunterstützung von Leistungsergebnissen, die Wahrnehmung einer übergeordneten Qualitätssicherung, das fortwährende Monitoring des Projekts, insbesondere der Qualität der Leistungserbringung durch die für das MSB tätigen Auftragnehmer, der Mängelverfolgung, die Terminkontrolle und die Rechnungsprüfung. Das MSB als Auftraggeber ist jeweils entsprechend einzubeziehen. Derzeit werden die Leistungen auf Grundlage eines Interims-Auftrages erbracht, welcher durch die mit dieser Bekanntmachung eingeleitete europaweite Ausschreibung abgelöst werden soll.
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Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre mit der auftraggeberseitigen Option, den Vertrag drei Mal um jeweils zwei Jahre zu verlängern. Das voraussichtliche Abnahme-Volumen beträgt nach einer Rampup-Phase ca. drei Vollzeitstellen. Eine Obergrenze für die Abnahme kann nicht vorgesehen werden. Die drei FTE bilden lediglich einen Orientierungsrahmen. Vorgesehen ist, die IT-Beratungsleistungen mit einem flexiblen Stundenkontingent abzufragen. Es gilt eine Zuschlagslimitierung, das heißt, der Auftragnehmer der IT-Beratung und Qualitätssicherung kann nicht zugleich Auftragnehmer der weiteren Beschaffungen (s.o.) werden.
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Der Beginn der Leistungserbringung ist für den 01.07.2022 vorgesehen. Die Ausübung der Verlängerungsoptionen steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.
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Auf die unter Ziffer VI.3) zu findenden Zusätzlichen Angaben wird hingewiesen.
Auftraggeberseitig kann eine Verlängerungsoption für drei Mal zwei Jahre in Anspruch genommen werden.
- Es wird die Anzahl der Unternehmensreferenzen bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei zwei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei drei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben bei vier nachgewiesenen Referenzen.
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- Es wird die Anzahl der Referenzen der Projektleitung bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei einer nachgewiesenen Referenz. Es werden 25 Wertungspunkte vergeben bei zwei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei drei nachgewiesenen Referenzen.
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- Es wird die Anzahl der Jahre der Berufserfahrung der Projektleitung bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei einer nachgewiesenen Berufserfahrung von 20 Jahren. Es werden 25 Wertungspunkte vergeben bei einer nachgewiesenen Berufserfahrung von 25 Jahren. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei einer nachgewiesenen Berufserfahrung von 30 Jahren.
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- Es wird die Anzahl der Referenzen der stellvertretenden Projektleitung bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei einer nachgewiesenen Referenz. Es werden 25 Wertungspunkte vergeben bei zwei nachgewiesenen Referenzen. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei drei nachgewiesenen Referenzen.
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- Es wird die Anzahl der Jahre der Berufserfahrung der stellvertretenden Projektleitung bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei einer nachgewiesenen Berufserfahrung von 15 Jahren. Es werden 25 Wertungspunkte vergeben bei einer nachgewiesenen Berufserfahrung von 20 Jahren. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei einer nachgewiesenen Berufserfahrung von 25 Jahren.
Auftraggeberseitig kann eine Verlängerungsoption für drei Mal zwei Jahre in Anspruch genommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben / eingereicht worden sind. Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss.
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Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
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Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes.
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Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I "Erklärung der Bewerbergemeinschaft" zu verwenden.
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Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" erbracht werden.
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Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formblatt III "Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG" zu verwenden.
Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
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Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall in Höhe von 3 Mio. EUR für Personenschäden, 1,5 Mio. EUR für Sachschäden und 1,5 Mio. EUR für Vermögensschäden hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Hierzu ist das Formular IV "Erklärung zu der Betriebshaftpflichtversicherung" zu verwenden.
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Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie über den (vergleichbaren) Umsatz im Bereich Projektsteuerung/Qualitätssicherung im Bereich Informationstechnologie für Behörden und Organisationen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Hierzu ist das Formular V "Erklärung zu Umsätzen" zu verwenden.
Ein Mindestumsatz von EUR 5,0 Mio. netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Mittel erreicht oder überschritten worden sein.
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 Ausgeführte.
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Eigenerklärung zum Unternehmen mit Aussagen zu: Hauptsitz des Unternehmens, Gründungsjahr, Gesellschafter / ggf. Konzernzugehörigkeit, Standorte, von denen aus der Auftraggeber betreut werden soll, Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt, davon im Bereich Projektmanagement/Qualitätssicherung im Bereich Informationstechnologie. Hierfür ist das Formular VI "Eigenerklärung zum Unternehmen" zu verwenden.
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Es ist mindestens 1 Eigenerklärung zu Unternehmens-Referenzen einzureichen, die folgende Bereiche umfasst: a) IT-Beratung/Qualitätssicherung im Rahmen der Einführung und des Betriebs einer IT-Lösung für eine öffentliche Behörde oder Organisation, b) Projektvolumen von mindestens 500 Personentagen innerhalb zwei aufeinander folgender Jahre, c) Beratung zu folgenden Gegenständen aa) Open Source, bb) IT-Management, cc) Architektur- und Entwicklungsberatung, d) das Referenzprojekt läuft noch bzw. das Projektende liegt nicht länger als 3 Jahre ab Datum der Bekanntmachung in der Vergangenheit. Für die Angabe der Referenzen ist das Formular VII zu verwenden.
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Benennung einer Projektleitung unter Angabe der Ausbildung, Berufserfahrung im Bereich Informationstechnologie in Jahren, Qualifikation im Bereich Informationstechnologie sowie im Bereich Projektmanagement im Bereich Informationstechnologie (Bescheinigungen/Zertifikate sind zu benennen und als Anlage beizufügen). Hierzu ist das Formular VIII zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
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Es ist mindestens 1 Eigenerklärung zu Referenzen der Projektleitung einzureichen, die folgende Bereiche umfasst: a) Leitung eines Projekts im Bereich Informationstechnologie für eine öffentliche Behörde oder Organisation, b) Projektvolumen von mindestens 500 Personentagen innerhalb zwei aufeinander folgender Jahre, c) das Projektende liegt nicht länger als 3 Jahre ab Datum der Bekanntmachung in der Vergangenheit. Für die Angabe der Referenzen ist das Formular IX zu verwenden.
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Benennung einer stellvertretenden Projektleitung unter Angabe der Ausbildung, Berufserfahrung im Bereich Informationstechnologie in Jahren, Qualifikationen im Bereich Informationstechnologie sowie im Bereich Projektmanagement im Bereich Informationstechnologie soweit vorhanden (Bescheinigungen/Zertifikate sind zu benennen und als Anlage beizufügen). Hierzu ist das Formular X zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
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Es ist mindestens 1 Eigenerklärung zu Referenzen der stellvertretenden Projektleitung einzureichen, die folgende Bereiche umfasst: a) Leitung eines Projekts im Bereich Informationstechnologie für eine öffentliche Behörde oder Organisation, b) Projektvolumen von mindestens 500 Personentagen innerhalb zwei aufeinander folgender Jahre, c) das Projektende liegt nicht länger als 3 Jahre ab Datum der Bekanntmachung in der Vergangenheit. Für die Angabe der Referenzen ist das Formular XI zu verwenden.
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Vorlage der gültigen Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 : 2015 oder vergleichbar.
Für die benannte Projektleitung gilt: a) abgeschlossenes Studium Informatik oder vergleichbar (z. B. Wirtschaftsinformatik); b) mindestens 15 Jahre Berufserfahrung im Bereich der gesetzten Anforderungen.
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Für die benannte stellvertretende Projektleitung gilt: mindestens 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich der gesetzten Anforderungen.
- Mit Angebotsabgabe: Bestätigung über die Einhaltung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung.
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- Mit Angebotsabgabe: Bestätigung der Einhaltung der Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des MiLoG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
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2. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Die Ausgestaltung des Verfahrens und die zu erwartenden Bewerbungen bedeuten einen erheblichen Aufwand bei dem Auftraggeber. Dies beschränkt die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter anhand der unter Ziff. II.2.9 aufgezeigten Wertung der Eignungsnachweise.
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3. Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind unter Verwendung von Formular XII zu benennen. Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe sind mit dem Angebot zu benennen. Im Teilnahmeantrag sind die Auftragsbestandteile, die an Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe vergeben werden sollen, zu benennen. Die namentliche Benennung etwaiger Nachunternehmer ohne Eignungsleihe im Teilnahmeantrag ist nicht zwingend. Hiervon unbenommen bleibt die Möglichkeit der Bewerber, die Eignung von Nachunternehmern im Teilnahmewettbewerb zu ihren Gunsten werten zu lassen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind drei Fälle zu unterscheiden:
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Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen:
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- Formular II: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
- Formular III: Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG
- Handelsregisterauszug
- Formular VI: Erklärung zum Unternehmen
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Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische- und/oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen:
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- Formular II: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
- Formular III: Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG
- Handelsregisterauszug
- Formular VI: Erklärung zum Unternehmen
- soweit der Bewerber sich hier auf die Kapazitäten des Nachunternehmers beruft: Formular VII: Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen; Formular VIII: Benennung einer Projektleitung; Formular IX: Eigenerklärung zu Referenzen der Projektleitung; Formular X: Benennung einer stellvertretenden Projektleitung; Formular XI: Eigenerklärung zu Referenzen der stellvertretenden Projektleitung
- Formular XIII: Verpflichtungserklärung des Dritten zur Eignungsleihe der technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit
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Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen:
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- Formular II: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
- Formular III: Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG
- Handelsregisterauszug
- Formular VI: Erklärung zum Unternehmen
- soweit der Bewerber sich hier auf die Kapazitäten des Nachunternehmers beruft: Formular V: Erklärung zu den Umsätzen
- Formular XIV: Verpflichtungserklärung des Dritten zur Eignungsleihe der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
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Der Auftraggeber sieht gemäß § 47 Abs. 3 VgV vor, dass ein Bewerber, der die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gemeinsam mit diesem Unternehmen im Umfang der Eignungsleihe haftet.
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Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
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4. Die von Bewerbern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NW). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages / Angebotes. Ein entsprechendes Informationsblatt "Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten" ist der Vergabeunterlage beigefügt.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYHND9ZT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2211470
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2211470
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2211470
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/