FE 08.0266/2020/LRB - Optimierung der Praxistauglichkeit offenporiger Betone für den Straßenbau Referenznummer der Bekanntmachung: Z2g- FE 08.0266/2020/LRB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 08.0266/2020/LRB - Optimierung der Praxistauglichkeit offenporiger Betone für den Straßenbau
FE 08.0266/2020/LRB - Optimierung der Praxistauglichkeit offenporiger Betone für den Straßenbau
Seit einigen Jahren wird im Straßenbau zunehmend die Optimierung der lärmtechnischen Eigenschaften von Fahrbahnbelägen verfolgt. In diesem Zusammenhang wurden in jüngster Vergangenheit die Forschungsaktivitäten zum Einsatz von offenporigem Betonen (OPB) erneut intensiviert. Ziel der Untersuchungen war es, unter Ausnutzung der speziellen Materialeigenschaften eines Betons einen alternativen, lärmmindernden Fahrbahnbelag zu entwickeln und zu erproben, der eine hohe Dauerhaftigkeit aufweist. Bestandteile der Untersuchungen waren die labortechnische Entwicklung geeigneter Betonzusammensetzungen, die Bestimmung und Optimierung straßenbautypischer Materialkennwerte, der Bau sowie die Untersuchung von Demonstratoren und Versuchsflächen sowie die Erprobung in situ auf Nebenanlagen von BAB. Nach Abschluss der labortechnischen Entwicklungen wurde im Jahr 2016 eine erste Versuchsstrecke auf einer PWC Anlage einer BAB hergestellt. Im Zuge der Herstellung dieser Versuchsstrecke konnten erste Erkenntnisse, insbesondere zum Optimierungspotenzial hinsichtlich der Betoneigenschaften und zu den Prozessabläufen in situ gewonnen werden. Im Anschluss wurde ein weiteres Forschungsvorhaben initiiert, deren Inhalt im Wesentlichen die Analyse und Optimierung der Prozesskette war. Der Großteil der in diesem Projekt geplanten Untersuchungen wurde begleitend im Zuge der Planung und Herstellung einer zweiten Versuchsstrecke durchgeführt. Bei den zuvor genannten Untersuchungen wurden insbesondere Fragestellungen, Defizite identifiziert, welche für die Überführung der Bauweise in die Praxis im Rahmen aufbauender Forschung zu beantworten bzw. zu dezimieren sind. Im Zuge des hier durchzuführenden Projektes sind die Anforderungen an einen OPB im Vergleich zu Fahrbahndeckenbetonen mit dichtem Gefüge unter Berücksichtigung verschiedener Bauweisen und Nutzungsdauer zu. Darauf aufbauend sind bisher entwickelte Betonzusammensetzungen im Hinblick auf deren Dauerhaftigkeit, Praxistauglichkeit und Wirtschaftlichkeit zu beurteilen und zu systematisch optimieren. Ferner sind eine hinreichende Anzahl großmaßstäblicher Versuche zur Misch und Einbautechnik durchzuführen, die zu belastbaren und in die Praxis umsetzbaren Ergebnissen führen. Im Ergebnis soll die Bauweise unter Anwendung des OPB als Fahrbahnbelag mit verbesserten lärmtechnischen Eigenschaften auf einen technischen Stand gebracht werden, der erstmals eine zielsichere Herstellung einer Erprobungsstrecke auf einem Teilabschnitt einer Bundesstraße bzw. Bundesautobahn ermöglicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 08.0266/2020/LRB - Optimierung der Praxistauglichkeit offenporiger Betone für den Straßenbau
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.