FE 08.0266/2020/LRB - Optimierung der Praxistauglichkeit offenporiger Betone für den Straßenbau Referenznummer der Bekanntmachung: Z2g- FE 08.0266/2020/LRB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 08.0266/2020/LRB - Optimierung der Praxistauglichkeit offenporiger Betone für den Straßenbau
FE 08.0266/2020/LRB - Optimierung der Praxistauglichkeit offenporiger Betone für den Straßenbau
Seit einigen Jahren wird im Straßenbau zunehmend die Optimierung der lärmtechnischen Eigenschaften von Fahrbahnbelägen verfolgt. In diesem Zusammenhang wurden in jüngster Vergangenheit die Forschungsaktivitäten zum Einsatz von offenporigem Betonen (OPB) erneut intensiviert. Ziel der Untersuchungen war es, unter Ausnutzung der speziellen Materialeigenschaften eines Betons einen alternativen, lärmmindernden Fahrbahnbelag zu entwickeln und zu erproben, der eine hohe Dauerhaftigkeit aufweist. Bestandteile der Untersuchungen waren die labortechnische Entwicklung geeigneter Betonzusammensetzungen, die Bestimmung und Optimierung straßenbautypischer Materialkennwerte, der Bau sowie die Untersuchung von Demonstratoren und Versuchsflächen sowie die Erprobung in situ auf Nebenanlagen von BAB. Nach Abschluss der labortechnischen Entwicklungen wurde im Jahr 2016 eine erste Versuchsstrecke auf einer PWC Anlage einer BAB hergestellt. Im Zuge der Herstellung dieser Versuchsstrecke konnten erste Erkenntnisse, insbesondere zum Optimierungspotenzial hinsichtlich der Betoneigenschaften und zu den Prozessabläufen in situ gewonnen werden. Im Anschluss wurde ein weiteres Forschungsvorhaben initiiert, deren Inhalt im Wesentlichen die Analyse und Optimierung der Prozesskette war. Der Großteil der in diesem Projekt geplanten Untersuchungen wurde begleitend im Zuge der Planung und Herstellung einer zweiten Versuchsstrecke durchgeführt. Bei den zuvor genannten Untersuchungen wurden insbesondere Fragestellungen, Defizite identifiziert, welche für die Überführung der Bauweise in die Praxis im Rahmen aufbauender Forschung zu beantworten bzw. zu dezimieren sind. Im Zuge des hier durchzuführenden Projektes sind die Anforderungen an einen OPB im Vergleich zu Fahrbahndeckenbetonen mit dichtem Gefüge unter Berücksichtigung verschiedener Bauweisen und Nutzungsdauer zu. Darauf aufbauend sind bisher entwickelte Betonzusammensetzungen im Hinblick auf deren Dauerhaftigkeit, Praxistauglichkeit und Wirtschaftlichkeit zu beurteilen und zu systematisch optimieren. Ferner sind eine hinreichende Anzahl großmaßstäblicher Versuche zur Misch und Einbautechnik durchzuführen, die zu belastbaren und in die Praxis umsetzbaren Ergebnissen führen. Im Ergebnis soll die Bauweise unter Anwendung des OPB als Fahrbahnbelag mit verbesserten lärmtechnischen Eigenschaften auf einen technischen Stand gebracht werden, der erstmals eine zielsichere Herstellung einer Erprobungsstrecke auf einem Teilabschnitt einer Bundesstraße bzw. Bundesautobahn ermöglicht.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
- Erfahrungen und Kenntnisse auf dem Fachgebiet der Betontechnologie, auch im Rahmen der Charakterisierung von Betonausgangsstoffen, nachzuweisen durch mind. 1 abgeschlossenes Projekt oder Referenzobjekt in den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 1)
- Erfahrung und Kenntnis in der prüftechnischen Ansprache von Fahrbahndeckenbetonen (Frisch- und Festbetone), auch „Sonderbetone", nachzuweisen durch mind. 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 2)
- Erfahrung und Kenntnis in der Fachrichtung Straßenbautechnik, insbesondere im Bereich „Betonfahrbahndecken“, nachzuweisen durch mind. 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 3)
- Erfahrung im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und der Dokumentationen von komplexen ingenieurwissenschaftlichen Sachverhalten, nachzuweisen durch mind. 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 4)
- Notwendige technische Ausstattung für die Durchführung des Projektes, nachzuweisen durch Eigenerklärung über Verfügbarkeit der Ausstattung (Bezugszeitpunkt: Auftragsausführung)
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.