Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Kinder ab vier Monaten bis zum Schuleintritt von Beschäftigten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in mehreren Kinderbetreuungseinrichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: 04513-9/14 (2021)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmbf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Kinder ab vier Monaten bis zum Schuleintritt von Beschäftigten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in mehreren Kinderbetreuungseinrichtungen
Mit Blick auf die sich wandelnde Arbeitslandschaft und der verstärkten Inanspruchnahme von flexiblen Arbeitszeitregelungen soll den Beschäftigten des BMBF künftig eine wohnortnahe Kinderbetreuung ermöglicht werden. Es sollen daher Kinderbetreuungsplätze für Kinder ab vier Monaten bis zum Schuleintritt von Beschäftigten im räumlichen Einzugsbereich Berlin/Brandenburg (Los 1) und Köln/Bonn (Los 2) bereitgestellt werden.
Bereitstellung von 10 Betreuungsplätzen für Kinder ab vier Monaten bis zum Schuleintritt von Beschäftigten des BMBF in mehreren Kinderbetreuungseinrichtungen im Einzugsbereich Berlin/Brandenburg
Berlin/Brandenburg
Mit Blick auf die sich wandelnde Arbeitslandschaft und der verstärkten Inanspruchnahme von flexiblen Arbeitszeitregelungen soll den Beschäftigten des BMBF künftig eine wohnortnahe Kinderbetreuung ermöglicht werden. Es sollen daher 10 Kinderbetreuungsplätze für Kinder ab vier Monaten bis zum Schuleintritt von Beschäftigten im räumlichen Einzugsbereich Berlin/Brandenburg bereitgestellt werden.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber eine Option zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um einmalig bis zu einem weiteren Jahr bis längstens zum 31.07.2025 ein. Die Ausübung der Option hat der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich bis spätestens drei Monate vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit zu erklären.
Bereitstellung von 15 Betreuungsplätzen für Kinder ab vier Monaten bis zum Schuleintritt von Beschäftigten des BMBF in mehreren Kinderbetreuungseinrichtungen im Einzugsbereich Köln/Bonn
Köln/Bonn
Mit Blick auf die sich wandelnde Arbeitslandschaft und der verstärkten Inanspruchnahme von flexiblen Arbeitszeitregelungen soll den Beschäftigten des BMBF künftig eine wohnortnahe Kinderbetreuung ermöglicht werden. Es sollen daher 15 Kinderbetreuungsplätze für Kinder ab vier Monaten bis zum Schuleintritt von Beschäftigten im räumlichen Einzugsbereich Köln/Bonn bereitgestellt werden.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber eine Option zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um einmalig bis zu einem weiteren Jahr bis längstens zum 31.07.2025 ein. Die Ausübung der Option hat der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich bis spätestens drei Monate vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit zu erklären.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bereitstellung von 10 Betreuungsplätzen für Kinder ab vier Monaten bis zum Schuleintritt von Beschäftigten des BMBF in mehreren Kinderbetreuungseinrichtungen im Einzugsbereich Berlin/Brandenburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bereitstellung von 15 Betreuungsplätzen für Kinder ab vier Monaten bis zum Schuleintritt von Beschäftigten des BMBF in mehreren Kinderbetreuungseinrichtungen im Einzugsbereich Köln/Bonn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland