DVDX; Bauherrenberatung in Bezug auf das Deichsanierungsprojekt Baerl - Binsheim - Orsoy innerhalb des linksrheinischen Deichabschnitts „BAERL bis NIAG Hafen“
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46487
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dv-dx.de
Abschnitt II: Gegenstand
DVDX; Bauherrenberatung in Bezug auf das Deichsanierungsprojekt Baerl - Binsheim - Orsoy innerhalb des linksrheinischen Deichabschnitts „BAERL bis NIAG Hafen“
Der Deichverband beabsichtigt Leistungen zur Bauherrenberatung an ein geeignetes Büro zu beauftragen. Durch die Bauherrenberatung soll die vom Deichverband eingesetzte Projektleitung in der Projektbearbeitung unterstützt und entlastet werden. Das Leistungsbild der Bauherrenberatung ist ausschließlich und abschließend in der Projekt- und Leistungsbeschreibung beschrieben. Zur Abgrenzung wird auf Folgendes hingewiesen: Es handelt sich bei den Leistungen der Bauherrenberatungen nicht um das Leistungsbild eines Generalplaners. Es bestehen zwar in einigen Punkten Ähnlichkeiten zum Leistungsbild der Projektsteuerung nach dem Heft 9 der Schriftenreihe des Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. Dennoch ist die vorgenannte Publikation nicht maßgeblich für die mit dem ausgeschriebenen Auftrag zu erbringenden Leistungen.
Der AG beabsichtigt Leistungen zur stufenweise zu beauftragen.
1. Stufe: bis zum Abschluss der Leistungen des bereits beauftragten Generalplaners in Bezug auf Lph. 5.
2. Stufe – durch eine einseitige Vertragsverlängerungsoption des AG –: Auch in Bezug auf die zur Bauausführung erforderlichen Leistungen des Generalplaners, ggf. weiterer Planer sowie von Bauunternehmen.
Nähere Einzelheiten zur stufenweisen Beauftragung regelt die Projekt- und Leistungsbeschreibung sowie der Vertrag (abrufbar über die elektronische Adresse unter Abschnitt I.3).
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LEISTUNGSBILD DER BAUHERRENBERATUNG
Durch die Bauherrenberatung soll die vom AG eingesetzte Projektleitung in der Projektbearbeitung unterstützt und entlastet werden. Die Bauherrenberatung soll nicht als Planer tätig werden. Das Leistungsbild des Bauherrenberaters ist daher nicht der HOAI entlehnt. Die von ihm zu erbringenden Leistungen ähneln vielmehr der eines Projektsteuerers, sind aber nicht identisch mit den (umfangreicheren) Leistungen der Projektsteuerung im Sinne des Heftes Nr. 9 der Schriftenreihe des Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. Maßgeblich für die Ausführung des Auftrags sind allein und abschließend in der Inhalt der Vergabeunterlagen, insbes. des Vertrags und dieser Projekt- und Leistungsbeschreibung die Leistungen.
Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen:
Begleitend zu den bereits anderweitig beauftragten Planungsleistungen, soll die Bauherrenberatung mindestens folgende Leistungen erbringen:
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DOKUMENTATION UND ORGANISATION
- Teilnahme an den Projekt-, Planungsbesprechungen;
- Gegenlesen der Protokolle der Projekt-, Planungsbesprechungen und bei Bedarf inhaltliche Prüfung der Protokolle
- Organisation der Protokollführung in Besprechungen und Anfertigung von Protokollen, sofern nicht im Rahmen der Organisation delegiert
- Abstimmung mit dem Protokollersteller (sofern das Protokoll nicht vom Bauherrenberater erstellt wurde);
- Organisation von Besprechungen Dritter (z.B. Kommunen, betroffene Grundstückseigentümer oder -mieter, Leitungsbetreiber);
- Prüfung des Projektschriftverkehrs Dritter und Erstellung von Handlungsempfehlungen für den Auftraggeber;
- Teilnahme und Mitwirken an Abnahmen der Planung;
- Prüfung des zu erstellenden Deichbuches auf Vollständigkeit.
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TERMINE
- Kontrolle des abgestimmten Terminplans (aufgestellt vom Generalplaner);
- Aufzeigen von Terminverzögerungen;
- Mitwirken und Empfehlungen zur Einhaltung der vereinbarten Termine.
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KOSTEN
- Aufstellung und Aktualisierung des Mittelbedarfs- und -abflussplanes nach Abruf durch den AG;
- Mitwirken bei etwaigen Verhandlungen, Besprechungen sonstigen Terminen mit diversen Kostenträgern;
- Rechnungsprüfung (einschl. Prüfbericht) der beim AG eingehenden Honorarrechnungen der Berater und Planer;
- Erstellung von Leistungsverzeichnissen für ggfs. weitere erforderlich Planungs- und Beratungsleistungen;
- Prüfung von Nachtragsangeboten und Erstellung von Vergabevermerken unter Beachtung der Förderrichtlinie und des Vergaberechts;
- Mitwirkung / Unterstützung bei Vergabeverfahren für die Beauftragung von Planungs-, Gutachter und Beratungsleistungen, die für die Durchführung des Projekts erforderlich sind oder werden.
- Mitwirkung bei etwaigen Beauftragungen von Planern, Gutachtern und/oder Beratern, die für das Projekt eingesetzt werden sollen und ggf. erforderlichen Beschlüssen.
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ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
- Als optionale Leistungen werden folgende Beratungsleistungen nach separatem Abruf vom AG abgerufen:
- Mitwirkung bei der Vor- und Nachbereitung von Sitzungen mit der Öffentlichkeit.
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ZUSÄTZLICHEN LEISTUNGEN
- Ggf. weitere Leistungen nach Absprache mit dem AG in Bezug auf vom AG entgegengenommene Beratungsleistungen (delegierbare Bauherrenaufgaben) sowie in Bezug auf Abstimmungen mit Behörden und Dritten, sofern dies im Zshg. mit dem Projekt stehen, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht näher zu spezifizierenden sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
DVDX; Bauherrenberatung in Bezug auf das Deichsanierungsprojekt Baerl - Binsheim - Orsoy innerhalb des linksrheinischen Deichabschnitts „BAERL bis NIAG Hafen“
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10777
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis: Nachfolgende Vorgaben sind bereits in Stufe 1 des Verfahrens (Teilnahmewettbewerb) zu beachten.
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Verwendung und Einreichung des vorgegebenen Teilnahmeformular
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Es wird ein Teilnahmeformular zur Verfügung gestellt; abrufbar über den Link unter Ziffer I.3. Die Bewerbung (= der Teilnahmeantrag) hat unter Verwendung dieses Teilnahmeformular zu erfolgen. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Jedes Unternehmen, dass an der Bewerbung beteiligt ist, sei es als (Einzel)Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher hat das Teilnahmeformular gesondert auszufüllen.
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(3) Regelungen und geforderte Erklärungen beim Einsatz von Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher
Ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Unternehmen gelten als „Eignungsverleiher“. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
Nimmt ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch (vgl. Ziffer III.1.2 dieser Bekanntmachung), so wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft und des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gefordert.
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Benennung von Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher und Bezeichnung der vorgesehenen Tätigkeiten (Teilnahmeformular-Vordruck)
- Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat anzugeben, ob sie Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzt.
- Unterauftragnehmer sind – soweit bereits bekannt – einschließlich der von ihnen zu erbringenden Tätigkeiten im Teilnahmeformular zu benennen.
- Alle Eignungsverleiher sind zwingend im Teilnahmeformular anzugeben.
- In Bezug auf Eignungsverleiher sind die Eignungsnachweise gem. Ziffer III.1.2 und/oder Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung zu benennen, in Bezug auf die sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den jeweiligen Eignungsverleiher stütz.
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Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten (Teilnahmeformular-Vordruck)
Eigenerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Von Bewerbern geforderte personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NW). Die Zustimmung gem. Vordruck im Teilnahmeformular ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Vergabeverfahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
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4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html