DVDX; Bauherrenberatung in Bezug auf das Deichsanierungsprojekt Baerl - Binsheim - Orsoy innerhalb des linksrheinischen Deichabschnitts „BAERL bis NIAG Hafen“
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46487
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dv-dx.de
Abschnitt II: Gegenstand
DVDX; Bauherrenberatung in Bezug auf das Deichsanierungsprojekt Baerl - Binsheim - Orsoy innerhalb des linksrheinischen Deichabschnitts „BAERL bis NIAG Hafen“
Der Deichverband beabsichtigt Leistungen zur Bauherrenberatung an ein geeignetes Büro zu beauftragen. Durch die Bauherrenberatung soll die vom Deichverband eingesetzte Projektleitung in der Projektbearbeitung unterstützt und entlastet werden. Das Leistungsbild der Bauherrenberatung ist ausschließlich und abschließend in der Projekt- und Leistungsbeschreibung beschrieben. Zur Abgrenzung wird auf Folgendes hingewiesen: Es handelt sich bei den Leistungen der Bauherrenberatungen nicht um das Leistungsbild eines Generalplaners. Es bestehen zwar in einigen Punkten Ähnlichkeiten zum Leistungsbild der Projektsteuerung nach dem Heft 9 der Schriftenreihe des Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. Dennoch ist die vorgenannte Publikation nicht maßgeblich für die mit dem ausgeschriebenen Auftrag zu erbringenden Leistungen.
Der AG beabsichtigt Leistungen zur stufenweise zu beauftragen.
1. Stufe: bis zum Abschluss der Leistungen des bereits beauftragten Generalplaners in Bezug auf Lph. 5.
2. Stufe – durch eine einseitige Vertragsverlängerungsoption des AG –: Auch in Bezug auf die zur Bauausführung erforderlichen Leistungen des Generalplaners, ggf. weiterer Planer sowie von Bauunternehmen.
Nähere Einzelheiten zur stufenweisen Beauftragung regelt die Projekt- und Leistungsbeschreibung sowie der Vertrag (abrufbar über die elektronische Adresse unter Abschnitt I.3).
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LEISTUNGSBILD DER BAUHERRENBERATUNG
Durch die Bauherrenberatung soll die vom AG eingesetzte Projektleitung in der Projektbearbeitung unterstützt und entlastet werden. Die Bauherrenberatung soll nicht als Planer tätig werden. Das Leistungsbild des Bauherrenberaters ist daher nicht der HOAI entlehnt. Die von ihm zu erbringenden Leistungen ähneln vielmehr der eines Projektsteuerers, sind aber nicht identisch mit den (umfangreicheren) Leistungen der Projektsteuerung im Sinne des Heftes Nr. 9 der Schriftenreihe des Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. Maßgeblich für die Ausführung des Auftrags sind allein und abschließend in der Inhalt der Vergabeunterlagen, insbes. des Vertrags und dieser Projekt- und Leistungsbeschreibung die Leistungen.
Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen:
Begleitend zu den bereits anderweitig beauftragten Planungsleistungen, soll die Bauherrenberatung mindestens folgende Leistungen erbringen:
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DOKUMENTATION UND ORGANISATION
- Teilnahme an den Projekt-, Planungsbesprechungen;
- Gegenlesen der Protokolle der Projekt-, Planungsbesprechungen und bei Bedarf inhaltliche Prüfung der Protokolle
- Organisation der Protokollführung in Besprechungen und Anfertigung von Protokollen, sofern nicht im Rahmen der Organisation delegiert
- Abstimmung mit dem Protokollersteller (sofern das Protokoll nicht vom Bauherrenberater erstellt wurde);
- Organisation von Besprechungen Dritter (z.B. Kommunen, betroffene Grundstückseigentümer oder -mieter, Leitungsbetreiber);
- Prüfung des Projektschriftverkehrs Dritter und Erstellung von Handlungsempfehlungen für den Auftraggeber;
- Teilnahme und Mitwirken an Abnahmen der Planung;
- Prüfung des zu erstellenden Deichbuches auf Vollständigkeit.
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TERMINE
- Kontrolle des abgestimmten Terminplans (aufgestellt vom Generalplaner);
- Aufzeigen von Terminverzögerungen;
- Mitwirken und Empfehlungen zur Einhaltung der vereinbarten Termine.
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KOSTEN
- Aufstellung und Aktualisierung des Mittelbedarfs- und -abflussplanes nach Abruf durch den AG;
- Mitwirken bei etwaigen Verhandlungen, Besprechungen sonstigen Terminen mit diversen Kostenträgern;
- Rechnungsprüfung (einschl. Prüfbericht) der beim AG eingehenden Honorarrechnungen der Berater und Planer;
- Erstellung von Leistungsverzeichnissen für ggfs. weitere erforderlich Planungs- und Beratungsleistungen;
- Prüfung von Nachtragsangeboten und Erstellung von Vergabevermerken unter Beachtung der Förderrichtlinie und des Vergaberechts;
- Mitwirkung / Unterstützung bei Vergabeverfahren für die Beauftragung von Planungs-, Gutachter und Beratungsleistungen, die für die Durchführung des Projekts erforderlich sind oder werden.
- Mitwirkung bei etwaigen Beauftragungen von Planern, Gutachtern und/oder Beratern, die für das Projekt eingesetzt werden sollen und ggf. erforderlichen Beschlüssen.
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ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
- Als optionale Leistungen werden folgende Beratungsleistungen nach separatem Abruf vom AG abgerufen:
- Mitwirkung bei der Vor- und Nachbereitung von Sitzungen mit der Öffentlichkeit.
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ZUSÄTZLICHEN LEISTUNGEN
- Ggf. weitere Leistungen nach Absprache mit dem AG in Bezug auf vom AG entgegengenommene Beratungsleistungen (delegierbare Bauherrenaufgaben) sowie in Bezug auf Abstimmungen mit Behörden und Dritten, sofern dies im Zshg. mit dem Projekt stehen, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht näher zu spezifizierenden sind.
Die oben angegebene Zeitspanne betrifft die Grundlaufzeit. Die Leistungen der Grundlaufzeit sind zu erbringen, bis der bereits beauftragte Generalplaner Lph. 5 abgeschlossen hat (vss. Ende 2024).
Es besteht eine einseitige, einmalige Verlängerungsoption. Die verlängerte Laufzeit endet mit Abschluss der Bauausführung sowie die Abrechnung und Abnahme des Projekts (vss. Ende 2029).
Bei Punktgleichstand auf Platz 4 werden alle auf Platz 4 liegenden Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
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Auswahlkriterium 1. „wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“ (Gewichtung 30 Punkte)
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Gewertet wird der gemittelte Umsatz des sich bewerbenden Unternehmens nach Ziffer III.1.2, A.(2) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
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6 Punkte erhält ein Bewerber mit einem Umsatz von weniger als 140.000 €
12 Punkte erhält ein Bewerber mit einem Umsatz von mehr als 140.000 € und 280.000 €
18 Punkte erhält ein Bewerber mit einem Umsatz von mehr als 280.000 € und 420.000 €
24 Punkte erhält ein Bewerber mit einem Umsatz von mehr als 420.000 € und 560.000 €
30 Punkte erhält ein Bewerber mit einem Umsatz von mehr als 560.000 €.
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Auswahlkriterium 2. „technische Leistungsfähigkeit“ (Gewichtung 70 Punkte)
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Das Auswahlkriterium 2 teilt sich in das Unterkriterium 2.1 (Unternehmenserfahrungen im Bereich der Bauherrenberatung/Projektsteuerung) und das Unterkriterium 2.2 (Unternehmenserfahrung im Bereich der Bauherrenberatung/Projektsteuerung in Bezug auf Projekte im Hochwasserschutz an Gewässer 1. Ordnung).
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Unterkriterium 2.1 Unternehmenserfahrungen im Bereich der Bauherrenberatung/Projektsteuerung (30 Punkte)
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Gewertet wird die Anzahl der vorgelegten Referenzen die mindestens die Anforderungen gem. Ziffer III.1.3, C., (1) und (2) dieser Bekanntmachung erfüllen.
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3 Punkte erhält ein Bewerber mit mindestens 2 einschlägigen Referenzen
6 Punkte erhält ein Bewerber mit 3 einschlägigen Referenzen
9 Punkte erhält ein Bewerber mit 4 einschlägigen Referenzen
12 Punkte erhält ein Bewerber mit 5 einschlägigen Referenzen
15 Punkte erhält ein Bewerber mit 6 einschlägigen Referenzen
18 Punkte erhält ein Bewerber mit 7 einschlägigen Referenzen
21 Punkte erhält ein Bewerber mit 8 einschlägigen Referenzen
24 Punkte erhält ein Bewerber mit 9 einschlägigen Referenzen
27 Punkte erhält ein Bewerber mit 10 einschlägigen Referenzen
30 Punkte erhält ein Bewerber mit 11 oder mehr einschlägigen Referenzen
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Unterkriterium 2.2 Unternehmenserfahrung im Bereich der Bauherrenberatung/Projektsteuerung in Bezug auf Projekte im Hochwasserschutz an Gewässer 1. Ordnung (40 Punkte)
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Im Unterkriterium 2.2 erhält ein Bewerber zusätzliche Punkte, wenn die eingereichten Referenzen, für die ein Bewerber bereits im Unterkriterium 2.1 gem. den dort genannten Anforderungen Punkte erhalten hat. Für die zusätzlichen Punkte im Unterkriterium 2.2 gelten folgende Anforderungen:
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Berücksichtigt wird die Anzahl der Referenzen, bei denen die Bauherrenberatung/Projektsteuerung Projekte im Hochwasserschutz an Gewässern 1. Ordnung betraf (einschlägige Referenzen); und zwar nach folgenden Regeln:
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10 Punkte erhält ein Bewerber mit mindestens 1 einschlägigen Referenz
20 Punkte erhält ein Bewerber mit 2 einschlägigen Referenzen
30 Punkte erhält ein Bewerber mit 3 einschlägigen Referenzen
40 Punkte erhält ein Bewerber mit 4 oder mehr einschlägigen Referenzen
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1)
Für die Bewerbung und die hierfür geforderten Angaben und Erklärungen ist zwingend das zur Verfügung gestellte Teilnahmeformular zu verwenden; abrufbar über den Link unter Ziffer I.3. Auf die ergänzenden Regelungen hierzu unter Ziffer VI.3 (1) wird verwiesen.
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(2)
Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften müssen alle unter Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben – mit Ausnahme der unter Ziff. III.1.3 geforderten Referenzen – separat für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einreichen. Für Bewerbergemeinschaften gilt die Pflicht zur Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung (Formular I).
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(3)
Eignungsverleiher (vgl. § 47 VgV): Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen sie alle Erklärungen und Nachweise und sonstige Angaben nach Ziffer III.1.1 einreichen. Zusätzlich müssen sie die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben nach Ziffern III.1.2 und III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien einreichen, zu deren Nachweis sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auf die Eignung des Unternehmens stützt. Für Eignungsverleiher gilt die Pflicht zur Vorlage einer Verpflichtungserklärung der Eignungsverleiher (Formular X und/oder XI).
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(4)
Folgende Allgemeine Erklärungen und Nachweise zum Unternehmen sowie zur Zuverlässigkeit und Gesetzestreue sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
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Angaben zum eigenen Unternehmen (Formular VI)
Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (zum Beispiel Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit), mit der Darstellung der Gesellschaft- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie gegebenenfalls zur zuständigen Niederlassung.
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Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister
Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister. Eine Kopie ist ausreichend. Aktuell bedeutet dass der Auszug die Daten nach der letzten Änderung von Eintragungen im Register wiedergeben muss. Besteht weder die Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister- noch in ein einschlägiges Berufsregister ist hierzu zwingend eine erläuternde Erklärung abzugeben.
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Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaftsmitglieder (Formular II)
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Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (Formular III)
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Fehlende Nachweise und Erklärungen, die unter Ziffer III.1.1 gefordert werden, können vom Auftraggeber unter Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen nachgefordert werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Die Vorgaben unter Ziffer III.1.1 (1), (2) und (3) gelten entsprechend.
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Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
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A. Eigenerklärung Umsatzzahlen (Formular )
Eigenerklärung über den
(1) Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
(2) und über den Umsatz mit Leistungen im Bereich der Bauherrenberatungs-/
Projektsteuerungsleistungen.
Als Leistungen im Bereich der Bauherrenberatung/Projektsteuerung anerkannt werden ausschließlich und nach abschließender Definition Leistungen gemäß Ziffer II.2.4 dieser Bekanntmachung. Nicht ausreichend sind daher insbesondere Umsätze, die im Rahmen von Aufträgen erbracht wurden, bei denen der Auftragnehmer nur als Generalplaner eingesetzt wurde und/oder nur Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung und/oder Tragwerksplanung gem. HOAI erbracht hat. Umsätze, die (die umfangreicheren) Leistungen der Projektsteuerung im Sinne des Heftes Nr. 9 der Schriftenreihe des Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. betreffen können dagegen mit eingerechnet werden.
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B. Nachweis Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung
Aktueller Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 5 Mio. EUR für Personenschäden, 3 Mio. EUR für Sachschäden und 3 Mio. EUR für Vermögensschäden. Der Nachweis hat durch Vorlage der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft zu erfolgen, dass ein Versicherungsschutz mit den vorstehenden Mindestdeckungssummen besteht oder dass die Versicherungsgesellschaft im Auftragsfall bereit ist einen entsprechenden Versicherungsschutz mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Eigenerklärungen des Bewerbers oder Erklärungen von Dritten (z.B. Versicherungsmaklern) sind nicht ausreichend!
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Ergänzend ist das Formular IV auszufüllen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
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Die Vorgaben unter Ziffer III.1.1 (1), (2) und (3) gelten entsprechend.
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Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
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A. Eigenerklärung zu Mitarbeiterzahlen (Formular VI)
Eigenerklärung zur Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt sowie aufgeteilt nach Mitarbeitern im Verwaltungsbereich, technischem Leitungspersonal, Ingenieuren, sonstige Bereiche.
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B. Bezeichnung von Mitarbeitern, die als Projektleiter in Frage kommen (Formular VIII)
Namentliche Bezeichnung von Mitarbeitern, die bereits als Projektleiter im Rahmen von Bauherrenberatungsleistungen/ Projektsteuerungsleistungen eingesetzt wurden und potentiell für den ausgeschriebenen Auftrag in Frage kommen. Als Leistungen im Bereich der Bauherrenberatung/Projektsteuerung anerkannt werden ausschließlich und nach abschließender Definition Leistungen gemäß Ziffer II.2.4 dieser Bekanntmachung. Das Leistungsbild des Bauherrenberaters ist daher nicht der HOAI entlehnt. Nicht ausreichend ist daher, wenn der Mitarbeiter nur als Generalplaner eingesetzt wurde und/oder nur Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung und/oder Tragwerksplanung gem. HOAI erbracht hat. Hat der Mitarbeiter (die umfangreicheren) Leistungen der Projektsteuerung im Sinne des Heftes Nr. 9 der Schriftenreihe des Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. erbracht ist dies dagegen ausreichend. Mitarbeitern steht Gesellschafter/Einzelunternehmer/(Mit)Eigentümer eines Unternehmens gleich.
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C. Referenzen (Formular VII)
Eigenerklärung über Referenzen des sich bewerbenden Unternehmens betreffend
(1) der Erbringung von Bauherrenberaterleistungen/Projektsteuerungsleistungen (Als Leistungen im Bereich der Bauherrenberatung/Projektsteuerung anerkannt werden ausschließlich und nach abschließender Definition Leistungen gemäß Ziffer II.2.4 dieser Bekanntmachung. Das Leistungsbild des Bauherrenberaters ist daher nicht der HOAI entlehnt. Nicht ausreichend sind daher Referenzen, bei denen der Auftragnehmer nur als Generalplaner eingesetzt wurde und/oder nur Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung und/oder Tragwerksplanung gem. HOAI erbracht hat. Betrifft die Referenz (die umfangreicheren) Leistungen der Projektsteuerung im Sinne des Heftes Nr. 9 der Schriftenreihe des Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. erbracht ist dies dagegen ausreichend.
(2) (a) die zwingend nicht länger als zehn Jahre vor dem Datum der Absendung dieser EU-Auftragsbekanntmachung abgerechnet wurden (b) und das ein Auftragsvolumen von mindestens EUR 50.000,00 netto.
(3) Es ist anzugeben,
(a) ob die Referenz Bauherrenberatungs- / Projektsteuerungsleistungen in Bezug auf ein Projekte im Hochwasserschutz an Gewässer 1. Ordnung erbracht wurden.
(b) welche Leistungsbestandteile Gegenstand des Auftrags waren, insbesondere, ob dies Leistungen zur Organisation und Dokumentation sowie Termin- und Kostensteuerung umfasste.
Mindestens Referenzen des sich bewerbenden Unternehmens , die die Anforderungen gem. III.1.3, C., (1) und (2) erfüllen.
— Mit Angebotsabgabe: Bestätigung über die Einhaltung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung.
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— Mit Angebotsabgabe: Bestätigung der Einhaltung der Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des MiLoG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis: Nachfolgende Vorgaben sind bereits in Stufe 1 des Verfahrens (Teilnahmewettbewerb) zu beachten.
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Verwendung und Einreichung des vorgegebenen Teilnahmeformular
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Es wird ein Teilnahmeformular zur Verfügung gestellt; abrufbar über den Link unter Ziffer I.3. Die Bewerbung (= der Teilnahmeantrag) hat unter Verwendung dieses Teilnahmeformular zu erfolgen. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Jedes Unternehmen, dass an der Bewerbung beteiligt ist, sei es als (Einzel)Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher hat das Teilnahmeformular gesondert auszufüllen.
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(3) Regelungen und geforderte Erklärungen beim Einsatz von Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher
Ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Unternehmen gelten als „Eignungsverleiher“. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
Nimmt ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch (vgl. Ziffer III.1.2 dieser Bekanntmachung), so wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft und des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gefordert.
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Benennung von Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher und Bezeichnung der vorgesehenen Tätigkeiten (Teilnahmeformular-Vordruck)
- Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat anzugeben, ob sie Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzt.
- Unterauftragnehmer sind – soweit bereits bekannt – einschließlich der von ihnen zu erbringenden Tätigkeiten im Teilnahmeformular zu benennen.
- Alle Eignungsverleiher sind zwingend im Teilnahmeformular anzugeben.
- In Bezug auf Eignungsverleiher sind die Eignungsnachweise gem. Ziffer III.1.2 und/oder Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung zu benennen, in Bezug auf die sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den jeweiligen Eignungsverleiher stütz.
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Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten (Teilnahmeformular-Vordruck)
Eigenerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Von Bewerbern geforderte personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NW). Die Zustimmung gem. Vordruck im Teilnahmeformular ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Vergabeverfahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
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4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html