Transport und Entsorgung von Restabfall für den Kreis Heinsberg Referenznummer der Bekanntmachung: 15 20 01-2021/88
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heinsberg
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52525
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-heinsberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Transport und Entsorgung von Restabfall für den Kreis Heinsberg
Die ausgeschriebene Gesamtleistung umfasst die Übernahme, den Transport und die Entsorgung von Restabfall aus kommunaler Zuständigkeit. Die Gesamtleistung umfasst eine Abfallmenge von ca. 45.000 Mg/a Restabfall (ASN 20 03 01).
Die Gesamtleistung wird in zwei gleichen Mengenlosen ausgeschrieben.
- Los 1a (Mengenlos mit gleichem Leistungsinhalt): 20.000 - 22.500 Mg/a Siedlungsabfall ASN 20 03 01 (Auswertungsmenge 21.000 Mg/a);
- Los 1b (Mengenlos mit gleichem Leistungsinhalt): 20.000 - 22.500 Mg/a Siedlungsabfall ASN 20 03 01 (Auswertungsmenge 21.000 Mg/a).
Transport und Entsorgung von 20.000 - 22.500 Mg/a Siedlungsabfall (ASN 20 03 01)
Kreisgebiet Heinsberg
Die Leistung besteht in jedem Mengenlos im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
- Übernahme des Restabfalls an der Umschlaganlage Gangelt-Hahnbusch;
- Transport des Restabfalls zur/zu den vom Auftragnehmer verbindlich zu benennenden Behandlungs-/Entsorgungsanlage/-n in NRW;
- Entsorgung des Restabfalls.
Die zu vergebenden Leistungen sind ab dem 01.04.2022 bis zum Vertragsende vollständig zu erbringen. Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet am 31.12.2026 (4,75 Jahre). Sollte der Vertrag nicht bis spätestens zum 31.12.2025 vom Auftraggeber gekündigt werden, so verlängert er sich einmalig um ein Jahr bis zum 31.12.2027 (Verlängerungsoption).
Die Angebotsbewertung erfolgte in einer gemeinsamen Wertungsmatrix für die Lose 1a und 1b. Es erfolgte keine losbezogene Bewertung der Angebote.
Transport und Entsorgung von 20.000 - 22.500 Mg/a Siedlungsabfall (ASN 20 03 01)
Kreisgebiet Heinsberg
Die Leistung besteht in jedem Mengenlos im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
- Übernahme des Restabfalls an der Umschlaganlage Gangelt-Hahnbusch;
- Transport des Restabfalls zur/zu den vom Auftragnehmer verbindlich zu benennenden Behandlungs-/Entsorgungsanlage/-n in NRW;
- Entsorgung des Restabfalls.
Die zu vergebenden Leistungen sind ab dem 01.04.2022 bis zum Vertragsende vollständig zu erbringen. Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet am 31.12.2026 (4,75 Jahre). Sollte der Vertrag nicht bis spätestens zum 31.12.2025 vom Auftraggeber gekündigt werden, so verlängert er sich einmalig um ein Jahr bis zum 31.12.2027 (Verlängerungsoption).
Die Angebotsbewertung erfolgte in einer gemeinsamen Wertungsmatrix für die Lose 1a und 1b. Es erfolgte keine losbezogene Bewertung der Angebote.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Transport und Entsorgung von 20.000 - 22.500 Mg/a Siedlungsabfall (ASN 200301)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Transport und Entsorgung von 20.000 - 22.500 Mg/a Siedlungsabfall (ASN 200301)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47906
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) (Lose 1a) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gem. § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYVYZM2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.