Transport und Entsorgung von Restabfall für den Kreis Heinsberg Referenznummer der Bekanntmachung: 15 20 01-2021/88
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heinsberg
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52525
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-heinsberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Transport und Entsorgung von Restabfall für den Kreis Heinsberg
Die ausgeschriebene Gesamtleistung umfasst die Übernahme, den Transport und die Entsorgung von Restabfall aus kommunaler Zuständigkeit. Die Gesamtleistung umfasst eine Abfallmenge von ca. 45 000 Mg/a Restabfall (ASN 20 03 01).
Die Gesamtleistung wird in zwei gleichen Mengenlosen ausgeschrieben.
— Los 1a (Mengenlos mit gleichem Leistungsinhalt): 20 000 – 22 500 Mg/a Siedlungsabfall ASN 20 03 01 (Auswertungsmenge 21 000 Mg/a),
— Los 1b (Mengenlos mit gleichem Leistungsinhalt): 20 000 – 22 500 Mg/a Siedlungsabfall ASN 20 03 01 (Auswertungsmenge 21 000 Mg/a).
Transport und Entsorgung von 20 000 – 22 500 Mg/a Siedlungsabfall (ASN 20 03 01)
Kreisgebiet Heinsberg
Die Leistung besteht in jedem Mengenlos im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
— Übernahme des Restabfalls an der Umschlaganlage Gangelt-Hahnbusch,
— Transport des Restabfalls zur/zu den vom Auftragnehmer verbindlich zu benennenden Behandlungs-/Entsorgungsanlage/-n in NRW,
— Entsorgung des Restabfalls.
Entsorgungskonzepte:
Die Leistung wird ohne Vorgabe einer bestimmten Entsorgungstechnik ausgeschrieben.
Für die Entsorgung des Restabfalls (gemischter Siedlungsabfall, ASN 20 03 01) kommen grundsätzlich 2 unterschiedliche Entsorgungskonzepte in Betracht:
— Konzept 1: Die Entsorgung von Restabfall findet unmittelbar in einer Müllverbrennungsanlage (MVA) statt.
Oder
— Konzept 2: Die Vorbehandlung des Restabfalls findet in einer mechanisch-biologischen oder einer mechanischen Behandlungsanlage statt. Die hierbei sortierten Abfallströme sind nachfolgend zu verwerten/entsorgen.
Bei dem Konzept 2 ist eine Aufbereitung/Sortierung in verschiedene Abfallströme erforderlich, welche sowohl eine stoffliche als auch energetische (ASN 19 12 12) Verwertung von Teilströmen ermöglichen. Hierbei muss die Abfallqualität wesentlich geändert werden.
Vgl. Ziffer II.2.11)
Die zu vergebenden Leistungen sind ab dem 1.4.2022 bis zum Vertragsende vollständig zu erbringen. Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet am 31.12.2026 (4,75 Jahre). Sollte der Vertrag nicht bis spätestens zum 31.12.2025 vom Auftraggeber gekündigt werden, so verlängert er sich einmalig um ein Jahr bis zum 31.12.2027 (Verlängerungsoption).
Die Angebotsbewertung erfolgt in einer gemeinsamen Wertungsmatrix für die Lose 1a und 1b. Es erfolgt keine losbezogene Bewertung der Angebote.
Transport und Entsorgung von 20 000 – 22 500 Mg/a Siedlungsabfall (ASN 20 03 01)
Kreisgebiet Heinsberg
Die Leistung besteht in jedem Mengenlos im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
— Übernahme des Restabfalls an der Umschlaganlage Gangelt-Hahnbusch,
— Transport des Restabfalls zur/zu den vom Auftragnehmer verbindlich zu benennenden Behandlungs-/Entsorgungsanlage/-n in NRW,
— Entsorgung des Restabfalls.
Entsorgungskonzepte:
Die Leistung wird ohne Vorgabe einer bestimmten Entsorgungstechnik ausgeschrieben.
Für die Entsorgung des Restabfalls (gemischter Siedlungsabfall, ASN 20 03 01) kommen grundsätzlich zwei unterschiedliche Entsorgungskonzepte in Betracht:
— Konzept 1: Die Entsorgung von Restabfall findet unmittelbar in einer Müllverbrennungsanlage (MVA) statt.
Oder
— Konzept 2: Die Vorbehandlung des Restabfalls findet in einer mechanisch-biologischen oder einer mechanischen Behandlungsanlage statt. Die hierbei sortierten Abfallströme sind nachfolgend zu verwerten/entsorgen.
Bei dem Konzept 2 ist eine Aufbereitung/Sortierung in verschiedene Abfallströme erforderlich, welche sowohl eine stoffliche als auch energetische (ASN 19 12 12) Verwertung von Teilströmen ermöglichen. Hierbei muss die Abfallqualität wesentlich geändert werden.
Vgl. Ziffer II.2.11)
Die zu vergebenden Leistungen sind ab dem 1.4.2022 bis zum Vertragsende vollständig zu erbringen. Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet am 31.12.2026 (4,75 Jahre). Sollte der Vertrag nicht bis spätestens zum 31.12.2025 vom Auftraggeber gekündigt werden, so verlängert er sich einmalig um ein Jahr bis zum 31.12.2027 (Verlängerungsoption).
Die Angebotsbewertung erfolgt in einer gemeinsamen Wertungsmatrix für die Lose 1a und 1b. Es erfolgt keine losbezogene Bewertung der Angebote.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1a/b:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1a/b:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.).
Lose 1a/b:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von Restabfall (ASN 20 03 01),
— Nutzungsnachweis für die angebotenen Behandlungs-/Entsorgungs-/Verwertungsanlagen,
— Bei der Nutzung einer Entsorgungs-/Verwertungsanlage (Outputströme aus einer Vorbehandlung) außerhalb der Bundesrepublik Deutschland steht ein Zuschlag unter dem Vorbehalt, dass ein Anspruch auf Notifizierung besteht.
Lose 1a/b:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von insgesamt mindestens 20 000 Mg pro Jahr Restabfall (ASN 20 03 01). Die Referenz/-en ist/sind für jedes der Kalenderjahre 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s, mit Angabe der Leistung, der Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Hinweis: Bei einem Angebot zu beiden Losen ist die Referenz nur einmal vorzulegen.
— Nutzungsnachweis für die angebotenen Behandlungs-/Entsorgungs-/Verwertungsanlagen. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in Anlage C der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer/Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die Behandlungs-/Entsorgungsanlage/-n muss/müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die Behandlung von Restabfall (ASN 20 03 01) genehmigt sein.
Hinweise:
Der/Die Nutzungsnachweis/-e muss/müssen der Gesamtmenge (Maximalmenge) der insgesamt angebotenen Lose entsprechen, damit tatsächlich ein Zuschlag auf alle angebotenen Lose möglich wäre. Der Auftraggeber behält sich vor, die ggf. vertraglichen Vereinbarungen zur Anlagennutzung vor Zuschlagerteilung durch den Bieter vorlegen zu lassen. Die Anlagen, für welche entsprechende Nutzungsnachweise vorgelegt werden, müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im Regelbetrieb sein.
— Bei der Nutzung einer Entsorgungs-/Verwertungsanlage (Outputströme aus einer Vorbehandlung) außerhalb der Bundesrepublik Deutschland steht ein Zuschlag unter dem Vorbehalt, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt erst nach entsprechender Notifizierung.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreisverwaltung Heinsberg, Zi. 127, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform „Vergabesatellit Wirtschaftsregion Aachen“. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die Vergabeplattform „Vergabesatellit Wirtschaftsregion Aachen“ an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „Vergabesatellit Wirtschaftsregion Aachen“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYVYSHN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.