Hans-Böckler Berufskolleg in Marl - Berufsspezifische Ausstattung (TP 3) für die Ausbildung im Bereich Veranstaltungs- und Medientechnik (EDV) Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV) 19-21-40-289/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hans-Böckler Berufskolleg in Marl - Berufsspezifische Ausstattung (TP 3) für die Ausbildung im Bereich Veranstaltungs- und Medientechnik (EDV)
Der Kreis Recklinghausen hatte die Beschaffung berufsspezifischer Ausstattung für die Ausbildung im Bereich Veranstaltungs- und Medientechnik (EDV) am Hans-Böckler-Berufskolleg in Marl ausgeschrieben.
Hans-Böckler-Berufskolleg Hagenstr. 28 45768 Marl
Der Kreis Recklinghausen hatte die Beschaffung digitaler Ausstattung für die Ausbildung am Hans-Böckler-Berufskolleg in Marl im Bereich Veranstaltungs- und Medientechnik (EDV) ausgeschrieben.
Enthalten waren im Los Nr. 1 die nachfolgenden Positionen:
- Apple Standard iMac Arbeitsplätze,
- Zeichentabletts inkl. Stifte,
- AR-fähigen iPads nebst Zeichenstifte,
- Zeichensoftware für die IPads,
- Apple TV zur digitalen Bildübertragung,
- 16 Zoll Macbooks,
- ein Großformatdrucker
EFRE- 06 00 20 8
Hans-Böckler-Berufskolleg Hagenstr. 28 45768 Marl
Der Kreis Recklinghausen hatte die Beschaffung digitaler Ausstattung für die Ausbildung am Hans-Böckler-Berufskolleg in Marl im Bereich Veranstaltungs- und Medientechnik (EDV) ausgeschrieben.
Enthalten waren im Los Nr. 2 die nachfolgenden Positionen:
Digitale Fotokameras nebst passender Taschen und Speicherkarten
EFRE- 06 00 20 8
Hans-Böckler-Berufskolleg Hagenstr. 28 45768 Marl
Der Kreis Recklinghausen hatte die Beschaffung digitaler Ausstattung für die Ausbildung am Hans-Böckler-Berufskolleg in Marl im Bereich Veranstaltungs- und Medientechnik (EDV) ausgeschrieben.
Enthalten war im Los Nr. 3 die nachfolgende Position:
3D-Grafiksoftware-Lizenzen
EFRE- 06 00 20 8
Hans-Böckler-Berufskolleg Hagenstr. 28 45768 Marl
Der Kreis Recklinghausen hatte die Beschaffung digitaler Ausstattung für die Ausbildung am Hans-Böckler-Berufskolleg in Marl im Bereich Veranstaltungs- und Medientechnik (EDV) ausgeschrieben.
Enthalten war im Los Nr. 4 die nachfolgende Position:
- drei 3D-Drucker (Ultimaker 3 Extended)
EFRE- 06 00 20 8
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kulmbach
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den in Abschnitt II unter II.1.7 und in Abschnitt V unter V.2.4 jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gem. § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DHTK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.