Hans-Böckler Berufskolleg in Marl - Berufsspezifische Ausstattung (TP 3) für die Ausbildung im Bereich Veranstaltungs- und Medientechnik (EDV) Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV) 19-21-40-289/21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hans-Böckler Berufskolleg in Marl - Berufsspezifische Ausstattung (TP 3) für die Ausbildung im Bereich Veranstaltungs- und Medientechnik (EDV)
Der Kreis Recklinghausen schreibt die Beschaffung berufsspezifischer Ausstattung für die Ausbildung im Bereich Veranstaltungs- und Medientechnik (EDV) am Hans-Böckler-Berufskolleg in Marl aus.
Weitere Einzelheiten sind den Beschreibungen der einzelnen Lose bzw. dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Hans-Böckler-Berufskolleg Hagenstr. 28 45768 Marl
Der Kreis Recklinghausen schreibt die Beschaffung digitaler Ausstattung für die Ausbildung am Hans-Böckler-Berufskolleg in Marl im Bereich Veranstaltungs- und Medientechnik (EDV) aus.
Enthalten sind im Los Nr. 1 die nachfolgenden Positionen:
- Apple Standard iMac Arbeitsplätze,
- Zeichentabletts inkl. Stifte,
- AR-fähigen iPads nebst Zeichenstifte,
- Zeichensoftware für die IPads,
- Apple TV zur digitalen Bildübertragung,
- 16 Zoll Macbooks,
- ein Großformatdrucker sowie
- drei 3D-Drucker.
Weitere Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Der Auftrag muss bis September 2022 durchgeführt werden.
Hans-Böckler-Berufskolleg Hagenstr. 28 45768 Marl
Der Kreis Recklinghausen schreibt die Beschaffung digitaler Ausstattung für die Ausbildung am Hans-Böckler-Berufskolleg in Marl im Bereich Veranstaltungs- und Medientechnik (EDV) aus.
Enthalten sind im Los Nr. 2 die nachfolgenden Positionen:
Digitale Fotokameras nebst passender Taschen und Speicherkarten
Weitere Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen."
Der Auftrag muss bis September 2022 durchgeführt werden.
Hans-Böckler-Berufskolleg Hagenstr. 28 45768 Marl
Der Kreis Recklinghausen schreibt die Beschaffung digitaler Ausstattung für die Ausbildung am Hans-Böckler-Berufskolleg in Marl im Bereich Veranstaltungs- und Medientechnik (EDV) aus.
Enthalten ist im Los Nr. 3 die nachfolgende Position:
3D-Grafiksoftware-Lizenzen
Weitere Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Der Auftrag muss bis September 2022 durchgeführt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt. Der Bieter gibt die Erklärung durch Einreichung des Formulars "Eigenerklärung Ausschlussgründe, Formblatt 521" ab, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen. Dazu ist auf Seite 1 der eingereichten Formulare der Name des Bietergemeinschaftsmitglieds aufzubringen, für das die Erklärung abgegeben wird.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreishaus Recklinghausen
Zimmer 2.2.27
nur Vertreter des Auftraggebers
Aufgrund der Corona-Pandemie werden aktuell keine öffentlichen Eröffnungstermine mehr durchgeführt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3D68Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.