Europaweite Vergabe von Generalunternehmerleistungen für das Bauvorhaben "Neubau Energiezentrale Waldäcker III - Ludwigsburg" - Abgabe Angebote Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/388
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE201801311
Postanschrift: Gänsfußallee 23
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swlb.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Europaweite Vergabe von Generalunternehmerleistungen für das Bauvorhaben "Neubau Energiezentrale Waldäcker III - Ludwigsburg" - Abgabe Angebote
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens war die Vergabe von Generalunternehmerleistungen für die Errichtung der "Energiezentrale Waldäcker III".
Ludwigsburg Karl-Pfizer-Straße 1 71636 Ludwigsburg
Die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH beabsichtigt den "Neubau Energiezentrale Waldäcker III - Ludwigsburg". Das Vorhaben sieht die Errichtung eines Heizkraftwerks mit separatem Nebengebäude als Schaltzentrale vor.
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens war die Vergabe von Generalunternehmerleistungen für die Errichtung der Energiezentrale. Das Gebäude soll als Massivbau in Stahlbeton errichtet werden. Das Heizkraftwerk ist nicht unterkellert bzw. mit einem Installations-/Kriechkeller vorgesehen. Die Lasten des Gebäudes werden mittels Rüttelstopfsäulen in den Untergrund weitergeleitet. Die separate Gründung für den Kamin der Anlage ist mit Mikropfählen geplant. Das nebenstehende Gebäude das als Schaltzentrale dient, wird vollflächig unterkellert und erhält eine Flachgründung. Die Gebäude unterliegen nicht dem GEG. Beide Bauwerke sind daher ohne gedämmte Fassadenkonstruktion geplant und werden als Sichtbeton vorgesehen. Die Dächer erhalten eine 2-lagige bituminöse Dachabdichtung mit Wärmedämmung als Kondensatschutz. Beschichtungsarbeiten auf Bodenplatte sowie Wand- und Stützensockeln als Beschichtung sind ebenfalls vorgesehen. Für Treppenläufe und Podestausbildungen sind Betonfertigteile vorgesehen.
Die Leistung umfasst darüber hinaus Schlosser und Stahlbauarbeiten (Türen als Stahltüren mit und ohne Schallschutzanforderungen, Geländerkonstruktionen an Treppen, sowie eine außenliegende Treppe als auskragende Stahlkonstruktion mit Verkleidung).
An der Fassade erfolgt eine Verkleidung mittels Streckmetall auf Unterkonstruktion in Teilbereichen.
Die Außenanlagen mit den erforderlichen Grabarbeiten für die bauseitigen Trassen, befestigte Verkehrsflächen, in Teilbereichen Zaunanlagen sowie die Bepflanzungen sind Teil der Gesamtleistung.
Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen:
- Erdbauarbeiten
- Aushubarbeiten für die Herstellung einer Baugrube zur Errichtung einer Energiezentrale mit Schaltwarte
- Teilweise kontaminierter Aushub; Aushub zur Entsorgung bzw. teilweisen Zwischenlagerung und Wiederverfüllung
- Tiefbauarbeiten
- Entwässerungskanalarbeiten mit Abscheider-/ Rückhaltefunktion
- Baugrundverbesserung mit Rüttelstopfsäulen und Mikropfählen
- Rohbauarbeiten:
- Herstellung von Gründungen, Bodenplatten, Stützen, Wänden und Decke für Kraftwerk und Nebengebäude sowie Treppenaufgängen teilweise mit Betonfertigteilen, Bauteile wie z.B. Teil der Außenwände und Bodenplatte überwiegend in wasserundurchlässiger Bauweise, Entwässerungen.
- Dachabdichtungsarbeiten mit bituminöser Dachabdichtung und Wärmedämmung.
- Beschichtungsarbeiten
- Metallbauarbeiten:
- Stahltüren mit unterschiedlichen Anforderungen, Treppenanlage außen mit Verkleidung, Geländerkonstruktionen innen sowie Fassadenverkleidung mit Streckmetall
- Außenanlagen mit Weg- sowie Grünflächen und Zaunanlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Europaweite Vergabe von Generalunternehmerleistungen für das Bauvorhaben "Neubau Energiezentrale Waldäcker III - Ludwigsburg"
Postanschrift: Jahnstr. 25
Ort: Besigheim
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 74354
Land: Deutschland
Noch nicht bekannt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6W0T
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.