Europaweite Vergabe von Generalunternehmerleistungen für das Bauvorhaben "Neubau Energiezentrale Waldäcker III - Ludwigsburg" Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/388
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swlb.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Europaweite Vergabe von Generalunternehmerleistungen für das Bauvorhaben "Neubau Energiezentrale Waldäcker III - Ludwigsburg"
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe von Generalunternehmerleistungen für die Errichtung der "Energiezentrale Waldäcker III".
Ludwigsburg Karl-Pfizer-Straße 1 71636 Ludwigsburg
Die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH beabsichtigt den "Neubau Energiezentrale Waldäcker III - Ludwigsburg". Das Vorhaben sieht die Errichtung eines Heizkraftwerks mit separatem Nebengebäude als Schaltzentrale vor.
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe von Generalunternehmerleistungen für die Errichtung der Energiezentrale. Das Gebäude soll als Massivbau in Stahlbeton errichtet werden. Das Heizkraftwerk ist nicht unterkellert bzw. mit einem Installations-/Kriechkeller vorgesehen. Die Lasten des Gebäudes werden mittels Rüttelstopfsäulen in den Untergrund weitergeleitet. Die separate Gründung für den Kamin der Anlage ist mit Mikropfählen geplant. Das nebenstehende Gebäude das als Schaltzentrale dient, wird vollflächig unterkellert und erhält eine Flachgründung. Die Gebäude unterliegen nicht dem GEG. Beide Bauwerke sind daher ohne gedämmte Fassadenkonstruktion geplant und werden als Sichtbeton vorgesehen. Die Dächer erhalten eine 2-lagige bituminöse Dachabdichtung mit Wärmedämmung als Kondensatschutz. Beschichtungsarbeiten auf Bodenplatte sowie Wand- und Stützensockeln als Beschichtung sind ebenfalls vorgesehen. Für Treppenläufe und Podestausbildungen sind Betonfertigteile vorgesehen.
Die Leistung umfasst darüber hinaus Schlosser und Stahlbauarbeiten (Türen als Stahltüren mit und ohne Schallschutzanforderungen, Geländerkonstruktionen an Treppen, sowie eine außenliegende Treppe als auskragende Stahlkonstruktion mit Verkleidung).
An der Fassade erfolgt eine Verkleidung mittels Streckmetall auf Unterkonstruktion in Teilbereichen.
Die Außenanlagen mit den erforderlichen Grabarbeiten für die bauseitigen Trassen, befestigte Verkehrsflächen, in Teilbereichen Zaunanlagen sowie die Bepflanzungen sind Teil der Gesamtleistung.
Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen:
- Erdbauarbeiten
- Aushubarbeiten für die Herstellung einer Baugrube zur Errichtung einer Energiezentrale mit Schaltwarte
- Teilweise kontaminierter Aushub; Aushub zur Entsorgung bzw. teilweisen Zwischenlagerung und Wiederverfüllung
- Tiefbauarbeiten
- Entwässerungskanalarbeiten mit Abscheider-/ Rückhaltefunktion
- Baugrundverbesserung mit Rüttelstopfsäulen und Mikropfählen
- Rohbauarbeiten:
- Herstellung von Gründungen, Bodenplatten, Stützen, Wänden und Decke für Kraftwerk und Nebengebäude sowie Treppenaufgängen teilweise mit Betonfertigteilen, Bauteile wie z.B. Teil der Außenwände und Bodenplatte überwiegend in wasserundurchlässiger Bauweise, Entwässerungen.
- Dachabdichtungsarbeiten mit bituminöser Dachabdichtung und Wärmedämmung.
- Beschichtungsarbeiten
- Metallbauarbeiten:
- Stahltüren mit unterschiedlichen Anforderungen, Treppenanlage außen mit Verkleidung, Geländerkonstruktionen innen sowie Fassadenverkleidung mit Streckmetall
- Außenanlagen mit Weg- sowie Grünflächen und Zaunanlagen
Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, den Vertragsbedingungen sowie den sonstigen Unterlagen, welche den zur Angebotsabgabe ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe gesondert zugehen werden.
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Schließlich wird (3.) unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 (2) der Auftragsbekanntmachung (drei Mindestreferenzen) und dem durchschnittlichen Jahresumsatz in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich "Schlüsselfertigbau" gemäß Ziffer III.1.2 (1) der Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die vorstehenden Eignungsnachweise werden wie folgt im Rahmen der Bieterauswahl berücksichtigt:
- Referenzen 75 %
(je geforderter Mindestreferenz 25 %)
- Mindestumsatz 25 %
a) Referenzen
Die drei Mindestreferenzen werden jeweils wie folgt bewertet:
(1) Kriterium "Vergleichbarkeit des Referenzprojekts" (40 %)
Referenzprojekt aus dem Bereich Stahlbetonbau (überwiegend) 5 Punkte
Referenzprojekt nicht aus dem Bereich Stahlbetonbau 0 Punkte
(2) Kriterium "Höhe Baukosten" (30 %)
Über 4,8 Mio. EUR netto 5 Punkte
Über 4,6 Mio. EUR netto bis 4,8 Mio. EUR netto 4 Punkte
Über 4,4 Mio. EUR netto bis 4,6 Mio. EUR netto 3 Punkte
Über 4,2 Mio. EUR netto bis 4,4 Mio. EUR netto 2 Punkte
Über 4,0 Mio. EUR netto bis 4,2 Mio. EUR netto 1 Punkt
(3) Kriterium "Zeitpunkt der Abnahme (20 %)
Abnahme/Inbetriebnahme frühestens am 01.01.2022 5 Punkte
Abnahme/Inbetriebnahme frühestens am 01.01.2021 4 Punkte
Abnahme/Inbetriebnahme frühestens am 01.01.2020 3 Punkte
Abnahme/Inbetriebnahme frühestens am 01.01.2019 2 Punkte
Abnahme/Inbetriebnahme frühestens am 01.01.2018 1 Punkt
b) Unternehmensumsatz
Der durchschnittliche Jahresumsatz in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich "Schlüsselfertigbau" wird wie folgt bewertet:
Durchschnittlicher Jahresumsatz "Schlüsselfertigbau" über 11 Mio. EUR netto 5 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz "Schlüsselfertigbau" über 10,5 Mio. EUR netto 4 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz "Schlüsselfertigbau" über 10 Mio. EUR netto 3 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz "Schlüsselfertigbau" über 9,5 Mio. EUR netto 2 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz "Schlüsselfertigbau" über 9,0 Mio. EUR netto 1 Punkt
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle
1. Eigenerklärung über den Umsatz (netto) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bezogen auf den Gesamtumsatz sowie auf den Umsatz mit Leistungen im Bereich "Schlüsselfertigbau".
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
zu (1)
Der durchschnittliche Jahresumsatz im Bereich "Schüsselfertigbau" in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren muss mindestens Euro 9,0 Mio. netto betragen.
1. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, die Zahl der technischen Fachkräfte und kaufmännischen Mitarbeiter in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
2. Eigenerklärung über das Vorliegen von Referenzen über erbrachte Bauleistungen
zu (2) Referenzen:
Eigenerklärung über das Vorliegen von drei Referenzen über eigenerbrachte Bauleistungen im Bereich "Hochbau allgemein" mit einem realisierten Auftragsvolumen von mindestens Euro 4,0 Mio. netto (KG 200-600 nach DIN 276) in den letzten sieben abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Abnahme darf frühestens am 01. Januar 2016 erfolgt sein.
Hinweise:
Die Mindestreferenzen sind von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Bewerbergemeinschaften haben zudem die im Teilnahmeformular (Anlage 1) als Vorlage enthaltene, von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der
- die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft plausibel dargestellt ist,
- der für die Durchführung des Verfahrens bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Bewerbergemeinschaft gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt,
- erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, und
- erklärt wird, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ634D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.