Rahmenvereinbarung Rollout, Installation und Entsorgung dezentraler IT-Systeme (Modernisierung der pädagogischen Netze)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Heilbronner Straße 314
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zsl-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Rollout, Installation und Entsorgung dezentraler IT-Systeme (Modernisierung der pädagogischen Netze)
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Rollout, Installation und Entsorgung dezentraler IT-Systeme (Modernisierung der pädagogischen Netze). Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die Lieferung von Hard- und/oder Software nicht Gegenstand des ausgeschriebenen Rahmenvertrages ist.
1. Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) betreibt, verteilt über ganz Baden-Württemberg, an insgesamt 55 Standorten sogenannte pädagogische Netze. Fünfzehn Standorte sind Standorte für die Lehrkräftefortbildung (LFB), und vierzig Standorte sind Dienststellen der Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte.
2. Bei den „pädagogischen Netzen“ handelt es sich sowohl um Netze zu Fortbildungs-zwecken, welche insbesondere im Bereich des digitalen Lehrens und Lernens genutzt werden, als auch um Netze zu Ausbildungszwecken, in denen v. a. das Lehr-personal der Seminare und angehende Lehrkräfte rein pädagogisch arbeiten.
3. Jedes pädagogische Netz verfügt über eine eigenständige Internetanbindung inkl. Router, Firewall, Switche, einen Server, einen WLAN-Controller, mehrere Access Points und verschiedene Clients (Desktop-PCs, Notebooks, Tablets, Drucker, etc.).
Aufgrund der starken Unterschiede in den räumlichen, curricularen und fachspezifischen Anforderungen sind die pädagogischen Netze an den Dienststellen uneinheitlich umgesetzt. Es werden daher folgende Netzwerklösungen eingesetzt:
„PaedML Novell“, „PaedML Linux“, „PaedML Windows“ und „linuxmuster.net“.
4. Um die Funktionsfähigkeit, Aktualität und Informationssicherheit dieser IT-Infrastruktur weiterhin gewährleisten zu können, müssen mehrere Komponenten, darunter die Server an den Standorten, erneuert werden. Hierzu soll im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung mit einem Dienstleister geschlossen werden.
5. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber keine Mindestmenge an Standorten zugesichert werden kann, an welchen die oben definierten Leistungeen zu erbringen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Rollout, Installation und Entsorgung dezentraler IT-Systeme (Modernisierung der pädagogischen Netze)
Postanschrift: Ob der Eck 4
Ort: Gütenbach
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78148
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der ausgeschriebene Auftrag unterhalb der maßgeblichen EU-Schwellenwerte für Dienstleistungsaufträge liegt. Die Durchführung eines offenen europaweiten Verfahrens erfolgt deshalb freiwillig und zur Schaffung einer bestmöglichen Transparenz. Eine Bindung im Außenverhältnis ist hiermit nicht verbunden.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen
zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder
Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht
abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten
Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag
ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung
zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder
elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 721926398
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/