Neubeschaffung 1,5 Tesla + 3,0 Tesla MRT - SKS MRT-Vergabe 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 204-640983
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gotenstraße 1
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42653
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikumsolingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubeschaffung 1,5 Tesla + 3,0 Tesla MRT - SKS MRT-Vergabe 2023
Der Auftraggeber (AG), das Städtische Klinikum Solingen (SKS), beschafft für die radiologische Abteilung zwei Magnetresonanztomographen (MRT) und zwar ein 1,5 Tesla MRT-Gerät sowie ein 3,0 Tesla MRT-Gerät.
Städtisches Klinikum Solingen gGmbH, Gotenstraße 1, 42653 Solingen
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung sind zwei MRT-Systeme nebst Hochfrequenzkabine (HF-Kabine) und Heliumabdampfrohr (Quenchrohr):ein System mit einem Magnetfeld von 1.5 Tesla und das andere System mit 3.0 Tesla. Die MRT müssen als Systeme der neusten Generation auf dem aktuellen Stand der Technik sein. Schwerpunkte der Systeme sind neurologische Anwendungen. Hierfür ist ein Gantrydurchmesser von min. 70 cm gefordert. Es muss ebenso das Spektrum der Orthopädie, Onkologie sowie Prostata und Mammadiagnostiken abgebildet werden können. Darüber hinaus müssen Standarduntersuchungen, Auswertungen und Diagnosen aus der kardiologischen Bildgebung durchgeführt werden können. Die MRT müssen an eine serverbasierte Bildverarbeitung angeschlossen werden. Dies wird in deinem separaten Verfahren beschafft.
Zudem wird ein Service- und Wartungsvertrag der beiden Systeme mit Zubehör über acht Jahre zu vergeben.
Neben der Neuinstallation der Systeme hat der Bieter die vorhandene HF-Kabine zu deinstallieren und fachgerecht zu entsorgen. Gleiches gilt für den vorhandenen Bestandsgerät Fabrikat Philips, Typ Intera, aus dem Jahr 2001 und dem vorhandenen Quenchrohr. Der Auftraggeber ist in diesem Verfahren offen für eine mögliche Übernahmen und Sanierungen der vorhandenen Kabine, bzw. zur weiteren Nutzung des vorhandenen Quenchrohres. Hier steht es dem Bieter frei, entsprechende Vorschläge zur Kostenreduktion und zur Nachhaltigkeit der vorhandenen Komponenten zu bringen.
Der kurzfristige Beschaffungsbedarf ergibt sich aus der jüngst angekündigten Schließung der St. Lukas Klinik in Solingen. Am 25.06.2023 informierte die Geschäftsführung der Kplus-Gruppe, zu der auch die St. Lukas Klinik in Solingen gehören, die Öffentlichkeit über ihren Insolvenzantrag und das eingeleitete sog. Schutzschirmverfahren. Sie teilte auch mit, dass die bislang für Ende 2026 vorgesehene Schließung der St. Lukas Klinik auf Anfang 2024 vorgezogen wird. Das SKS hat die stationäre Versorgung der im Einzugsbereich des Klinikums wohnenden Bevölkerung nach Schließung der St. Lukas Klinik ab dem 01.01.2024 sicherzustellen. Betroffen von der Schließung sind insbesondere die stationäre neurologische Versorgung sowie die notfallmäßige Betreuung von Schlaganfällen. Hierzu gehört auch die Einrichtung einer Neuroradiologie.
Vor diesem Hintergrund benötigen die Fachbereiche der Neurologie und der Neuroradiologie des SKS sowohl für die Behandlung von akuten Schlaganfällen als auch für die anschließende neurologische Behandlung zusätzliche Räume und medizinische Geräte, insbesondere die zwei MRT-Systeme.
MRT 1,5 Tesla:
- Optional: Das HF Sende-/Empfangssystem ist als erweiterungsfähiges System mit mindestens 32 HF Kanälen anzubieten. Weitere Ausbaustufen müssen in der Angebotsspezifikation optional beschrieben werden.
- Optional: Neben den gem. LV zwingend erforderlichen Spulen sind alle möglichen weitere Spulen als Option mit Aufpreis anzugeben.
- Optional: Subtraktionsfreie kontrastverstärkte Angiographie der Becken-Bein-Gefäße.
- Optional: Dynamische kontrastmittelfreie 4D Angiographietechnik (mittels Spin-labeling) für Hirngefäße für Patienten mit problematischer Nierenfunktion oder KM Unverträglichkeit.
MRT 3,0 Tesla:
- Optional: Das HF Sende-/Empfangssystem ist als erweiterungsfähiges System mit mindestens 60 HF Kanälen anzubieten. Weitere Ausbaustufen müssen in der Angebotsspezifikation optional beschrieben werden.
- Optional: Neben den gem. LV zwingend erforderlichen Spulen sind alle möglichen weitere Spulen als Option mit Aufpreis anzugeben.
- Optional: Subtraktionsfreie kontrastverstärkte Angiographie der Becken-Bein-Gefäße.
- Optional: Dynamische kontrastmittelfreie 4D Angiographietechnik (mittels Spin-labeling) für Hirngefäße für Patienten mit problematischer Nierenfunktion oder KM Unverträglichkeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Die kurzfristige Notwendigkeit der Beschaffung ergibt sich aus der unerwarteten Schließung der St. Lukas Klinik zum 01.01.2024 (s. Ziff. II.2.4). Das SKS hat die stationäre Versorgung der im Einzugsbereich des Klinikums wohnenden Bevölkerung nach Schließung der St. Lukas Klinik sicherzustellen. Betroffen von der Schließung sind insbesondere die stationäre neurologische Versorgung sowie die notfallmäßige Betreuung von Schlaganfällen. Hierzu gehört auch die Einrichtung einer Neuroradiologie für die zwei MRT-Systeme dringlich benötigt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubeschaffung 1,5 Tesla + 3,0 Tesla MRT
Postanschrift: Röntgenstraße 22
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Ort: Köln
Land: Deutschland
Das Verfahren für die Nachprüfung der Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die § 160 GWB verwiesen:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.