Neubeschaffung 1,5 Tesla + 3,0 Tesla MRT Referenznummer der Bekanntmachung: SKS MRT-Vergabe 2023

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Städtisches Klinikum Solingen gemeinnützige GmbH
Postanschrift: Gotenstraße 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
E-Mail:
Telefon: +49 30399769-0
Fax: +49 30399769-91
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikumsolingen.de/start
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YQ96VXS/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YQ96VXS
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunales Krankenhaus (in der Organisationsform einer gemeinnützige GmbH)
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubeschaffung 1,5 Tesla + 3,0 Tesla MRT

Referenznummer der Bekanntmachung: SKS MRT-Vergabe 2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33100000 Medizinische Geräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftraggeber (AG), das Städtische Klinikum Solingen, beabsichtigt, für die radiologische Abteilung zwei Magnetresonanztomographen (MRT) und zwar ein 1,5 Tesla MRT-Gerät und ein 3,0 Tesla MRT-Gerät beschaffen.

Die kurzfristige Beschaffung beider Geräte zur Ausstattung und Erweiterung der neurologischen Abteilung und Einrichtung einer Neuroradiologie des AG ist insbesondere aufgrund der jüngst angekündigten Schließung der St. Lukas Klinik in Solingen zum Ende des Jahres 2023 erforderlich.

Der AG hat die stationäre Versorgung der im Einzugsbereich des Klinikums wohnenden Bevölkerung nach Schließung der St. Lukas Klinik ab dem 01.01.2024 sicherzustellen. Betroffen von der Schließung sind insbesondere die stationäre neurologische Versorgung sowie die notfallmäßige Betreuung von Schlaganfällen. Betroffen von der Schließung sind insbesondere die stationäre neurologische Versorgung sowie die notfallmäßige Betreuung von Schlaganfällen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33113000 Magnetresonanz-Bildgebungsgeräte
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Städtisches Klinikum Solingen Gotenstraße 1 42653 Solingen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung sind 2 MRT-Systeme nebst Hochfrequenzkabine (HF-Kabine) und Heliumabdampfrohr (Quenchrohr). Es ist beabsichtigt ein System mit einem Magnetfeld von 1.5 Tesla und das andere System mit 3.0 Tesla zu beschaffen und zu installieren. Die MRT sind als Systeme der neusten Generation auf dem aktuellen Stand der Technik anzubieten. Schwerpunkte der Systeme sind neurologische Anwendungen. Hierfür ist ein Gantrydurchmesser von min. 70 cm gefordert. Ebenso eine Kontrastmittelpumpe mit Kommunikationsschnittstelle zum MRT-System. Es muss aber ebenso das Spektrum der Orthopädie, Onkologie sowie Prostata und Mammadiagnostiken abgebildet werden können. Darüber hinaus müssen Standarduntersuchungen, Auswertungen und Diagnosen aus der kardiologischen Bildgebung durchgeführt werden können. Die MRT müssen an eine serverbasierte Bildverarbeitung angeschlossen werden. Diese wird in einem separaten Verfahren beschafft.

Seitens des Bauherrn wird beabsichtigt, einen Service- und Wartungsvertrag der beiden Systeme mit Zubehör über acht Jahre zu vergeben.

Neben der Neuinstallation der Systeme hat der Auftragnehmer die vorhandene HF-Kabine zu deinstallieren und fachgerecht zu entsorgen. Gleiches gilt für das vorhandene Bestandsgerät Fabrikat Philips Typ Intera aus dem Jahr 2001 und das vorhandene Quenchrohr.

Der Auftraggeber ist in diesem Verfahren offen für eine mögliche Übernahmen und Sanierungen der vorhandenen Kabine, bzw. zur weiteren Nutzung des vorhandenen Quenchrohres. Hier steht es dem Bieter frei, entsprechende Vorschläge zur Kostenreduktion und zur Nachhaltigkeit der vorhandenen Komponenten zu bringen.

Für die Leistungserbringung ist vorläufig folgender Zeitplan vorgesehen:

- Montageplanung: 1. Quartal 2024

- Lieferung und Montage der Geräte: Mai / Juni 2024

- Fertigstellung: Ende 2. Quartal 2024

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/01/2024
Ende: 31/03/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Ge-schäftsjahren (2020, 2021 und 2022), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

(Nachweis: Vordruck des Auftraggebers)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Jahresdurchschnittlich fest angestellte Beschäftigte in den letzten 3 Geschäftsjahren sowie Anzahl der für die Gerätegruppe (MRT) geschulten Servicetechniker in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022) (Nachweis: Vordruck des Auftraggebers)

2. Unternehmensreferenzen mit vergleichbaren Leistungen

(Nachweis: Vordruck des Auftraggebers)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 2: Mindestens 2 Referenzen je System (1,5 Tesla- und 3-Tesla MRT), die mit dem in dem unter Ziff. 1 genannten Anforderungsprofil vergleichbar sind.

Mindestens eine Referenz (1,5 Tesla- oder 3-Tesla MRT) muss im Rahmen des Austauschs eines vorhandenen MRTs durchgeführt worden sein.

Referenzeitraum: 1/2020 - 10/2023

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Die Beschaffung beider Geräte zur Ausstattung und Erweiterung der neurologischen Abteilung und Einrichtung einer Neuroradiologie des Auftraggeber ist insbesondere aufgrund der jüngst angekündigten Schließung der St. Lukas Klinik in Solingen zum Ende des Jahres 2023 erforderlich.

Der Auftraggeber hat die stationäre Versorgung der im Einzugsbereich des Klinikums wohnenden Bevölkerung nach Schließung der St. Lukas Klinik ab dem 01.01.2024 sicherzustellen. Betroffen von der Schließung sind insbesondere die stationäre neurologische Versorgung sowie die notfallmäßige Betreuung von Schlaganfällen.

Aus diesem Grund wird die Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge nach § 17 Abs. 3 VgV auf 15 Kalendertage verkürzt.

Ebenfalls wird die Frist zur Abgabe der Erstangebote nach § 17 Abs. 7 und 8 VgV auf 10 Kalendertage verkürzt,

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/11/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 07/11/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YQ96VXS

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:

"Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:

"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/10/2023