Neubeschaffung 1,5 Tesla + 3,0 Tesla MRT Referenznummer der Bekanntmachung: SKS MRT-Vergabe 2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gotenstraße 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
E-Mail:
Telefon: +49 30399769-0
Fax: +49 30399769-91
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikumsolingen.de/start
Abschnitt II: Gegenstand
Neubeschaffung 1,5 Tesla + 3,0 Tesla MRT
Der Auftraggeber (AG), das Städtische Klinikum Solingen, beabsichtigt, für die radiologische Abteilung zwei Magnetresonanztomographen (MRT) und zwar ein 1,5 Tesla MRT-Gerät und ein 3,0 Tesla MRT-Gerät beschaffen.
Die kurzfristige Beschaffung beider Geräte zur Ausstattung und Erweiterung der neurologischen Abteilung und Einrichtung einer Neuroradiologie des AG ist insbesondere aufgrund der jüngst angekündigten Schließung der St. Lukas Klinik in Solingen zum Ende des Jahres 2023 erforderlich.
Der AG hat die stationäre Versorgung der im Einzugsbereich des Klinikums wohnenden Bevölkerung nach Schließung der St. Lukas Klinik ab dem 01.01.2024 sicherzustellen. Betroffen von der Schließung sind insbesondere die stationäre neurologische Versorgung sowie die notfallmäßige Betreuung von Schlaganfällen. Betroffen von der Schließung sind insbesondere die stationäre neurologische Versorgung sowie die notfallmäßige Betreuung von Schlaganfällen.
Städtisches Klinikum Solingen Gotenstraße 1 42653 Solingen
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung sind 2 MRT-Systeme nebst Hochfrequenzkabine (HF-Kabine) und Heliumabdampfrohr (Quenchrohr). Es ist beabsichtigt ein System mit einem Magnetfeld von 1.5 Tesla und das andere System mit 3.0 Tesla zu beschaffen und zu installieren. Die MRT sind als Systeme der neusten Generation auf dem aktuellen Stand der Technik anzubieten. Schwerpunkte der Systeme sind neurologische Anwendungen. Hierfür ist ein Gantrydurchmesser von min. 70 cm gefordert. Ebenso eine Kontrastmittelpumpe mit Kommunikationsschnittstelle zum MRT-System. Es muss aber ebenso das Spektrum der Orthopädie, Onkologie sowie Prostata und Mammadiagnostiken abgebildet werden können. Darüber hinaus müssen Standarduntersuchungen, Auswertungen und Diagnosen aus der kardiologischen Bildgebung durchgeführt werden können. Die MRT müssen an eine serverbasierte Bildverarbeitung angeschlossen werden. Diese wird in einem separaten Verfahren beschafft.
Seitens des Bauherrn wird beabsichtigt, einen Service- und Wartungsvertrag der beiden Systeme mit Zubehör über acht Jahre zu vergeben.
Neben der Neuinstallation der Systeme hat der Auftragnehmer die vorhandene HF-Kabine zu deinstallieren und fachgerecht zu entsorgen. Gleiches gilt für das vorhandene Bestandsgerät Fabrikat Philips Typ Intera aus dem Jahr 2001 und das vorhandene Quenchrohr.
Der Auftraggeber ist in diesem Verfahren offen für eine mögliche Übernahmen und Sanierungen der vorhandenen Kabine, bzw. zur weiteren Nutzung des vorhandenen Quenchrohres. Hier steht es dem Bieter frei, entsprechende Vorschläge zur Kostenreduktion und zur Nachhaltigkeit der vorhandenen Komponenten zu bringen.
Für die Leistungserbringung ist vorläufig folgender Zeitplan vorgesehen:
- Montageplanung: 1. Quartal 2024
- Lieferung und Montage der Geräte: Mai / Juni 2024
- Fertigstellung: Ende 2. Quartal 2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Ge-schäftsjahren (2020, 2021 und 2022), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
(Nachweis: Vordruck des Auftraggebers)
1. Jahresdurchschnittlich fest angestellte Beschäftigte in den letzten 3 Geschäftsjahren sowie Anzahl der für die Gerätegruppe (MRT) geschulten Servicetechniker in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022) (Nachweis: Vordruck des Auftraggebers)
2. Unternehmensreferenzen mit vergleichbaren Leistungen
(Nachweis: Vordruck des Auftraggebers)
Zu 2: Mindestens 2 Referenzen je System (1,5 Tesla- und 3-Tesla MRT), die mit dem in dem unter Ziff. 1 genannten Anforderungsprofil vergleichbar sind.
Mindestens eine Referenz (1,5 Tesla- oder 3-Tesla MRT) muss im Rahmen des Austauschs eines vorhandenen MRTs durchgeführt worden sein.
Referenzeitraum: 1/2020 - 10/2023
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beschaffung beider Geräte zur Ausstattung und Erweiterung der neurologischen Abteilung und Einrichtung einer Neuroradiologie des Auftraggeber ist insbesondere aufgrund der jüngst angekündigten Schließung der St. Lukas Klinik in Solingen zum Ende des Jahres 2023 erforderlich.
Der Auftraggeber hat die stationäre Versorgung der im Einzugsbereich des Klinikums wohnenden Bevölkerung nach Schließung der St. Lukas Klinik ab dem 01.01.2024 sicherzustellen. Betroffen von der Schließung sind insbesondere die stationäre neurologische Versorgung sowie die notfallmäßige Betreuung von Schlaganfällen.
Aus diesem Grund wird die Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge nach § 17 Abs. 3 VgV auf 15 Kalendertage verkürzt.
Ebenfalls wird die Frist zur Abgabe der Erstangebote nach § 17 Abs. 7 und 8 VgV auf 10 Kalendertage verkürzt,
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YQ96VXS
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."