DiWaBe 2.0: Durchführung von Befragungen zu Digitalisierung und Wandel der Beschäftigung Referenznummer der Bekanntmachung: F 2573
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.baua.de/DE/Home/Home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
DiWaBe 2.0: Durchführung von Befragungen zu Digitalisierung und Wandel der Beschäftigung
Auftragsgegenstand sind Leistungen für die Durchführung von Befragungen zu Digitalisierung und Wandel der Beschäftigung. Der Auftragnehmer wird verpflichtet sein, die für die folgenden Befragungen erforderlichen Leistungen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung zu erbringen:
- Eine repräsentative, telefonische Querschnittsbefragung zur Digitalisierung (DiWaBe 2.0)
- Eine Panelbefragung (telefonisch und online) der wiederbefragungsbereiten Personen der DiWaBe 2019 (DiWaBe-Panel)
Um eine repräsentative Datengrundlage zur Abschätzung der sozialen und gesundheitlichen Auswirkungen des technologischen Wandels sowie über die Verbreitung bestimmter Technologien auf Beschäftigtenebene zu schaffen, wurde 2019 die Befragung "Digitalisierung und Wandel der Beschäftigung" (DiWaBe) durchgeführt. Als Ausgangsbasis für die Beschäftigtenstichprobe dienten dabei ca. 2.000 Betriebe, die 2016 an der IAB-ZEW Arbeitswelt 4.0 Erhebung teilgenommen haben. Für DiWaBe wurde eine Stichprobe aus all den Beschäftigten gezogen, die 2011 und/oder 2016 in diesen Betrieben beschäftigt waren.
Für ein aussagekräftiges Monitoring des technologischen Wandels in der Arbeitswelt wird angestrebt, beide Erhebungen langfristig in einem 5-Jahresrhythmus zu wiederholen. Die Betriebsbefragung wurde bereits wiederholt und konnte im Sommer 2022 abgeschlossen werden. Um auf der Beschäftigtenebene sowohl repräsentative Aussagen zur Verbreitung bestimmter Technologien und Trends treffen zu können, als auch intraindividuelle Veränderungen (kausalanalytisch) untersuchen zu können, ist für die erneute Beschäftigtenbefragung DiWaBe ein duales Erhebungsdesign vorgesehen, das vom Auftragnehmer umzusetzen ist:
- eine repräsentative wiederholte Querschnittserhebung (DiWaBe 2.0) sowie
- eine Panelbefragung der wiederbefragungsbereiten Personen der DiWaBe 2019 (DiWaBe-Panel).
Für die Querschnittserhebung DiWaBe 2.0 ist die Befragung von mindestens 6.000 Erwerbstätigen mit einer Interviewdauer von durchschnittlich 35 Minuten vorgesehen. Ziel ist eine repräsentative Querschnittsstichprobe für erwerbstätige Personen zwischen 16 und 66 Jahren. Ausgangsbasis für die Stichprobe bilden alle Beschäftigten der ca. 3.000 Betriebe, die 2021/2022 an der IAB-IZA-ZEW Arbeitswelt 4.0 Betriebsbefragung teilgenommen haben (vgl. Arntz et al. 2023).
Grundlage für die Panelerhebung DiWaBe-Panel bilden Personen, die 2019 an der DiWaBe teilgenommen haben und ihre Bereitschaft zu einer erneuten Erhebung bekundet haben. Unter Berücksichtigung der generell gängigen Rücklaufquoten legt der Auftragnehmer seinen Leistungen zur Durchführung des DiWaBe-Panels einen erreichbaren Stichprobenumfang von etwa 2.000 Personen zugrunde.
Die Befragung besteht jeweils aus einem Pretest mit einer geschichteten Zufallsstichprobe und einer Hauptbefragung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Wertangaben unter II.1.7) und V.2.4) sind unzutreffend und beruhen ausschließlich darauf, dass das Computerformular jeweils eine Eingabe erfordert. Nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Der Gesamtwert der Beschaffung und der Wert der vergebenen Aufträge werden nicht mitgeteilt, weil dies den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schaden würde. Zudem würde eine Veröffentlichung des Beschaffungs- bzw. Auftragswerts dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen bei zukünftigen Vergabeverfahren beeinträchtigen, da aus entsprechenden Angaben Rückschlüsse auf Angebotsinhalte und den Wettbewerb möglich wären.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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