DiWaBe 2.0: Durchführung von Befragungen zu Digitalisierung und Wandel der Beschäftigung Referenznummer der Bekanntmachung: F 2573
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): LUTZ | ABEL Rechtsanwalts PartG mbB
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lutzabel.com
Abschnitt II: Gegenstand
DiWaBe 2.0: Durchführung von Befragungen zu Digitalisierung und Wandel der Beschäftigung
Auftragsgegenstand sind Leistungen für die Durchführung von Befragungen zu Digitalisierung und Wandel der Beschäftigung. Der Auftragnehmer wird verpflichtet sein, die für die folgenden Befragungen erforderlichen Leistungen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung zu erbringen:
- Eine repräsentative, telefonische Querschnittsbefragung zur Digitalisierung (DiWaBe 2.0)
- Eine Panelbefragung (telefonisch und online) der wiederbefragungsbereiten Personen der DiWaBe 2019 (DiWaBe-Panel)
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dortmund
Um eine repräsentative Datengrundlage zur Abschätzung der sozialen und gesundheitlichen Auswirkungen des technologischen Wandels sowie über die Verbreitung bestimmter Technologien auf Beschäftigtenebene zu schaffen, wurde 2019 die Befragung "Digitalisierung und Wandel der Beschäftigung" (DiWaBe) durchgeführt. Als Ausgangsbasis für die Beschäftigtenstichprobe dienten dabei ca. 2.000 Betriebe, die 2016 an der IAB-ZEW Arbeitswelt 4.0 Erhebung teilgenommen haben. Für DiWaBe wurde eine Stichprobe aus all den Beschäftigten gezogen, die 2011 und/oder 2016 in diesen Betrieben beschäftigt waren.
Für ein aussagekräftiges Monitoring des technologischen Wandels in der Arbeitswelt wird angestrebt, beide Erhebungen langfristig in einem 5-Jahresrhythmus zu wiederholen. Die Betriebsbefragung wurde bereits wiederholt und konnte im Sommer 2022 abgeschlossen werden. Um auf der Beschäftigtenebene sowohl repräsentative Aussagen zur Verbreitung bestimmter Technologien und Trends treffen zu können, als auch intraindividuelle Veränderungen (kausalanalytisch) untersuchen zu können, ist für die erneute Beschäftigtenbefragung DiWaBe ein duales Erhebungsdesign vorgesehen, das vom Auftragnehmer umzusetzen ist:
- eine repräsentative wiederholte Querschnittserhebung (DiWaBe 2.0) sowie
- eine Panelbefragung der wiederbefragungsbereiten Personen der DiWaBe 2019 (DiWaBe-Panel).
Für die Querschnittserhebung DiWaBe 2.0 ist die Befragung von mindestens 6.000 Erwerbstätigen mit einer Interviewdauer von durchschnittlich 35 Minuten vorgesehen. Ziel ist eine repräsentative Querschnittsstichprobe für erwerbstätige Personen zwischen 16 und 66 Jahren. Ausgangsbasis für die Stichprobe bilden alle Beschäftigten der ca. 3.000 Betriebe, die 2021/2022 an der IAB-IZA-ZEW Arbeitswelt 4.0 Betriebsbefragung teilgenommen haben (vgl. Arntz et al. 2023).
Grundlage für die Panelerhebung DiWaBe-Panel bilden Personen, die 2019 an der DiWaBe teilgenommen haben und ihre Bereitschaft zu einer erneuten Erhebung bekundet haben. Unter Berücksichtigung der generell gängigen Rücklaufquoten legt der Auftragnehmer seinen Leistungen zur Durchführung des DiWaBe-Panels einen erreichbaren Stichprobenumfang von etwa 2.000 Personen zugrunde.
Die Befragung besteht jeweils aus einem Pretest mit einer geschichteten Zufallsstichprobe und einer Hauptbefragung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe der HRB/HRA Nummer und des Registergerichts. Sofern z.B. aufgrund der Rechtsform keine Eintragungspflicht besteht, sind hierzu entsprechende Angaben zu machen.
Zur Nachweisführung ist das Formular "Erklärung zur Eignung" zu verwenden.
1. Gesamtumsatz: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in EUR (netto), bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist.
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung
Zur Nachweisführung ist das Formular "Erklärung zur Eignung" zu verwenden.
zu 1.: Nachzuweisen ist für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist pro
Jahr ein Gesamtjahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR
zu 2.: Nachzuweisen ist das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Tätigkeiten, die Gegenstand des
Auftrags sind (siehe oben zu II.2.4). Die nachzuweisende Betriebshaftpflichtversicherung muss die folgenden
Mindestversicherungssummen beinhalten:
- Personen- und Sachschäden: je Schadensfall 1 Mio. EUR Versicherungssumme und begrenzt auf 2 Mio. EUR
Versicherungssumme für alle Schadensfälle eines Versicherungsjahres.
- Vermögensschäden: je Schadensfall [Betrag gelöscht] EUR Versicherungssumme und begrenzt auf [Betrag gelöscht] EUR
Versicherungssumme für alle Schadensfälle eines Versicherungsjahres.
1. Referenzen: Eine Liste der in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen
Liefer- oder Dienstleistungen mit Beschreibung der tatsächlich erbrachten Leistungen, Angabe des Werts, des
Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers.
2. Mitarbeiterzahlen: Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens des
Bieters in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist.
3. Angabe zur Absicht der Bieters, Leistungen des zu vergebenden Auftrags an Dritte (Unterauftragnehmer) zu
vergeben.
4. Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen des Bieters.
5. Nachhaltigkeitsstrategie: Beschreibung der Maßnahmen zur Nachhaltigkeit innerhalb der Organisation bzw.
des Unternehmens des Bieters, sofern zutreffend.
Zur Nachweisführung ist das Formular "Erklärung zur Eignung" zu verwenden.
Nachzuweisen sind geeignete Referenzen aus den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist. Eine Referenz ist geeignet, wenn mit ihr Erfahrungen mit der Erbringung von Leistungen nachgewiesen werden, die mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags vergleichbar sind. Das ist der Fall, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
- Entwicklung, Programmierung und Implementierung von CATI-Befragungen,
- Durchführung von CATI-Befragungen,
- Erfahrungen im Umgang mit Sozialdaten im Sinne von § 67 Abs. 2 SGB X in Projekten.
Jede der zuvor genannten Anforderungen muss durch Referenzen mindestens zweifach nachgewiesen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bieter haben das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe und das
Fehlen eines Bezugs zur Russischen Föderation im Sinne von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zu erklären. Für
die Erklärung ist das Formular Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden.
2. Bieter können unter den Voraussetzungen des § 47 VgV von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch
machen. In diesem Fall ist das Formular Erklärung zur Eignungsleihe auszufüllen und mit dem Angebot
einreichen. Die geforderten Eignungsnachweise sind für den Eignungsverleiher zu erbringen, soweit der
Bieter sich auf dessen Eignung beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich
der Bieter beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (III.1.1 der Auftragsbekanntmachung)
sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe sowie das Fehlen
eines Bezugs zur Russischen Föderation im Sinne von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der
Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 nach Maßgabe der
Auftragsbekanntmachung und der Bewerbungsbedingungen und unter Verwendung der gestellten Formblätter
individuell und vollständig nachweisen.
3. Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bietergemeinschaft) ist zulässig. Eine
Bietergemeinschaft wird wie ein Einzelbieter behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Die Prüfung der Eignung erfolgt
unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bietergemeinschaft eingereichten Unterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P61HF
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499548
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499548
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de