2023-11V-24-ProPK: Rahmenvertrag für IT-Serviceleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 184-577118
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 08-A5767-18
Postanschrift: Taubenheimstraße 85
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 711540-12062
Fax: +49 711226-8000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://pptls.polizei-bw.de/
Nationale Identifikationsnummer: 08-A1554-47
Postanschrift: Nauheimer Str. 101
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 711230-20
Fax: +49 7112302-1099
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei-bw.de/Dienststellen/PTLSPol/Seiten/default.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
2023-11V-24-ProPK: Rahmenvertrag für IT-Serviceleistungen
Die Polizeiliche Kriminalprävention betreibt mehrere Web-Präsenzen (namentlich EXTRAPOL) und Applikationen sowohl im Intranet als auch extern im Internet (namentlich DMZ). Diese sollen Bürgern, Unternehmen und Vereinen ermöglichen, schnell und zuverlässig relevante Informationen, Medien und Mitteilungen der Polizei in allen Belangen der Sicherheit und Prävention im Alltag zu erhalten sowie Tools für den schnellen digitalen Austausch mit der Polizei zu nutzen. Für die polizeiinterne Nutzung wird regelmäßig Software entwickelt, um wichtige Prozesse zur Verbesserung der Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern zu automatisieren. bestehen hohe Anforderungen an der Automatisierung, u.a. der Veröffentlichung von redaktionellen Inhalten sowie an der Skalierbarkeit der Systeme, die gemäß den Sicherheitsstandards der Polizei in Eigenentwicklung umgesetzt werden.
Stuttgart
Im Rahmen von Einzelabrufen aus dem zu schließenden Rahmenvertrag sollen
folgende IT-Serviceleistungen beschafft werden:
- Betreuung, Wartung und regelmäßige Weiterentwicklung der TYPO3-Präsenzen im
EXTRAPOL und DMZ. Hierzu zählen auch eine Reihe von Extensions in
Eigenentwicklung zur Umsetzung von spezifischen Anforderungen (u. a.
Beratungsstellensuche, Formularintegration, Content-Provider-Erweiterungen,
interaktive Videos).
- Neu- und Weiterentwicklung der internen, auf das EXTRAPOL zugeschnittenen
Software-Projekte in Eigenentwicklung, basierend auf PHP, sowohl Legacy- als auch
Neuprojekte, die auf dem Headless-Ansatz beruhen: Microservices basieren auf
Symfony oder nutzen teilweise die TYPO3-API, die Frontend-Cockpits basieren
teilweise auf Vue. Legacy-Projekte nutzen überwiegend Bootstrap 3, teilweise
Foundation 6 als Frontend-Framework.
- Umsetzung von Dokumentengeneratoren in verschiedenen Kontexten zur
Erzeugung von amtlichen Listen sowie zum Aufdruck von Ergebnissen einer
Hersteller-/Errichtersuchanfrage.
- Entwicklung und Wartung der eigenen SOLR-Kerne und SOLR-Middleware. Es
werden große Datenmengen von verschiedenen Quellen angereichert und von
verschiedenen Systemen genutzt.
- Erschaffung und Implementierung von internen REST- und GraphQL-Schnittstellen
zur automatisierten Verteilung von zentral gepflegten CMS-Inhalten in andere
Projekte und Systeme.
- Umsetzung und Betreuung von Bürgerportalen. Neue Portale werden headless
umgesetzt mit TYPO3 als Backend und Vue/Nuxt frontend-seitig.
- Umsetzung, Wartung und Weiterentwicklung von Software zum automatisierten
Content-Publishing in die DMZ unter Berücksichtigung der strengen ITSicherheitsstandards.
- Weiterentwicklung des umfangreichen Medienportals und Umsetzung eines
automatisierten Rollouts in die Teilprojekte nach redaktioneller Publishing-Definition.
- Kontinuierliche Weiterentwicklung und Optimierung der CI- und CD-Prozesse. Da
die Polizei strengen Sicherheitsstandards unterliegt, werden die Prozesse On-Premise
unter spezifischen Anforderungen mit eigenentwickelten Skripten umgesetzt.
- Umsetzung und Weiterentwicklung des umfangreichen Benutzertrackings nach
strengen DSGVO-Richtlinien. Das Tracking erfolgt sowohl mit Matomo (für das
EXTRAPOL-Tracking) als auch mit Google Analytics/Google Tag Manager (für das
DMZ-Tracking). Für die Auswertung wurden umfassende explorative Datenanalysen
geschaffen, die regelmäßig optimiert und ausgewertet werden müssen.
- Regelmäßige Prüfung und Integration der Standards für Barrierefreiheit. Alle
Webseiten müssen die Kriterien der digitalen Barrierefreiheit öffentlicher Stellen (EURichtlinie
2016/2102) erfüllen.
- Regelmäßige Prüfung und Optimierung der SEO-Standards.
- Umsetzung von Testautomatisierungen.
- Beratung in allen Fragen der Sicherheit von Internetpräsenzen, inklusive einem
schriftlichen halbjährigen Statusbericht (Stichtage: 01.03. und 01.09.) zum jeweils
gerade verwendeten Versionsstand aller digitaler Medien, dem für diese Version zur
Verfügung stehenden Support und am Markt vorhandenen aktuellen Versionen (Bspw.
TYPO3 Version 10.4 LTS Support endet zum 31.03.2023, danach ist ein Extended
Lifetime Support (ELTS) bis 31.03.2027 möglich)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ProPK: Rahmenvertrag für IT-Serviceleistungen
Nationale Identifikationsnummer: DE815820608
Postanschrift: Schubartstr. 2C
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70190 Stuttgart
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 151443-37185
Internet-Adresse: https://www.pavel-leonidov.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985
Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.