Rahmenvertrag für IT-Serviceleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-11V-24-ProPK
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: c/o Landeskriminalamt Baden-Württemberg, Taubenheimstr. 85
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 7112302-1099
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://pptls.polizei-bw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für IT-Serviceleistungen
Abschluss eines Rahmenvertrags zum Abruf von IT-Serviceleistungen für das "Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK)".
Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, Zentrale Geschäftsstelle, c/o Landeskriminalamt Baden-Württemberg, Taubenheimstraße 85 70372 Stuttgart Das vertragsgegenständliche IT-System befindet sich an folgendem Standort (Liegenschaft): Landesbetrieb Daten und Information (LDI) Rheinland-Pfalz (Hoster der Websites). Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich online.
Im Rahmen von Einzelabrufen aus dem zu schließenden Rahmenvertrag sollen folgende IT-Serviceleistungen beschafft werden:
- Betreuung, Wartung und regelmäßige Weiterentwicklung der TYPO3-Präsenzen im EXTRAPOL und DMZ. Hierzu zählen auch eine Reihe von Extensions in Eigenentwicklung zur Umsetzung von spezifischen Anforderungen (u. a. Beratungsstellensuche, Formularintegration, Content-Provider-Erweiterungen, interaktive Videos).
- Neu- und Weiterentwicklung der internen, auf das EXTRAPOL zugeschnittenen Software-Projekte in Eigenentwicklung, basierend auf PHP, sowohl Legacy- als auch Neuprojekte, die auf dem Headless-Ansatz beruhen: Microservices basieren auf Symfony oder nutzen teilweise die TYPO3-API, die Frontend-Cockpits basieren teilweise auf Vue. Legacy-Projekte nutzen überwiegend Bootstrap 3, teilweise Foundation 6 als Frontend-Framework.
- Umsetzung von Dokumentengeneratoren in verschiedenen Kontexten zur Erzeugung von amtlichen Listen sowie zum Aufdruck von Ergebnissen einer Hersteller-/Errichtersuchanfrage.
- Entwicklung und Wartung der eigenen SOLR-Kerne und SOLR-Middleware. Es werden große Datenmengen von verschiedenen Quellen angereichert und von verschiedenen Systemen genutzt.
- Erschaffung und Implementierung von internen REST- und GraphQL-Schnittstellen zur automatisierten Verteilung von zentral gepflegten CMS-Inhalten in andere Projekte und Systeme.
- Umsetzung und Betreuung von Bürgerportalen. Neue Portale werden headless umgesetzt mit TYPO3 als Backend und Vue/Nuxt frontend-seitig.
- Umsetzung, Wartung und Weiterentwicklung von Software zum automatisierten Content-Publishing in die DMZ unter Berücksichtigung der strengen IT-Sicherheitsstandards.
- Weiterentwicklung des umfangreichen Medienportals und Umsetzung eines automatisierten Rollouts in die Teilprojekte nach redaktioneller Publishing-Definition.
- Kontinuierliche Weiterentwicklung und Optimierung der CI- und CD-Prozesse. Da die Polizei strengen Sicherheitsstandards unterliegt, werden die Prozesse On-Premise unter spezifischen Anforderungen mit eigenentwickelten Skripten umgesetzt.
- Umsetzung und Weiterentwicklung des umfangreichen Benutzertrackings nach strengen DSGVO-Richtlinien. Das Tracking erfolgt sowohl mit Matomo (für das EXTRAPOL-Tracking) als auch mit Google Analytics/Google Tag Manager (für das DMZ-Tracking). Für die Auswertung wurden umfassende explorative Datenanalysen geschaffen, die regelmäßig optimiert und ausgewertet werden müssen.
- Regelmäßige Prüfung und Integration der Standards für Barrierefreiheit. Alle Webseiten müssen die Kriterien der digitalen Barrierefreiheit öffentlicher Stellen (EU-Richtlinie 2016/2102) erfüllen.
- Regelmäßige Prüfung und Optimierung der SEO-Standards.
- Umsetzung von Testautomatisierungen.
- Beratung in allen Fragen der Sicherheit von Internetpräsenzen, inklusive einem schriftlichen halbjährigen Statusbericht (Stichtage: 01.03. und 01.09.) zum jeweils gerade verwendeten Versionsstand aller digitaler Medien, dem für diese Version zur Verfügung stehenden Support und am Markt vorhandenen aktuellen Versionen (Bspw. TYPO3 Version 10.4 LTS Support endet zum 31.03.2023, danach ist ein Extended Lifetime Support (ELTS) bis 31.03.2027 möglich)
Die Laufzeit des Vertrags beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr (maximal drei Verlängerungen), wenn der Auftraggeber nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraumes kündigt. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Der Vertrag endet auf jeden Fall mit Ablauf des 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage 1, a) - c).
- Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, in dem Sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem Sie bzw. Ihr Unternehmen ansässig ist/sind
oder
- Kopie der Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern kein Handelsregistereintrag besteht, muss alternativ eine Kopie der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen und/oder eines Berufsverbotes/einer Gewerbeuntersagung (Anlage 1, Nr. 2 e).
-Die Bereitschaft, auf Verlangen Legacy-Projekte zu betreuen (Anlage 3, Kriterium E3).
- Nennung deutschsprachiger Ansprechpartner (Anlage 3, Kriterium E 4, Anlage 1 Nr. 12).
-Bestätigung mit Abgabe des Angebots, dass die Leistungserbringung grundsätzlich durch den/die mit Anlage 4 angebotenen Mitarbeiter (m/w/d) zu erfolgen hat. Der Bieter bestätigt mit Abgabe des Angebots, dass, sofern im Einzelabruf einvernehmlich hiervon abgewichen wird, ausschließlich Mitarbeiter (m/w/d) zur Leistungserbringung eingesetzt werden, die die Kenntnisse und Qualifikationen A1 bis A14 gem. Anlage 4 - Profil Mitarbeiter/Mitarbeiterin besitzen.
-Leistungserbringung bei Abruf der Höchstabnahmemenge:
Der Bieter bestätigt mit Abgabe des Angebots, dass er auch im Falle eines Abrufs der maximal möglichen Personenstunden p.a. (2.100 Personenstunden) hierbei ausschließlich Mitarbeitende zur Leistungserbringung einsetzt, die die Kenntnisse und Qualifikationen A1 bis A14 gem. Anlage 4 - Profil Mitarbeiter/Mitarbeiterin besitzen (Anlage 3 Kriterium E9).
- Kommunikation
Der Bieter bestätigt mit Abgabe des Angebots, dass die Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer über das Kommunikationstool Slack sowie über ein damit verknüpftes Projekt-Managementboard des Auftragsnehmers erfolgt.
(Anlage 3, Kriterium E 10).
- Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses auf Verlangen des Auftraggebers für die Mitarbeitenden, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden (Anlage 3 Kriterium E 6).
- Eigenerklärung zum Nichterscheinen auf Terrorlisten der EU (Anlage 1, Nr. 2 d);
- Eigenerklärung zur Scientology-Schutzerklärung (Anlage 1, Nr. 2 f);
- Eigenerklärung zur Vereinbarung Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit (Anlage 1, Nr. 2 g) i.V.m. Anlagen 5, 5.1 und 5.2);
- Abgabe der Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt / zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG, Anlage 6);
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket gegen russische Unternehmen, Anlage 8);
- Der Bieter sichert mit Abgabe des Angebots zu, dass im Falle eines Zuschlags ausschließlich zuverlässiges Personal mit Tätigkeiten für und im Auftrag der Polizei zu betrauen. Der Auftraggeber hat das Recht, eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZVÜ, Anlage 7) aller Personen, die bei der Auftragsausführung eingesetzt werden sollen, durchführen zu lassen.
- Der Bieter bestätigt mit Abgabe des Angebots, dass er im Auftragsfall auf Verlangen des Auftraggebers ausschließlich Personen mit Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers betrauen wird, die eine förmliche Verpflichtungserklärung (förmliche Verpflichtung nicht beamteter Personen nach dem Verpflichtungsgesetz einschließlich deren Unterrichtung über die Wahrung des Datengeheimnisses, vgl. Anlage 5.2) abgegeben haben. Gleiches gilt im Falle des Nachunternehmereinsatzes für Personal des Nachunternehmers.
-Verpflichtung zur Angabe des Namens und der beruflichen Qualifikationen der Person, die für die Durchführung des Auftrags angeboten wird (Anlage 4) .
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYH4K
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/926-0
Fax: +49 721/926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/926-0
Fax: +49 721/926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html