Ausschr. TNW Technische Planung VMZ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dorotheenstr. 8
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nvbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschr. TNW Technische Planung VMZ
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg erfüllt gem. § 53a Abs. 3 Nr. 3 und 4 des Straßengesetztes Baden-Württemberg „landesweit zentral wahrzunehmende Aufgaben im Straßenwesen“ u.a.
• „Verkehrsmanagement“
• „Planung, Bau und Steuerung von verkehrsbeeinflussenden Anlagen“
• „betriebstechnische Überwachung der Tunnelanlagen“ (ab 01.01.2024)
• sowie den hierfür notwendigen „Aufbau und Betrieb der Verkehrs- und Tunnelleitzentrale
im Bereich der Straßen in der Straßenbaulast des Landes oder des Bundes“.
Zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages ist die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1-4 nach HOAI) für die technische Ausstattung sowie der Möblierung (Gebäude und Innenräume) der neuen Verkehrsmanagement- und Tunnelleitzentrale des Landes Baden-Württemberg (VMZ) zu erarbeiten. Dies soll durch ein entsprechend erfahrenes Planungsbüro erfolgen.
Mit vorliegender Ausschreibung wird ein externer Dienstleister für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1-4
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg erfüllt gem. § 53a Abs. 3 Nr. 3 und 4 des Straßengesetztes Baden-Württemberg „landesweit zentral wahrzunehmende Aufgaben im Straßenwesen“ u.a.
• „Verkehrsmanagement“
• „Planung, Bau und Steuerung von verkehrsbeeinflussenden Anlagen“
• „betriebstechnische Überwachung der Tunnelanlagen“ (ab 01.01.2024)
• sowie den hierfür notwendigen „Aufbau und Betrieb der Verkehrs- und Tunnelleitzentrale
im Bereich der Straßen in der Straßenbaulast des Landes oder des Bundes“.
Zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages ist die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1-4 nach HOAI) für die technische Ausstattung sowie der Möblierung (Gebäude und Innenräume) der neuen Verkehrsmanagement- und Tunnelleitzentrale des Landes Baden-Württemberg (VMZ) zu erarbeiten. Dies soll durch ein entsprechend erfahrenes Planungsbüro erfolgen.
Mit vorliegender Ausschreibung wird ein externer Dienstleister für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1-4 nach HOAI) der technischen Ausstattung sowie der Möblierung (Gebäude und Innenräume) der neuen Verkehrsmanagement- und Tunnelleitzentrale gesucht.
siehe Liestungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
REALISIERUNG EINER VERKEHRSMANAGEMENT- UND TUNNELLEITZENTRALE BW (VMZ BW) - ERSTELLUNG DER ENTWURFS- UND GENEHMIGUNGSPLANUNG (LEISTUNGSPHASEN 1-4) FÜR DEN LEITSTAND EINER NEUEN VERKEHRSMANAGEMENT- UN
Postanschrift: Schwieberdinger Straße 56
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB regelt dazu:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.gegen § GWB § 134 verstoßen hat oder
2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) 1Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) 1Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
2Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag
erhalten soll, umfassen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985