Ausschr. Technische Planung VMZ Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/1600
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dorotheenstraße 8
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nvbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschr. Technische Planung VMZ
2.1 Ausgeschriebene Leistung
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg erfüllt gem. § 53a Abs. 3 Nr. 3 und 4 des Straßengesetztes Baden-Württemberg "landesweit zentral wahrzunehmende Aufgaben im Straßenwesen" u.a.
- "Verkehrsmanagement"
- "Planung, Bau und Steuerung von verkehrsbeeinflussenden Anlagen"
- "betriebstechnische Überwachung der Tunnelanlagen" (ab 01.01.2024)
- sowie den hierfür notwendigen "Aufbau und Betrieb der Verkehrs- und Tunnelleitzentrale
im Bereich der Straßen in der Straßenbaulast des Landes oder des Bundes".
Zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages ist die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1-4 nach HOAI) für die technische Ausstattung sowie der Möblierung (Gebäude und Innenräume) der neuen Verkehrsmanagement- und Tunnelleitzentrale des Landes Baden-Württemberg (VMZ) zu erarbeiten. Dies soll durch ein entsprechend erfahrenes Planungsbüro erfolgen.
Mit vorliegender Ausschreibung wird ein externer Dienstleister für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1-4 nach HOAI) der technischen Ausstattung sowie der Möblierung (Gebäude und Innenräume) der neuen Verkehrsmanagement- und Tunnelleitzentrale gesucht.
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Dorotheenstraße 8 70173 Stuttgart Ort der Leistungserbringung und Gerichtsstand ist Stuttgart.
siehe oben
siehe Leistungsbeschreibung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Gesamtumsatz 5,0 %
- Umsatz für vergleichbare Leistungen 10,0 %
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Personalbedarf 5,0 %
- Projektleitung, Mitarbeiter 20,0 %
- Referenzen für vergleichbare Dienstleistungen 60,0 %
Insgesamt: 100,0 %
siehe Leistungsbeschreibung
3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 GWB durchgeführt, da die Vertragsgestaltung und die vertraglich geschuldete Leistung nicht hinreichend eindeutig genug bestimmt werden können, da Art und Umfang der Arbeitspakte und darin enthaltenen Elemente noch mit den Bietern zu erarbeiten bzw. zu verhandeln sind . Es handelt sich um Architekten- und Ingenieurleistungen im Sinne der §§ 73 und 74 VgV
Das Verhandlungsverfahren ist wie folgt geplant:
Schritt 1: Teilnahmewettbewerb
Der Auftraggeber fordert die Bieter bereits im Teilnahmewettbewerb dazu auf, zum festgesetzten Termin ein erstes Angebot abzugeben. Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens drei und maximal fünf geeignete Bieter für Schritt 2 auswählen und diese zur Präsentation und zu Verhandlungen auffordern.
Schritt 2: Präsentation eines Angebots
Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 41 des Jahres 2023 zur Präsentation ihres Angebotes ca. in der KW 42/43 aufgefordert und eingeladen. Im Rahmen der Verhandlung stellt der Bieter sein Angebt vor und bringt hierbei weitere Konkretisierung der Leistungsbestimmung nach seiner Erfahrung ein. Die Leistungsbeschreibung wird ggf. aktualisiert. Mit den Bietern werden ggf. weitere Verhandlungen geführt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahl der Bieter, die zu weiteren Verhandlungsgesprächen eingeladen werden, weiter zu reduzieren.
Der Auftraggeber kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV).
Schritt 3: Abgabe eines Angebots und Vertragsabschluss
Zum Abschluss werden die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und verbindlichen Leistungsbeschreibung zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden. Der Zuschlag auf das endgültige Angebot wird anhand der Zuschlagskriterien entschieden.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW, des Verkehrsministeriums sowie der anderen beteiligten Akteure (z.B. Kommunen, Vereine) Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das Verkehrsministerium alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Teilnahmeanträge
Der Teilnahmeantrag (mit indikativen Angebot) muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Mittwoch, 20.09.2023, 12:00 Uhr
in elektronischer Form bei der
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH - Vergabestelle
auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer eingereicht werden.
Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Teilnahmeanträge und Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert, siehe dazu auf der Homepage der NVBW.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal DTVP darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Donnerstag, 14.09.2023, 12:00 Uhr
auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungs-vorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Angebote:
4.1. Abgabe in deutscher Sprache: Das Angebot sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten
Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen,
4.2. Notwendiger Inhalt Das Angebot muss den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalt umfassen,
dabei ist die vorgegebene Gliederung einzuhalten,
4.3. Vollständigkeit des Angebotes: Das Angebot muss vollständig sein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
5.1 Ausschlussgründe
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
5.4 Bietergemeinschaften
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bieter-gemeinschaft in ihrem Angebot gemäß Anlage eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
5.5 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot gemäß Anlage Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbs-grundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
Der Bieter hat die Eintragung in das Berufsregister seines Sitzes oder Wohnsitzes (Handelsregister und/oder vergleichbares) gemäß Anlage anzugeben.
Der Bieter hat einen Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, dass er im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß Nr. 2 der Vertragsbedingungen mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1.500.000 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1.000.000 Mio. EUR abschließen wird, gemäß Anlage vorzulegen.
5.3 Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte Leistungen gemäß Anlage vorzulegen.
2.4 Vergütung
Die Vergütung erfolgt zu dem vereinbarten Entgelt (siehe Kalkulationsblatt) nach Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung kann nur nach Leistungserbringung und auf Nachweis erfolgen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen.
Ergänzende Leistungen können nur nach expliziter vorheriger Beauftragung/Freigabe durch den AG auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet werden.
Ab dem 01. Januar 2022 sind Sie als öffentlicher Auftragnehmer nach § 4a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-Württem-berg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer. Für die elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08-A5612-95 aufweisen.
2.5 Vertragsbedingungen
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
- die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen und der Leistungsbeschreibung mit Stand nach den Verhandlungen,
- ggfls. nachgelagerte Bieterinformationen,
- die Leistungsbeschreibung aus dem endgültigen Angebot des Bieters und
- die Vertragsbedingungen mit den allgemeinen Bestimmungen (Anlage 1 a und b)
- die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
- ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag, soweit datenschutzrechtlich erforderlich (mit dem Auftragnehmer abzustimmen).
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe beiliegend).
Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen nebst Anlage (Technische Informationen) des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
2.6 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt zu Projektbeginn das im Gesamtkontext Verkehrsmanagement- und Tunnelleitzentrale erarbeitete Grobkonzept sowie die konzeptionellen Vorüberlegungen zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNB682X
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985