Wettbewerblicher Dialog - IdAM Referenznummer der Bekanntmachung: BIT11-0230-460
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Krailenshalden Str. 44
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wettbewerblicher Dialog - IdAM
Gegenstand dieses wettbewerblichen Dialogs sind der Applikationsbetrieb und die Weiterentwicklung des Identitäts- und Accessmanagementsystems IdAM@BW
it der Digitalen Bildungsplattform (DBP) werden zukünftig allen Lernenden und Lehrenden in Baden-Württemberg digitale Werkzeuge für die Durchführung sowie die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts zentral, webbasiert und geräteunabhängig bereitgestellt. Die Digitale Bildungsplattform ist modular konzipiert, sodass einzelne Komponenten bei geänderten pädagogischen, fachlichen, technischen oder rechtlichen Rahmenbedingungen ausgetauscht werden können oder die gesamte Plattform durch weitere Komponenten ergänzt werden kann. Zukünftig wird der Zugang zu den Diensten und Services der Digitalen Bildungsplattform des Landes Baden-Württemberg für Lehrkräfte und Schüler*innen ausschließlich über ein zentrales Identitäts- und Accessmanagementsystem (IdAM) möglich sein. Das IdAM fungiert als bündelnde Komponente und führt alle Module der der Digitalen Bildungsplattform zentral zusammen. Alle für die jeweilige Nutzer*in verfügbaren Dienste und Services werden durch das IdAM übersichtlich in einem Webportal (Dashboard) bereitgestellt. Dabei müssen die Nutzer*innen lediglich einmalig den Anmeldevorgang am Dashboard durchführen und können sich anschließend an allen Diensten und Services per Single-Sign-On (SSO) anmelden. Außerdem dient das IdAM als sichere und zentrale Nutzerdatenverwaltung und entlastet somit die Schulen in Baden-Württemberg von einer Vielzahl administrativer Aufgaben. Der hochverfügbare, sichere und datenschutzkonforme Applikationsbetrieb der dem IdAM zugrunde liegenden Softwarekomponenten sowie die Weiterentwicklung des IdAMs als Gesamtsystem gemäß den aktuellen und zukünftigen Anforderungen des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport sowie weiterer Institutionen der Kultusverwaltung des Landes Baden-Württemberg sind Leistungsgegenstand dieser Vergabe.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wettbewerblicher Dialog - IdAM
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter Ziff. II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung" sowie unter Ziff. V.2.4) "Gesamtwert des Auftrags/Loses" wurde aus Gründen des Geheimwettbewerbs und des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen jeweils ein fiktiver Wert angegeben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx