D.LIVE - Energielieferung Referenznummer der Bekanntmachung: D.LIVE - Energielieferung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Arena-Str. 1
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://d-live.de/
Abschnitt II: Gegenstand
D.LIVE - Energielieferung
Die Auftraggeberin betreibt verschiedene Versammlungsstätten in Düsseldorf; die MERKUR SPIELARENA (MSA) betreibt D.LIVE GmbH und Co. KG im eigenen Namen, die Mitsubishi Electric Halle (MEH) sowie den PSD BANK DOME (DOME) und das Castello betreibt sie für die Landeshauptstadt Düsseldorf (Betrieb gewerblicher Art Amt 52). Die Stätten benötigen Ökostrom (Los 1) und Gas (Los 2).
Gesucht werden im Rahmen dieses Vergabeverfahrens für jedes Los ein Lieferant der Energie.
Die voraussichtliche Jahresliefermenge (basierend auf dem Jahr 2022) beläuft sich auf ca. 8,3 GWh (Ökostrom) bzw. 7,4 GWh (Gas).
Ökostrom
Beschaffung von Ökostrom für die Veranstaltungsstätten
Verlängerung für das Jahr 2026
Gas
Beschaffung von Gas für die Veranstaltungsstätten
Verlängerung für das Jahr 2026
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ökostrom (Los 1) und Gas (Los 2)
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
In dem offenen Verfahren (2023/S 204-641095) ist kein wertungsfähiges Angebot eingegangen. Anschließend wurde ein Verhandlungsverfahren gemäß § 14 VgV durchgeführt, da zu dem Zuschlag führte.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 221147-2889
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.