D.LIVE - Energielieferung Referenznummer der Bekanntmachung: D.LIVE - Energielieferung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Arena-Str. 1
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://d-live.de/
Abschnitt II: Gegenstand
D.LIVE - Energielieferung
Die Auftraggeberin betreibt verschiedene Versammlungsstätten in Düsseldorf; die MERKUR SPIELARENA (MSA) betreibt D.LIVE GmbH und Co. KG im eigenen Namen, die Mitsubishi Electric Halle (MEH) sowie den PSD BANK DOME (DOME) und das Castello betreibt sie für die Landeshauptstadt Düsseldorf (Betrieb gewerblicher Art Amt 52). Die Stätten benötigen Ökostrom (Los 1) und Gas (Los 2).
Gesucht werden im Rahmen dieses Vergabeverfahrens für jedes Los ein Lieferant der Energie.
Die voraussichtliche Jahresliefermenge (basierend auf dem Jahr 2022) beläuft sich auf ca. 8,3 GWh (Ökostrom) bzw. 7,4 GWh (Gas).
Ökostrom
Düsseldorf
Beschaffung von Ökostrom für die Veranstaltungsstätten
Verlängerung für das Jahr 2026 gemäß Vergabeunterlagen
Gas
Düsseldorf
Verlängerung für das Jahr 2026 gemäß Vergabeunterlagen
Verlängerung für das Jahr 2026 gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsvordrucks folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 und 124 GWB; der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern (Vordruck in den Vergabeunterlagen);
2. Eigenerklärung zu EU-Sanktionen (Vordruck in den Vergabeunterlagen).
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsvordrucks folgende Angaben vorzulegen:
1. Angaben zum Gesamt-Umsatz (netto) sowie zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren (Vordruck in den Vergabeunterlagen).
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsvordrucks folgende Angaben/Unterlagen vorzulegen:
1. Angaben zu den erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Lieferungen der unter Ziff. II.2.4 der Bekanntmachung bezeichneten Art) mit konkreter Beschreibung der beauftragten Leistungen, zum Leistungszeitraum und dem Auftraggeber nebst Ansprechpartner und Kontaktdaten (Vordruck in den Vergabeunterlagen);
zu 1)
Los 1 (Strom)
Der Bieter muss über mindestens 2 Referenzen aus den letzten 3 Jahren (seit 10/2020) über die Erbringung von vergleichbaren Stromlieferleistungen verfügen (Mindestanforderung). Die Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen setzt voraus, dass jeweils
a) der Bieter zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist seit / für mindestens 6 Monate die Stromlieferleistungen erbringt / erbrachte,
b) Gegenstand des Lieferauftrags ausschließlich Ökostrom ist
c) die Jahresliefermenge bei mindestens 7 Gigawattstunden pro Jahr lag / liegt
Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderten zwei Referenzprojekte oder die Mitglieder in der Summe über die geforderten 2 Referenzprojekte verfügen.
Los 2 (Gas)
Der Bieter muss über mindestens 2 Referenzen aus den letzten 3 Jahren (seit 10/2020) über die Erbringung von vergleichbaren Gaslieferleistungen verfügen (Mindestanforderung). Die Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen setzt voraus, dass jeweils
a) der Bieter zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist seit / für mindestens 6 Monate die Stromlieferleistungen erbringt / erbrachte,
b) Gegenstand des Lieferauftrags Gas ist
c) die Jahresliefermenge bei mindestens 6 Gigawattstunden pro Jahr lag / liegt
Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderten zwei Referenzprojekte oder die Mitglieder in der Summe über die geforderten 2 Referenzprojekte verfügen.
s. Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
kurzfristiger Bedarf eines Neuabschlusses
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem o. g. Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
3. Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6T9Q
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 221147-2889
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.