Landesmedienzentrum BW - Optimierung und funktionale Erweiterung "minnit´" Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/874
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmz-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landesmedienzentrum BW - Optimierung und funktionale Erweiterung "minnit´"
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind IT-Dienstleistungen zur Optimierung und funktionalen Erweiterung der länderübergreifenden Umfrageplattform für Lernende und Lehrkräfte "minnit´"
DE111
Die vom Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) im Auftrag des Kultusministeriums Baden-Württemberg (KM BW) entwickelte Umfrageapp minnit" ist eine kostenlose, DSGVO-konforme und werbefreie Web-App, die es Lehrkräften in Baden-Württemberg ermöglicht, Umfragen mit ihren Lerngruppen durchzuführen. Die Lehrkraft kann durch Drag & Drop Fragebögen in Form von Einfach- und Mehrfachauswahl, richtig/falsch, einem Freitext oder einem Lückentext anlegen. Die Auswertung kann dann sofort gemeinsam live betrachtet und mit der Klasse diskutiert werden. Ebenso kann die Anwendung dank des optionalen direkten Feedbacks von den einzelnen Teilnehmenden zur Selbstkontrolle verwendet werden, ohne dass die Lehrkraft Einblick erhält.
Im Rahmen eines länderübergreifenden DigitalPakt-Projekts der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen soll minnit" nun optimiert und funktional erweitert werden. Durch diese Weiterentwicklung wird Lehrkräften dieser Länder ein DSGVO-konformes Tool zur Verfügung stehen, welches ihnen und den Lernenden erlaubt, einfach und schnell variable Umfragen zu erstellen. Zudem trägt die Weiterentwicklung der Applikation dazu bei, den Bildungsauftrag im Bereich der Medienkompetenz zu erfüllen. Des Weiteren bietet minnit" in der erweiterten Form vielfältige Möglichkeiten für die aktive Beteiligung der Lernenden. Die schulische Bildung muss zu einer mündigen Mitgestaltung der digitalen Welt befähigen. Daher ist es unabdingbar, dass Lernende digitale Medien in der Schule nicht nur passiv rezipieren, sondern aktiv nutzen und selbst digitale Lernprodukte gestalten. minnit" soll explizit kein Diagnosewerkzeug für Lehrkräfte sein, sondern hat den Anspruch, aktives und handlungsorientiertes Lernen möglich zu machen. Die hierfür erforderlichen Optimierungen und Weiterentwicklungen sind Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung.
Die letzten Funktionalitäten müssen bis spätestens 31.12.2025 bereitgestellt werden.
Das Hosting von minnit´ ist im Rahmen des ausgeschriebenen Projekts nur während der Weiterentwicklungs- und Testphase zur Umsetzung der Weiterentwicklungsleistungen zu erbringen (inkl. Staging mit mehreren Instanzen, da es "echte Nutzer" gibt und damit entsprechende prozessuale und sicherheitstechnische Anforderungen gelten). Das Hosting für den nach Abnahme der Optimierungen und Weiterentwicklungen erfolgenden Produktivbetrieb ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Für weitere Einzelheiten zur Leistungserbringung wird auf das Leistungsverzeichnis nebst Anlagen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Optimierung und funktionale Erweiterung "minnit´"
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter Ziff. II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung" sowie unter Ziff. V.2.4) "Gesamtwert des Auftrags/Loses" wurde aus Gründen des Geheimwettbewerbs und des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen jeweils ein fiktiver Wert angegeben.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx