Landesmedienzentrum BW - Optimierung und funktionale Erweiterung "minnit´" Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/874
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70190
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lmz-bw.de/
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwalt Dr. Martin Ott, Rechtsanwalt Dr. Fabian Bader
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landesmedienzentrum BW - Optimierung und funktionale Erweiterung "minnit´"
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind IT-Dienstleistungen zur Optimierung und funktionalen Erweiterung der länderübergreifenden Umfrageplattform für Lernende und Lehrkräfte "minnit´"
Die vom Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) im Auftrag des Kultusministeriums Baden-Württemberg (KM BW) entwickelte Umfrageapp minnit" ist eine kostenlose, DSGVO-konforme und werbefreie Web-App, die es Lehrkräften in Baden-Württemberg ermöglicht, Umfragen mit ihren Lerngruppen durchzuführen. Die Lehrkraft kann durch Drag & Drop Fragebögen in Form von Einfach- und Mehrfachauswahl, richtig/falsch, einem Freitext oder einem Lückentext anlegen. Die Auswertung kann dann sofort gemeinsam live betrachtet und mit der Klasse diskutiert werden. Ebenso kann die Anwendung dank des optionalen direkten Feedbacks von den einzelnen Teilnehmenden zur Selbstkontrolle verwendet werden, ohne dass die Lehrkraft Einblick erhält.
Im Rahmen eines länderübergreifenden DigitalPakt-Projekts der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen soll minnit" nun optimiert und funktional erweitert werden. Durch diese Weiterentwicklung wird Lehrkräften dieser Länder ein DSGVO-konformes Tool zur Verfügung stehen, welches ihnen und den Lernenden erlaubt, einfach und schnell variable Umfragen zu erstellen. Zudem trägt die Weiterentwicklung der Applikation dazu bei, den Bildungsauftrag im Bereich der Medienkompetenz zu erfüllen. Des Weiteren bietet minnit" in der erweiterten Form vielfältige Möglichkeiten für die aktive Beteiligung der Lernenden. Die schulische Bildung muss zu einer mündigen Mitgestaltung der digitalen Welt befähigen. Daher ist es unabdingbar, dass Lernende digitale Medien in der Schule nicht nur passiv rezipieren, sondern aktiv nutzen und selbst digitale Lernprodukte gestalten. minnit" soll explizit kein Diagnosewerkzeug für Lehrkräfte sein, sondern hat den Anspruch, aktives und handlungsorientiertes Lernen möglich zu machen. Die hierfür erforderlichen Optimierungen und Weiterentwicklungen sind Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung.
Die letzten Funktionalitäten müssen bis spätestens 31.12.2025 bereitgestellt werden.
Das Hosting von minnit´ ist im Rahmen des ausgeschriebenen Projekts nur während der Weiterentwicklungs- und Testphase zur Umsetzung der Weiterentwicklungsleistungen zu erbringen (inkl. Staging mit mehreren Instanzen, da es "echte Nutzer" gibt und damit entsprechende prozessuale und sicherheitstechnische Anforderungen gelten). Das Hosting für den nach Abnahme der Optimierungen und Weiterentwicklungen erfolgenden Produktivbetrieb ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Für weitere Einzelheiten zur Leistungserbringung wird auf das Leistungsverzeichnis nebst Anlagen verwiesen.
Für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Bewerber am Vergabeverfahren beteiligen, wird anhand der vorzulegenden Mindestreferenzen gem. Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. In diesem Zusammenhang wird die besondere Vergleichbarkeit zu den hier ausgeschriebenen Leistungen berücksichtigt. Hierbei werden mit Blick auf die Mindestreferenzen die folgenden Aspekte berücksichtigt:
- Hatte das Referenzprojekt einen Bezug zum Thema Bildung?
- Wie groß war die (geplante) Anzahl der Nutzer?
- In welchem (Bundes-)Land sollte das Projektergebnis genutzt werden und welche Sicherheits- und Qualitätsstandards waren dabei maßgeblich?
- Welche Projektmethodik kam zur Anwendung?
- Wie wurde Erwartungsmanagement betrieben und wie Feedback der Nutzer eingeholt?
- Welche Technologien wurden eingesetzt?
- Umfasste Ihr Auftrag Entwicklung und Betrieb?
- Wurde die Referenzleistung für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht?
Werden mehr als die geforderten Mindestreferenzen vorgelegt, zieht der Auftraggeber für die Bewerberauswahl jeweils die Referenzen heran, welche innerhalb der vorgelegten Referenzen am stärksten für die besondere Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand sprechen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Eignung ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
3. Ein Bewerber (bzw. eine Bewerbergemeinschaft) kann sich zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmenatrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 3. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
4. Die nachfolgend und die in III.1.2) und III.1.3) geforderten Eignungsnachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
(1) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014,
5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Eigenerklärung bezüglich der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen im Bereich Entwicklung und Betrieb von Webapplikation mit Nutzerverwaltung in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird
(1) Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen beschäftigten Vollzeitkräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022)
(2) Eigenerklärungen über Referenzprojekte:
Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich Webapplikation mit Nutzerverwaltung aus den letzten drei Jahren.
Darüber hinaus soll bei der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojekts ("kurze Beschreibung des Leistungsumfangs") insbesondere auf folgende Aspekte eingegangen werden:
- Hatte das Referenzprojekt einen Bezug zum Thema Bildung?
- Wie groß war die (geplante) Anzahl der Nutzer?
- In welchem (Bundes-)Land sollte das Projektergebnis genutzt werden und welche Sicherheits- und Qualitätsstandards waren dabei maßgeblich?
- Welche Projektmethodik kam zur Anwendung?
- Wie wurde Erwartungsmanagement betrieben und wie Feedback der Nutzer eingeholt?
- Welche Technologien wurden eingesetzt?
- Umfasste Ihr Auftrag Entwicklung und Betrieb?
- Wurde die Referenzleistung für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht?
Nachweis von mindestens zwei geeigneten Referenzprojekten über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich Webapplikation mit Nutzerverwaltung aus den letzten drei Jahren
Die Erklärungen über die beiden geforderten Mindest-Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6GKW
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.