Landesmedienzentrum Baden-Württemberg - Europaweite Vergabe modularer Klassensets für das "Innovationsprogramm Robotik in der Grundschule" Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/1767
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70190
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmz-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landesmedienzentrum Baden-Württemberg - Europaweite Vergabe modularer Klassensets für das "Innovationsprogramm Robotik in der Grundschule"
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung modularer Klassensets für das "Innovationsprogramm Robotik in der Grundschule".
Um die Digitalisierung der Schulen in Baden-Württemberg konsequent und flächendeckend umzusetzen, soll mit dem Innovationsprogramm Digitale Schule die digitale Schulentwicklung an den Schulen in Baden-Württemberg mittelbar und unmittelbar gefördert werden.
Die Maßnahme Robotik in der Grundschule dient der projektartigen Förderung informatischer Kompetenzen in der Grundschule durch den Einsatz von Robotik.
Für die Maßnahme sollen modulare Klassensets beschafft werden, die durch das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) jährlich voraussichtlich ca. 100 Grundschulen zur Verfügung gestellt werden.
Mit den zu beschaffenden Klassensets sollen Lehrkräfte niederschwellig in die Lage versetzt werden, an Grundschulen Robotik-Projekte durchzuführen.
Die Klassensets sollen Elemente zum Bauen und Konstruieren, sowie programmierbare Controller und darauf abgestimmtes didaktisches Material enthalten.
Ausschreibungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung mit einer ab Zuschlagserteilung vierjährigen Laufzeit, bei der im Jahr 2023 initial 100 Klassensets beschafft werden (Mindestabnahme). Auf Basis der Rahmenvereinbarung muss die Möglichkeit bestehen, weitere Sets nachzubestellen. Für die Jahre 2024, 2025 und 2026 beabsichtigt das LMZ, voraussichtlich im Durchschnitt je Kalenderjahr jeweils weitere 100 Klassensets zu bestellen. Es kann in den Jahren 2024, 2025 und 2026 jedoch auch zu niedrigeren oder höheren Bestellmengen kommen. Für die Jahre 2024, 2025 und 2026 wird jeweils keine Mindestabnahmemenge zugesichert. Die Abrufmenge für die in das Jahr 2027 fallende Laufzeit steht noch nicht fest. Auch für diesen Zeitraum wird keine Mindestabnahmemenge zugesichert.
Neben dem LMZ müssen die Schulen in Baden-Württemberg bzw. deren Rechtsträger, das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) und die Stadt- und Kreismedienzentren in Baden-Württemberg i. S. d. Medienzentrengesetzes (MedienZG BW) abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sein und so die Möglichkeit haben, weitere Sets aus eigenen oder Trägermitteln zu beschaffen.
Es wird geschätzt, dass das LMZ insgesamt ca. 400 Klassensets während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung abrufen wird.
Die Höchstmenge, bis zu der Abrufe aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung erfolgen können, beträgt 2.400 Klassensets innerhalb der gesamt Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Diese Höchstmenge basiert auf der Anzahl an Grundschulen in Baden-Württemberg, für die potenziell Klassensets abgerufen werden können, wobei nicht ausgeschlossen ist, dass für einzelne Grundschulen mehrere Sets abgerufen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung modularer Klassensets für das "Innovationsprogramm Robotik in der Grundschule"
Ort: Ellwangen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter Ziff. II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung" sowie unter Ziff. V.2.4) "Gesamtwert des Auftrags/Loses" wurde
aus Gründen des Geheimwettbewerbs und des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen jeweils ein fiktiver Wert
angegeben.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
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Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx