Landesmedienzentrum Baden-Württemberg - Europaweite Vergabe modularer Klassensets für das "Innovationsprogramm Robotik in der Grundschule" Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/1767
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: 70190
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lmz-bw.de/
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwalt Dr. Martin Ott, Rechtsanwalt Dr. Fabian Bader
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landesmedienzentrum Baden-Württemberg - Europaweite Vergabe modularer Klassensets für das "Innovationsprogramm Robotik in der Grundschule"
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung modularer Klassensets für das "Innovationsprogramm Robotik in der Grundschule".
Um die Digitalisierung der Schulen in Baden-Württemberg konsequent und flächendeckend umzusetzen, soll mit dem Innovationsprogramm Digitale Schule die digitale Schulentwicklung an den Schulen in Baden-Württemberg mittelbar und unmittelbar gefördert werden.
Die Maßnahme Robotik in der Grundschule dient der projektartigen Förderung informatischer Kompetenzen in der Grundschule durch den Einsatz von Robotik.
Für die Maßnahme sollen modulare Klassensets beschafft werden, die durch das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) jährlich voraussichtlich ca. 100 Grundschulen zur Verfügung gestellt werden.
Mit den zu beschaffenden Klassensets sollen Lehrkräfte niederschwellig in die Lage versetzt werden, an Grundschulen Robotik-Projekte durchzuführen.
Die Klassensets sollen Elemente zum Bauen und Konstruieren, sowie programmierbare Controller und darauf abgestimmtes didaktisches Material enthalten.
Ausschreibungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung mit einer ab Zuschlagserteilung vierjährigen Laufzeit, bei der im Jahr 2023 initial 100 Klassensets beschafft werden (Mindestabnahme). Auf Basis der Rahmenvereinbarung muss die Möglichkeit bestehen, weitere Sets nachzubestellen. Für die Jahre 2024, 2025 und 2026 beabsichtigt das LMZ, voraussichtlich im Durchschnitt je Kalenderjahr jeweils weitere 100 Klassensets zu bestellen. Es kann in den Jahren 2024, 2025 und 2026 jedoch auch zu niedrigeren oder höheren Bestellmengen kommen. Für die Jahre 2024, 2025 und 2026 wird jeweils keine Mindestabnahmemenge zugesichert. Die Abrufmenge für die in das Jahr 2027 fallende Laufzeit steht noch nicht fest. Auch für diesen Zeitraum wird keine Mindestabnahmemenge zugesichert.
Neben dem LMZ müssen die Schulen in Baden-Württemberg bzw. deren Rechtsträger, das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) und die Stadt- und Kreismedienzentren in Baden-Württemberg i. S. d. Medienzentrengesetzes (MedienZG BW) abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sein und so die Möglichkeit haben, weitere Sets aus eigenen oder Trägermitteln zu beschaffen.
Es wird geschätzt, dass das LMZ insgesamt ca. 400 Klassensets während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung abrufen wird.
Die Höchstmenge, bis zu der Abrufe aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung erfolgen können, beträgt 2.400 Klassensets innerhalb der gesamt Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Diese Höchstmenge basiert auf der Anzahl an Grundschulen in Baden-Württemberg, für die potenziell Klassensets abgerufen werden können, wobei nicht ausgeschlossen ist, dass für einzelne Grundschulen mehrere Sets abgerufen werden.
Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Bewerber am Vergabeverfahren beteiligen, wird anhand der vorzulegenden Mindestreferenzen gem. Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. In diesem Zusammenhang wird die besondere Vergleichbarkeit zu den hier ausgeschriebenen Leistungen berücksichtigt.
Hierbei werden folgende Aspekte berücksichtigt:
- In welchem Rahmen erfolgte der Einsatz im Bildungsbereich?
- Welche Altersgruppe/Schulstufe war Zielgruppe des Projekts?
- Umfasste Ihre Leistung auch didaktisches Material?
- Mit welcher Programmierumgebung und -sprache konnten die gelieferten Produkte programmiert werden?
- Wurde die Referenzleistung für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht?
Werden mehr als die im Dokument "Teilnahmeformular" geforderten Mindestreferenzen vorgelegt, zieht der Auftraggeber für die Bewerberauswahl jeweils die Referenzen heran, welche innerhalb der vorgelegten Referenzen am stärksten für die besondere Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand sprechen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Eignung ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
3. Ein Bewerber (bzw. eine Bewerbergemeinschaft) kann sich zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmenatrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 3. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
4. Die nachfolgend und die in III.1.2) und III.1.3) geforderten Eignungsnachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014,
5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Eigenerklärung bezüglich der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist.
(1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
(2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Bereich von Liefer- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Robotik im Bildungsbereich in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(1) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Kalenderjahren hervorgeht.
(2) Eigenerklärungen über Referenzprojekte:
Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Liefer- und Dienstleistungen des Unternehmens im Umfeld Robotik im Bildungsbereich aus den letzten drei Jahren.
Darüber hinaus soll bei der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojekts ("kurze Beschreibung des Leistungsumfangs") insbesondere auf folgende Aspekte eingegangen werden:
- In welchem Rahmen erfolgte der Einsatz im Bildungsbereich?
- Welche Altersgruppe/Schulstufe war Zielgruppe des Projekts?
- Umfasste Ihre Leistung auch didaktisches Material?
- Mit welcher Programmierumgebung und -sprache konnten die gelieferten Produkte programmiert werden?
- Wurde die Referenzleistung für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht?
Zu (2)
Nachweis von mindestens zwei geeigneten Referenzprojekten über erbrachte vergleichbare Liefer- und Dienstleistungen des Unternehmens im Umfeld Robotik im Bildungsbereich aus den letzten drei Jahren.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum
Hinweis: Die geforderten Mindestreferenzen müssen für jeden Teilnahmeantrag nur einmal vorgelegt werden. Das gilt auch im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft. Die Vorlage von mehr als drei Referenzen je Bewerber/Bewerbergemeinschaft ist nicht er-wünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6GVJ
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.